Batteriepass für E-Bikes
& leichte Verkehrsmittel
E-Bike-, E-Scooter- und andere LMT-Batterien brauchen ab 18. Februar 2027 einen Batteriepass, auch importierte. DPP Hero strukturiert Ihre Daten nach DIN SPEC 99100.
Welche Akkus sind betroffen?
EU-Batterieverordnung 2023/1542: Kategorie LMT
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E-Bike und Pedelec
Antriebsbatterien aller Bauformen
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E-Scooter und E-Roller
Leichte Elektro-Tretroller
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Lastenrad und Cargo-Bike
Auch Mehrfach-Akku-Systeme
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Fahrzeuge der Klasse L
Per Motor oder Motor plus Muskelkraft angetrieben
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Ersatz-Akkus
Einzeln neu in Verkehr gebracht
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Werkzeug- und Gerätebatterien
Nicht von der Passpflicht erfasst
Was ab Februar 2027 für LMT-Batterien gilt
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 verlangt für jede neu in Verkehr gebrachte LMT-Batterie einen digitalen Batteriepass. Zugänglich ist er per QR-Code am Akku. Alle Details: Batteriepass für E-Bikes & E-Scooter (LMT).
Rechtsgrundlage
EU 2023/1542
Artikel 77, Kategorie LMT: unabhängig von der Kapazität
Geltungsbereich
Neu in Verkehr gebracht
Bereits verkaufte Akkus müssen nicht nachgerüstet werden
Import
Importeur haftet
Wer Akkus in die EU einführt, wird selbst verantwortlicher Wirtschaftsakteur
Zugang
QR-Code am Akku
Öffentliche Produktseite mit rollenbasierten Zugriffsebenen
Was E-Bike- und LMT-Hersteller dokumentieren müssen
Viele Modelle, jährliche Varianten, Zellen aus Fernost: Die Herausforderung bei LMT ist weniger die Datentiefe als die Stückzahl. Strukturierte Erfassung zahlt sich hier doppelt aus.
Jedes Modell eindeutig
GTIN, Seriennummern und Herstellerangaben je Akku-Modell, kompatibel mit GS1 Digital Link für den QR-Code.
Zellchemie vom Zulieferer
Zellen kommen meist von Partnern in Drittländern. Mit Share-Links tragen Zulieferer ihre Daten selbst ein, ohne eigenes Konto.
CO₂-Fußabdruck je Modell
Bilanz, Leistungsklasse und Lebenszyklusphasen der LCA-Studie, strukturiert erfasst statt im Anhang versteckt.
Ersatzteile und Recycling
Demontage-Informationen, Ersatzteilverfügbarkeit und End-of-Life-Hinweise: die Daten, die Werkstätten und Recycler brauchen.
Kapazität und Zyklen
Energie, Spannung, Zyklenfestigkeit und Temperaturbereiche, vollständig nach der Kategorie Leistung und Haltbarkeit.
QR-Code am Akku
Jedes veröffentlichte Produkt bekommt eine öffentliche URL und einen QR-Code als PNG oder SVG, bereit für Etikett und Gehäuse.
Ganze Kataloge in einem Durchgang
Jahrgangs-Varianten per Duplizieren, ganze Modellpaletten per CSV-Import oder REST-API.
Preise ansehenAkku-Daten pflegen, ohne die Entwicklung zu binden
DPP Hero erfasst die Passdaten Ihrer LMT-Akkus im Browser, Modell für Modell und Jahrgang für Jahrgang: Self-Service, gehostet in deutschen Rechenzentren.
Erfassung je Akku-Modell
Sieben Schritte je Modell, von der Zellchemie bis zur Kennzeichnung, mit Erklärung an jedem Feld.
- Auto-Save mit Konflikterkennung
- Share-Links: Partner tragen Daten selbst ein
- CSV-Import und REST-API für ganze Kataloge
Export für Handel und Werkstatt
JSON und PDF gehen an Händler und Servicepartner, ohne dass jemand Daten neu abtippt.
- JSON nach BatteryPass Data Model
- PDF für interne Dokumentation
- Daten jederzeit exportierbar
QR-Code am Akku
Jeder veröffentlichte Akku-Pass bekommt eine öffentliche Seite und einen QR-Code als PNG oder SVG.
- GS1 Digital Link als Identifikations-Standard
- QR-Code als PNG oder SVG
- Hosting und Produktseiten in allen Plänen enthalten
Wann ein Akku als LMT-Batterie gilt
Die Verordnung nennt die Kategorie „Batterie für leichte Verkehrsmittel“ bzw. „LV-Batterie“. Eingebürgert hat sich die Kurzform LMT, die auch diese Seite durchgehend verwendet. Die Legaldefinition in Artikel 3 stellt vier Bedingungen auf. Alle vier müssen zutreffen.
Die vier Merkmale der Definition
Die Batterie ist gekapselt, wiegt 25 kg oder weniger, ist speziell auf die Traktion von Radfahrzeugen ausgelegt, die ausschließlich elektrisch oder durch eine Kombination aus Motor- und Muskelkraft angetrieben werden können, und sie ist keine Elektrofahrzeugbatterie. Typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse L nach der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 sind ausdrücklich eingeschlossen.
Warum die 25 kg entscheiden
Das Gewicht ist keine Nebenbedingung, sondern die Grenze zur Elektrofahrzeugbatterie. Wiegt der Akku eines E-Motorrads mehr als 25 kg, fällt er aus der LMT-Kategorie. Er wird dann als Elektrofahrzeugbatterie behandelt. Für die Passpflicht ändert das nichts. Für die Anforderungen an Entnahme und Ersatzteile sehr wohl.
Was nach dem Verkauf mit dem Akkupass passiert
Ein E-Bike-Akku bleibt Jahre im Einsatz, und seine Kennwerte verändern sich erheblich. Dafür führt die Verordnung neben den Modellangaben einen zweiten Datenbestand zur einzelnen Batterie. Das sind die dynamischen Daten, allen voran der Alterungszustand und die Zahl der vollständigen Ladezyklen. Für Hersteller heißt das: Der Pass ist mit der Auslieferung nicht abgeschlossen. Dort beginnt sein längerer Teil.
Welche Werte ein LMT-Akku liefern muss
Seit dem 18. August 2024 verlangt Artikel 14 Absatz 1 aktuelle Parameter aus Anhang VII im Batteriemanagementsystem. Für LMT-Batterien nennt Teil A die verbleibende Kapazität. Dazu, soweit möglich, die verbleibende Leistungskapazität und den Round-Trip-Wirkungsgrad. Dazu die Entwicklung der Selbstentladung und, soweit möglich, den ohmschen Widerstand. Der zertifizierte Zustand SOCE gilt ausdrücklich nur für Elektrofahrzeugbatterien, nicht für Ihren Akku. Teil B ergänzt für die Lebensdauer das Erzeugungsdatum sowie Energie- und Kapazitätsdurchsatz. Dazu die Nachverfolgung schädlicher Ereignisse wie Tiefentladungen oder Laden bei extremen Temperaturen. Und die Zahl der vollständig durchlaufenen äquivalenten Zyklen.
Wer sie beim Service nachträgt
Die Pflicht liegt beim Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt. Bei eingeführten Akkus ist das der Importeur, nicht der Hersteller im Herkunftsland. Nach Artikel 77 Absatz 4 sorgt dieser Akteur für korrekte, vollständige und aktuelle Angaben. Er kann anderen schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln. Genau das ist der praktische Weg im Fachhandel. Das Diagnosegerät liest die Werte beim Service aus, der bevollmächtigte Betrieb trägt sie nach. Die Verantwortung bleibt beim Wirtschaftsakteur. Wer diese Kette nicht regelt, hat ab dem ersten Servicetermin einen Pass, der nicht mehr stimmt.
Was der Käufer davon hat
Artikel 14 Absatz 2 gibt jedem rechtmäßigen Erwerber Lesezugriff auf diese Parameter, jederzeit und ohne Diskriminierung. Die Verordnung nennt den Zweck ausdrücklich: Restwert und verbleibende Lebensdauer einschätzen und die Vorbereitung zur Wiederverwendung erleichtern. Für den Gebrauchtmarkt ist das die eigentliche Neuerung. Bisher war der Zustand eines gebrauchten Akkus Verhandlungssache. Absatz 3 verlangt zusätzlich eine Funktion zum Zurücksetzen der Software im Batteriemanagementsystem. So können Betriebe, die einen Akku wiederaufarbeiten, eigene Software aufspielen. Für Beeinträchtigungen durch diese neue Software haftet der ursprüngliche Batterieerzeuger dann nicht. Wie viele Felder das sind, steht nicht in der Verordnung. Anhang XIII listet die Angaben, Artikel 77 macht sie zur Pflicht. Die Kommissions-Guidance „Digital Batteries Passport, data points by category“ ordnet sie durch. Sie führt 71 Datenpunkte und stuft jeden einzeln ein. Für LMT-Batterien sind davon 49 verpflichtend. Zahlen wie „90 Pflichtfelder“, die im Markt kursieren, decken sich damit nicht. Zwei weitere Blöcke greifen erst später. Mindestanteile für Rezyklate gelten ab dem 18. August 2031 und in zweiter Stufe ab dem 18. August 2036 (Artikel 8 Absätze 2 und 3). Und die CO₂-Pflichten sind nicht ausgelöst, weil der delegierte Methodik-Rechtsakt nach Artikel 7 Absatz 1 fehlt.
Entnehmbarkeit, Zellen und Ersatzteile
Artikel 11 stellt für LMT-Batterien schärfere Anforderungen als für Gerätebatterien. Wer Produkte mit eingebauter LMT-Batterie in Verkehr bringt, trägt sie. Ob er Hersteller oder Importeur ist, spielt keine Rolle.
Auch einzelne Zellen müssen tauschbar sein
Der Unterschied zu Gerätebatterien steht in Absatz 1 Satz 2: Dort gilt die Pflicht ausdrücklich „nicht für einzelne Zellen oder sonstige Teile einer Batterie, sondern nur für die ganze Batterie“. Bei LMT-Batterien zieht Absatz 5 die Grenze eine Ebene tiefer und nennt die Zellen im Batteriesatz eigens. Für die Konstruktion heißt das: Ein dauerhaft verklebter Zellverbund erfüllt die Vorgabe nicht, auch wenn sich das Gehäuse öffnen lässt.
Was leicht austauschbar bedeutet
Wichtiger als der Wortlaut ist, welche Ausnahmen hier NICHT greifen. Die Ausnahmen des Absatzes 2, etwa für spritzwassergeschützte Geräte, hängen an Absatz 1 und gelten damit nur für Gerätebatterien. Ebenso Absatz 3, der die Kontinuität der Stromversorgung schützt. Für LMT-Batterien bleibt es deshalb bei der Vorgabe aus Absatz 5, ohne Rückfallebene.
Fünf Jahre Ersatzteilpflicht
Der Bezugspunkt der Fünfjahresfrist ist nicht das einzelne Produkt, sondern die letzte Einheit eines Ausrüstungsmodells. Ein Modell, das drei Jahre lang gebaut wird, bindet die Ersatzteilversorgung damit rund acht Jahre. Das ist eine Planungsvorgabe für Sortiment und Lager, keine Konstruktionsfrage. Wie die Anforderungen einheitlich anzuwenden sind, soll die Kommission nach Absatz 9 in Leitlinien erläutern.
Was außer dem QR-Code auf den Akku muss
Der QR-Code ist die bekannteste Kennzeichnung, aber nicht die einzige. Anhang VI Teil A listet die Angaben für das Etikett. Das sind Angaben zur Identifikation des Erzeugers und die Batteriekategorie. Dazu Ort und Datum der Erzeugung, Gewicht und Kapazität. Dazu die chemische Zusammensetzung und enthaltene gefährliche Stoffe. Und schließlich das zu verwendende Feuerlöschmittel sowie kritische Rohstoffe über 0,1 Prozent Massenanteil.
Die Symbole und ihre eigenen Stichtage
Zwei Symbole hängen nicht am Pass und haben eigene Termine. Das Symbol für die getrennte Sammlung, die durchgestrichene Mülltonne nach Anhang VI Teil B, gilt seit dem 18. August 2025 für alle Batterien. Das chemische Zeichen kommt hinzu, wenn die Batterie mehr als 0,002 Prozent Cadmium oder mehr als 0,004 Prozent Blei enthält. Der QR-Code selbst folgt zum 18. Februar 2027. Wer die Etiketten erst für den Pass neu auflegt, hat den Sammelsymbol-Termin bereits verpasst.
Registrierung und Rücknahme, bevor der erste Akku ausgeliefert wird
Neben der Verordnung steht das deutsche Recht, seit 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz. Wer Batterien in Deutschland erstmals bereitstellt, registriert sich vorher bei der stiftung ear. Bereitstellen darf nur, wer ordnungsgemäß registriert ist (§ 4 Absatz 1 BattDG); nach zwölf Wochen ohne Entscheidung gilt die Registrierung kraft Fiktion als erteilt (§ 5 Absatz 1 Satz 4). Hersteller ohne Sitz in Deutschland benennen dafür einen Bevollmächtigten. Dazu kommt die Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung. Wer seine Mengen dort nicht beteiligt, riskiert, dass die Behörde die Registrierung widerruft (§ 33 Absatz 1). Registriert wird je Marke und je Batteriekategorie. Wie weit die Branche ist, ließ sich zuletzt auf der Messe beobachten: Eurobike und der Batteriepass. Wie sich der Batteriepass in die Ökodesign-Verordnung einordnet, erklärt Digitaler Produktpass.
Häufige Fragen zum Batteriepass für E-Bikes und LMT
Gilt die Batteriepass-Pflicht wirklich für E-Bike-Akkus?
Ja. Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter sind neben EV- und Industriebatterien ausdrücklich von der Batteriepass-Pflicht ab dem 18. Februar 2027 erfasst.
Wir importieren Akkus aus China, betrifft uns das?
Ja, besonders. Wer Batterien aus Drittländern in die EU einführt, wird selbst zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur. Mehr dazu im Beitrag Batteriepass für Importeure: Ihre Pflichten ab 2027.
Brauchen einzeln verkaufte Ersatz-Akkus einen eigenen Pass?
Ja, entscheidend ist das Inverkehrbringen. Ein Ersatz-Akku, der ab dem 18. Februar 2027 neu in Verkehr gebracht wird, braucht einen Batteriepass.
Müssen bereits verkaufte Akkus nachgerüstet werden?
Nein. Die Pflicht gilt nur für Batterien, die ab dem Stichtag neu in Verkehr gebracht werden, Bestandsware ist nicht betroffen.
Wir haben dutzende Akku-Modelle: wie aufwendig wird das?
Mit DPP Hero erfassen Sie das erste Modell geführt in sieben Schritten und legen Varianten per Duplizieren oder CSV-Import an. Details auf der Preise-Seite.
Muss der Akku austauschbar sein, und von wem?
Ja, und die Regel für E-Bike-Akkus ist strenger als bei Gerätebatterien. Artikel 11 Absatz 5 verlangt, dass LMT-Batterien „sowie die einzelnen im Batteriesatz enthaltenen Batteriezellen von unabhängigen Fachleuten jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können“. Zwei Punkte fallen auf. Es geht ausdrücklich auch um einzelne Zellen, nicht nur um den ganzen Akku. Und die Zielgruppe sind unabhängige Fachleute, nicht nur Ihre Vertragswerkstätten. Als leicht austauschbar gilt ein Akku nach Absatz 6, wenn eine kompatible Batterie ihn ersetzen kann. Funktion, Leistung und Sicherheit dürfen darunter nicht leiden.
Wie lange müssen wir Ersatzakkus liefern können?
Mindestens fünf Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit des Modells. Und zwar „zu einem angemessenen und nichtdiskriminierenden Preis für unabhängige Fachleute und Endnutzer“ (Artikel 11 Absatz 7). Absatz 8 zieht eine weitere Grenze. Software darf den Austausch gegen eine kompatible Batterie nicht erschweren. Eine Firmware-Sperre, die nur eigene Akkus akzeptiert, ist damit unzulässig.
Was bringt der Pass beim Wiederverkauf und im Second Life?
Er macht den Zustand belegbar. Nach Artikel 14 Absatz 1 stehen die Parameter zu Alterungszustand und voraussichtlicher Lebensdauer seit dem 18. August 2024 im Batteriemanagementsystem von LMT-Batterien. Absatz 2 verlangt Lesezugriff darauf, jederzeit und ohne Diskriminierung. Das gilt für rechtmäßige Erwerber, unabhängige Wirtschaftsakteure und Abfallbewirtschafter. Im Pass liegen diese Angaben nach Anhang XIII Nummer 4 in der geschützten Ebene. Wer ein berechtigtes Interesse nachweist, sieht sie. Artikel 77 Absatz 9 nennt als Kriterium für diesen Zugang ausdrücklich „die Notwendigkeit solcher Informationen, um den Status und den Restwert der Batterie zu bewerten sowie um sie weiter nutzen zu können“. Wird ein Akku umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, bekommt er nach Artikel 77 Absatz 7 einen neuen Pass, verknüpft mit dem alten. Die Pflicht geht auf den über, der ihn erneut in Verkehr bringt. Welche Restkapazität für eine zweite Nutzung reicht, schreibt die Verordnung nicht vor.
Akku-Daten vor dem Modelljahr 2027 sortieren
Konto anlegen, Akku-Daten nach DIN SPEC 99100 erfassen und veröffentlichen. Ein Produkt bleibt dauerhaft kostenlos, alle Kernfunktionen inklusive.