Kernaussage in 30 Sekunden: Im Juli 2026 hat die EU drei Weichen für den digitalen Produktpass gestellt. Seit dem 20. Juli ist die zentrale DPP-Registry samt Testumgebung online, die neue Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt ab dem 6. August die Registrierung, und sechs Normen, darunter EN 18222, sind offiziell anerkannt. Für Batteriehersteller ändert sich am Stichtag nichts: Die Passpflicht kommt weiterhin am 18. Februar 2027. Aber der Weg dorthin ist jetzt deutlich klarer.
Was im Juli 2026 passiert ist
Drei Termine innerhalb einer Woche:
- 15. Juli: Die EU erkennt sechs Normen für den digitalen Produktpass offiziell an, darunter EN 18222 für die Schnittstellen (API) (Beschluss (EU) 2026/1736). Wer nach diesen Normen arbeitet, erfüllt die entsprechenden EU-Anforderungen automatisch.
- 17. Juli: Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 erscheint im Amtsblatt. Sie beschreibt erstmals verbindlich, wie die zentrale DPP-Registry aufgebaut ist und wie die Registrierung abläuft. Sie gilt ab dem 6. August 2026.
- 20. Juli: Die Registry geht online, zusammen mit einer Testumgebung, in der Unternehmen den Ablauf gefahrlos üben können.
Wir haben alle drei Quellen im Original gelesen und die Registry selbst mit einem eigenen Testkonto begangen. Dieser Beitrag fasst zusammen, was wirklich drinsteht und was nicht.
Die Registry ist live: was sie kann und was noch nicht
Die wichtigste Einordnung zuerst: Die Registry ist ein Verzeichnis, kein Datenspeicher. Sie speichert die eindeutige Produktkennung (UPI), einen Verweis auf den Pass und wenige Verwaltungsdaten. Die eigentlichen Passinhalte, also alle Batterie-, Nachhaltigkeits- und Konformitätsdaten, bleiben beim Hersteller oder seinem Software-Anbieter. Das steht so wörtlich im offiziellen Nutzerhandbuch der Kommission.
Beim Rundgang durch die Testumgebung fallen drei Dinge auf:
- Der Zugang läuft über ein EU-Login-Konto; für die Testumgebung legt man ein separates Testkonto an.
- Der Menüpunkt zur Pass-Registrierung bleibt gesperrt, bis die eigene Organisation verifiziert ist. Die Reihenfolge ist also fest: erst Firma verifizieren, dann registrieren.
- Batteriepässe lassen sich aktuell noch gar nicht registrieren. Das Handbuch sagt dazu klar, dass der semantische Katalog für die Produktgruppe Batterien noch nicht definiert ist. Die Funktion kommt, sie ist nur noch nicht freigeschaltet.
Wer heute also "schnell registrieren" will, kann das nicht, und zwar unabhängig vom Anbieter. Das ist keine schlechte Nachricht: Es bedeutet Zeit, die eigene Datenbasis sauber aufzubauen, bevor der Ernstfall beginnt.
Die neue Registrierungs-Verordnung im Klartext
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 beantwortet die Fragen, die bisher offen waren:
- Wer darf registrieren? Nur ein verifizierter Wirtschaftsakteur. Die Verifizierung läuft über ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder eine qualifizierte Signatur von einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter und gilt höchstens drei Jahre, dann wird sie wiederholt.
- Was wird registriert? Im Kern die eindeutige Produktkennung, eine Internet-Adresse in genormtem Format mit höchstens 50 Zeichen. Bei Batterien wird auf Ebene des einzelnen Artikels registriert.
- Wie wird registriert? Wahlweise über die Weboberfläche oder eine Schnittstelle für die automatisierte Übermittlung, einzeln oder im Stapel. Wichtig für Stapel: Ist ein einziger Pass fehlerhaft, wird die gesamte Einreichung abgelehnt.
- Dürfen Dienstleister das übernehmen? Ja. Ein Software-Anbieter darf die Registrierung im Auftrag des Herstellers ausführen, wenn er selbst verifiziert ist. Die Verantwortung gegenüber den Behörden bleibt dabei ausdrücklich beim Hersteller.
- Was gibt es als Nachweis? Auf Wunsch einen offiziellen Registrierungsnachweis als gesichertes Dokument, 90 Tage lang abrufbar und jederzeit neu erzeugbar.
Dazu kommt eine Pflicht, die viele noch nicht auf dem Zettel haben: Der Hersteller muss eine Sicherungskopie seines Passes über einen unabhängigen Passport-Dienstleister bereitstellen (ESPR Art. 10 Abs. 4). Damit bleibt der Pass auch dann erreichbar, wenn ein Unternehmen den Betrieb einstellt.
Sechs anerkannte Normen: was EN 18222 bringt
Seit dem 15. Juli sind sechs Produktpass-Normen im Amtsblatt gelistet, darunter EN 18222 für die Schnittstellen (API) zwischen Pass-Systemen. Die praktische Wirkung ist einfach erklärt: Wer sein System nach diesen Normen baut, gilt in den davon abgedeckten Punkten automatisch als regelkonform. Statt jede technische Anforderung einzeln nachzuweisen, verweist man auf die Norm.
Ehrlich bleiben muss man trotzdem: Ein offizielles Siegel oder Zertifikat für diese Normen gibt es nicht. Aussagen wie "zertifiziert nach EN 18222" wären irreführend, denn niemand vergibt ein solches Zertifikat. Seriöse Anbieter formulieren, dass ihre Systeme nach den Normen entwickelt sind, und können das im Detail belegen.
Was Batteriehersteller jetzt konkret tun sollten
Bis zur Pflicht am 18. Februar 2027 bleiben rund sieben Monate. Sinnvolle Reihenfolge:
- 1. Datenbasis aufbauen: Die Passpflicht scheitert in der Praxis selten an der Technik, sondern an fehlenden Daten (CO2-Fussabdruck, Materialien, Lieferkette). Wer hier früh anfängt, hat den schwersten Teil hinter sich. Unsere Checkliste für 2027 führt durch alle Punkte.
- 2. Testumgebung ansehen: Ein kostenloses EU-Login-Testkonto anlegen und den Ablauf der Organisations-Verifizierung einmal durchklicken. So gibt es später keine Überraschungen beim Siegel-Schritt.
- 3. Siegel-Frage klären: Für die Verifizierung braucht die Firma ein qualifiziertes elektronisches Siegel oder eine qualifizierte Signatur. Wer noch keins hat, sollte die Beschaffung bei einem Vertrauensdiensteanbieter einplanen.
- 4. Zuständigkeit festlegen: Entscheiden, ob die Registrierung selbst erledigt oder an den Software-Anbieter übergeben wird. Beides ist zulässig, die Verantwortung bleibt im Haus.
- 5. Freischaltung beobachten: Sobald die EU den Batterie-Katalog freischaltet, kann registriert werden. Wir verfolgen das laufend und halten unsere Batteriepass-Übersicht aktuell.
Wie das Register grundsätzlich funktioniert und wie es sich vom Pass unterscheidet, erklärt ausführlich unser Beitrag zum EU-Batteriepass-Register; die technische Basis der Passdaten beschreibt DIN SPEC 99100 erklärt.
Häufige Fragen
Muss ich meine Batterien jetzt schon registrieren?
Nein, es geht derzeit noch gar nicht: Die Registrierung für Batterien ist in der Registry noch nicht freigeschaltet, weil der semantische Katalog fehlt. Die Passpflicht selbst beginnt am 18. Februar 2027.
Speichert die EU dann alle meine Batteriedaten?
Nein. Die Registry speichert nur die Kennung und den Verweis auf den Pass. Die Passdaten bleiben bei Ihnen oder Ihrem Software-Anbieter, und Sie behalten die Kontrolle darüber.
Kann mein Software-Anbieter die Registrierung für mich übernehmen?
Ja, die Verordnung sieht das ausdrücklich vor, sofern der Anbieter selbst verifiziert ist. Die rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit bleibt beim Hersteller.
Was kostet die Registry?
Für die Registrierung selbst ist laut offiziellem Nutzerhandbuch keine Gebühr vorgesehen. Kosten entstehen für das qualifizierte Siegel beim Vertrauensdiensteanbieter und für den Aufbau der Passdaten.
Stand: 22. Juli 2026. Alle Angaben nach bestem Wissen auf Basis der amtlichen Quellen (Beschluss (EU) 2026/1736, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, ESPR (EU) 2024/1781, Batterieverordnung (EU) 2023/1542) und eigener Begehung der Registry-Testumgebung; keine Rechtsberatung.
