RegulierungNiels van Veen, Founder und CEO von DPP HeroNiels van Veen04. August 20268 min

Batteriepass registrieren lassen: Was Dienstleister dürfen und was nicht

Kann der Software-Anbieter den Batteriepass bei der EU registrieren? Die EU-Kommission hat uns dazu am 4. August 2026 geantwortet. Die Termine, die Lücke in der Batterieverordnung und was Hersteller jetzt selbst vorbereiten sollten.

Batteriepass registrieren lassen: Was Dienstleister dürfen und was nicht

Die Antwort in 40 Sekunden: Nein, heute kann niemand einen Batteriepass bei der EU registrieren, auch kein Dienstleister. Die EU-Kommission hat uns am 4. August 2026 bestätigt: Der semantische Katalog und die Schnittstellen der Registry kommen in Q4 2026, und die Regeln für Dienstleister folgen erst mit einem eigenen Rechtsakt, den die Kommission für etwa Q2 2027 erwartet. Die Passpflicht selbst bleibt beim 18. Februar 2027.

Die kurze Antwort: heute kann das niemand

Die Frage taucht in fast jedem Gespräch auf: Muss ich meine Batteriepässe selbst bei der EU registrieren, oder macht das mein Software-Anbieter für mich?

Die ehrliche Antwort lautet im August 2026: Weder noch, denn es geht schlicht noch nicht. Die zentrale DPP-Registry der EU ist zwar seit dem 20. Juli 2026 online, aber die Produktgruppe Batterien ist darin gesperrt. Im offiziellen Nutzerhandbuch der Kommission steht dazu unmissverständlich, dass der semantische Katalog für diese Produktgruppe noch nicht definiert ist und eine erfolgreiche Registrierung deshalb derzeit nicht möglich ist.

Wenn ein Anbieter Ihnen heute verspricht, er registriere Ihre Pässe bereits bei der EU, dann stimmt das nicht. Das ist kein Detail, sondern ein guter erster Prüfstein für die Seriosität.

Was uns die EU-Kommission am 4. August geschrieben hat

Weil zu diesem Punkt viel geraten wird, haben wir am 22. Juli 2026 vier Fragen an den DPP Help Desk der EU-Kommission geschickt: Wann kommt die Schnittstellen-Dokumentation, wie funktioniert die Registrierung im Auftrag technisch, wie wird man verifizierter Dienstleister, und wann wird die Registrierung für Batterien freigeschaltet?

Am 4. August 2026 kam die Antwort. Vier Punkte daraus sind für Hersteller wichtig:

  • Katalog und Schnittstellen: Q4 2026. Der semantische Katalog und die Schnittstellen der Registry sollen im vierten Quartal 2026 erscheinen, zusammen mit einer vollständigen technischen Dokumentation. Erst danach kann überhaupt jemand automatisiert registrieren.
  • Eine Liste verifizierter Dienstleister gibt es nicht. Und es gibt auch kein Verfahren, um als Dienstleister anerkannt zu werden. Beides ist laut Kommission derzeit schlicht nicht eingerichtet.
  • Die Regeln kommen später. Anforderungen, Kriterien und erlaubte Handlungen für Dienstleister sollen in einem delegierten Rechtsakt stehen, dessen Annahme die Kommission für etwa das zweite Quartal 2027 erwartet. Parallel dazu will sie die passenden Funktionen in der Registry ausrollen.
  • Die ersten Pässe sind Batteriepässe. Sie kommen nach der Batterieverordnung ab Februar 2027, daran ändert sich nichts.

Diese Auskunft stammt aus einer Antwort des DPP Help Desk auf unsere Anfrage. Sie ist kein Rechtsakt und keine Rechtsberatung, aber sie ist die aktuellste offizielle Aussage, die wir zu diesen Terminen kennen.

Die Lücke, über die kaum jemand spricht

Ein Satz aus der Antwort verdient besondere Aufmerksamkeit. Die Kommission weist darauf hin, dass sich die Batterieverordnung und die Ökodesign-Verordnung an einer Stelle unterscheiden: Der Dienstleister für digitale Produktpässe kommt in der Batterieverordnung als Akteur gar nicht vor.

Der Begriff "digital product passport service provider" ist in der Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 definiert, und die Registrierungs-Verordnung (EU) 2026/1778 erlaubt einem Dritten ausdrücklich, im Auftrag eines verifizierten Wirtschaftsakteurs zu registrieren. Die Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die Ihren Pass ab Februar 2027 vorschreibt, kennt diese Rolle jedoch nicht.

Was heißt das praktisch? Es heißt nicht, dass Auftragsarbeit verboten wäre. Es heißt, dass die genauen Rollen und Rechte eines Dienstleisters gegenüber Hersteller und Registry heute noch nicht ausformuliert sind und erst mit den kommenden Rechtsakten kommen. Für Sie als Hersteller ist die Konsequenz einfach: Die Verantwortung für Ihren Pass liegt bei Ihnen, und zwar unabhängig davon, wer die Technik betreibt. Genau so steht es auch in der Registrierungs-Verordnung, die ausdrücklich festhält, dass der Wirtschaftsakteur haftbar bleibt, selbst wenn ein Dritter für ihn registriert.

Der Zeitplan, mit dem Sie jetzt planen können

  • 6. August 2026: Die Registrierungs-Verordnung (EU) 2026/1778 wird anwendbar. Sie regelt den Rahmen, nicht die Batterie-Inhalte.
  • Q4 2026: Semantischer Katalog und Schnittstellen der Registry, laut Kommission mit vollständiger Dokumentation. Ab hier wird die technische Anbindung real.
  • 18. Februar 2027: Der Batteriepass wird Pflicht für die betroffenen Batterietypen. Ohne Pass kein Inverkehrbringen.
  • Etwa Q2 2027: Erwartete Annahme des Rechtsakts zu den Dienstleistern, danach sollen auch die Registry-Funktionen dafür kommen.

Beachten Sie die Reihenfolge: Die Passpflicht kommt vor den Dienstleister-Regeln. Ihr Unternehmen muss also im Februar 2027 selbst handlungsfähig sein und kann sich nicht darauf verlassen, dass bis dahin jemand anderes die Registrierung offiziell übernehmen darf.

Was Sie jetzt sinnvoll vorbereiten

Warten heißt nicht nichts tun. Diese vier Schritte sind heute möglich und zahlen sich später aus:

  • 1. Datenbasis aufbauen. Der Pass scheitert in der Praxis fast nie an der Technik, sondern an fehlenden Daten: Materialzusammensetzung, Lieferkette, CO2-Angaben, Sicherheitshinweise. Das ist Handarbeit mit Zulieferern und dauert Monate. Welche Angaben im Einzelnen verlangt werden, steht in unserer Batteriepass-Übersicht. Fangen Sie damit an, nicht mit der Schnittstelle.
  • 2. Verifizierung verstehen. Registrieren darf nur ein verifizierter Wirtschaftsakteur. Für Firmen bedeutet das ein qualifiziertes elektronisches Siegel; die persönliche Signatur des Geschäftsführers reicht ausdrücklich nicht. Die Verifizierung gilt höchstens drei Jahre und muss danach wiederholt werden.
  • 3. Beim Siegel nicht zu früh kaufen. Ein qualifiziertes Siegel kostet je nach Anbieter und Form zwischen gut 200 Euro und rund 1.000 Euro pro Jahr. Wichtig: Die Laufzeit beginnt mit der Ausstellung, nicht mit der ersten Nutzung. Wer heute kauft, verbrennt Monate, in denen die Registrierung ohnehin gesperrt ist. Klären Sie stattdessen jetzt, wie lange Ihr Anbieter für Antrag und Identitätsprüfung braucht, und kaufen Sie so, dass die Laufzeit ab Anfang 2027 trägt. Welche Anbieter überhaupt zulässig sind, steht in der EU-Vertrauensliste, die öffentlich einsehbar ist.
  • 4. Zuständigkeit festlegen. Klären Sie im Haus, wer den Pass pflegt und wer die spätere Registrierung auslöst. Auch wenn ein Dienstleister die Technik stellt, braucht es bei Ihnen eine verantwortliche Person mit Zugang zum EU-Login Ihrer Organisation. Wer als Importeur einführt oder stationäre Speicher baut, findet die Besonderheiten seines Falls auf den passenden Seiten.

Wie der Pass inhaltlich aufgebaut ist und welche Fristen sonst noch gelten, steht in unserem Beitrag Batteriepass-Pflicht: ab wann gilt sie. Den Aufbau der Registry selbst erklärt das EU-Batteriepass-Register, und was sich im Juli 2026 geändert hat, lesen Sie in EU-DPP-Registry ist live.

Drei Fragen, mit denen Sie jeden Anbieter prüfen

Weil die Rechtslage unfertig ist, wird gerade viel versprochen. Diese drei Fragen trennen belastbare Aussagen von Marketing:

  • "Registrieren Sie meine Pässe heute schon bei der EU?" Jede Antwort außer einem klaren Nein ist falsch. Für Batterien ist die Registrierung gesperrt.
  • "Sind Sie ein verifizierter DPP-Dienstleister?" Das kann derzeit niemand sein, weil es weder Liste noch Verfahren gibt. Wer damit wirbt, hat die Quelle nicht gelesen.
  • "Ist Ihr System zertifiziert?" Für den Batteriepass gibt es kein Siegel und kein Zertifikat, auch nicht für die zugehörigen Normen. Seriös ist die Formulierung, dass ein System nach den Normen gebaut ist, mit Beleg im Detail.

Wir halten uns an dieselbe Regel: Bei DPP Hero können Sie Ihre Batteriepässe heute erstellen, prüfen, veröffentlichen und als Datei exportieren. Die Anbindung an die EU-Registry bauen wir, sobald die Kommission die Schnittstelle veröffentlicht hat, und keinen Tag früher, weil vorher niemand weiß, wie sie aussieht. Wenn Sie die Datenarbeit jetzt beginnen wollen, legen Sie kostenlos ein Konto an und bauen Ihren ersten Pass auf.

Häufige Fragen

Kann mein Software-Anbieter den Batteriepass für mich registrieren?

Heute nicht, weil die Registrierung für Batterien in der EU-Registry gesperrt ist. Rechtlich ist die Registrierung im Auftrag vorgesehen, praktisch fehlen dafür noch die Anerkennung von Dienstleistern und die technische Schnittstelle. Beides kommt laut Kommission später.

Wann kann ich meine Batteriepässe registrieren?

Nach Auskunft der EU-Kommission vom 4. August 2026 sollen der semantische Katalog und die Schnittstellen in Q4 2026 erscheinen. Ein genaues Datum nennt die Kommission nicht. Die Passpflicht selbst beginnt am 18. Februar 2027.

Muss ich mich als Firma selbst bei der EU verifizieren?

Ja. Die Verifizierung ist an Ihre Organisation gebunden und läuft über ein qualifiziertes elektronisches Siegel. Ein Dienstleister kann Sie dabei begleiten, aber er kann den Nachweis nicht für Sie erbringen.

Lohnt es sich, das Siegel jetzt zu kaufen?

In der Regel nicht. Die Laufzeit beginnt mit der Ausstellung, und bis zur Freischaltung der Registrierung würden Monate ungenutzt verstreichen. Sinnvoll ist, jetzt die Bearbeitungsdauer beim Anbieter zu erfragen und den Kauf so zu legen, dass die Gültigkeit ab Anfang 2027 trägt.

Was passiert, wenn ich am 18. Februar 2027 keinen Pass habe?

Dann dürfen die betroffenen Batterien nicht in Verkehr gebracht werden. Die Pflicht trifft den Hersteller oder Importeur, nicht den Software-Anbieter.

Quellen zum Nachlesen

Stand: 4. August 2026. Grundlage sind die amtlichen Quellen (Batterieverordnung (EU) 2023/1542, ESPR (EU) 2024/1781, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Registry-Nutzerhandbuch der Kommission) sowie eine Auskunft des DPP Help Desk der EU-Kommission vom 4. August 2026 auf unsere Anfrage. Termine, die die Kommission als Planung nennt, sind keine Zusage. Keine Rechtsberatung.

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