Stichtag 18.02.2027

Batteriepass erstellen
in 7 geführten Schritten

Erstellen Sie Ihren Batteriepass im Browser: Konto anlegen, Batterietyp wählen, sieben erklärte Schritte ausfüllen, mit QR-Code veröffentlichen. Reiner Self-Service ohne IT-Projekt.

Pflicht ab

18.02.2027

Art. 77, EU 2023/1542

Geführter Weg

7 Schritte

nach DIN SPEC 99100

Einstieg

Ab 0 €

erster Pass kostenlos

Der geführte Editor

Sieben Schritte vom Batterietyp bis zum QR-Code

Sofort nutzbar
  • 1

    Identifikation

    GTIN, Seriennummer und Hersteller eintragen

  • 2

    Materialien

    Chemie und kritische Rohstoffe erfassen

  • 3

    CO₂-Fußabdruck

    Werte aus der LCA-Studie übernehmen

  • 4

    Sorgfaltspflicht

    Bericht und Nachweise hochladen

  • 5

    Kreislaufwirtschaft

    Rezyklat, Ersatzteile und End-of-Life angeben

  • 6

    Leistung & Haltbarkeit

    Kapazität, Spannung und Zyklen eintragen

Im Editor enthaltenJeder Schritt mit Vollständigkeits-Check

Was Sie vor dem Start wissen sollten

Ab 18. Februar 2027 brauchen neu in der EU in Verkehr gebrachte EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien einen digitalen Batteriepass mit QR-Code. Wer wann betroffen ist, klärt der Beitrag Batteriepass-Pflicht: ab wann?.

Batteriepass-Überblick

Rechtsgrundlage

EU 2023/1542

Artikel 77 und Anhang XIII mit drei Zugriffsstufen

Betroffen

EV, Industrie, LMT

Industrie über 2 kWh; Geräte- und SLI-Batterien ausgenommen

Zugang

QR-Code je Batterie

Öffentliche Pass-Seite, eingeschränkte Felder nach Rolle

Verantwortlich

Wirtschaftsakteur

Wer die Batterie in der EU in Verkehr bringt

In 7 Schritten zum veröffentlichten Pass

Der Editor führt durch jede Kategorie: erklärte Felder, typgenaue Pflichtfelder für fünf Batterietypen und eine blockierende Schema-Prüfung vor der Veröffentlichung.

Schritt 1

Identifikation

Tragen Sie GTIN, Seriennummer, Hersteller und Produktionsstandort ein; daraus entsteht die Pass-URL als GS1 Digital Link.

Schritt 2

Materialien

Erfassen Sie die Zellchemie und die Anteile kritischer Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel, gefährliche Stoffe inklusive.

Schritt 3

CO₂-Fußabdruck

Übernehmen Sie die CO₂-Werte Ihrer Lebenszyklusanalyse Phase für Phase in strukturierte Felder statt in einen PDF-Anhang.

Schritt 4

Sorgfaltspflicht

Hinterlegen Sie den Sorgfaltspflichtbericht und die zugehörigen Nachweise als Dokumente direkt am Pass.

Schritt 5

Kreislaufwirtschaft

Dokumentieren Sie Rezyklatanteile, Ersatzteile, Demontagehinweise und den Weg am Lebensende.

Schritt 6

Leistung & Haltbarkeit

Geben Sie Kapazität, Spannung, Zyklenlebensdauer und Temperaturbereiche so an, wie Ihr Datenblatt sie ausweist.

Schritt 7

Kennzeichnung

Laden Sie EU-Konformitätserklärung, Testberichte und Labels hoch; danach prüft das Publish-Gate den Pass und Sie veröffentlichen mit QR-Code und Pass-Seite.

Zum Nachlesen

Lieber erst nachlesen? Die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Jeder der sieben Schritte ausführlich erklärt, mit Publish-Voraussetzungen und Praxis-Hinweisen: Der Blog-Beitrag geht einmal komplett durch den Editor, diese Seite bleibt der kurze Weg hinein.

Zur Anleitung im Blog

Anlegen, prüfen, veröffentlichen: an einem Ort

DPP Hero ist Self-Service: Konto anlegen und direkt loslegen, ohne Einrichtungsprojekt und ohne Termin. Der erste Pass ist dauerhaft kostenlos.

Erfassen im Editor

Sieben Schritte mit erklärten Feldern, typgenau für fünf Batterietypen.

  • Typgenaue Pflichtfelder je Batterietyp
  • Share-Links: Zulieferer ergänzen ohne Login
  • CSV-Import und REST-API für Serien

Prüfen und veröffentlichen

Das Publish-Gate prüft Org-Pflichtdaten, GS1-Kennungen und alle sieben Schritte vor der Freigabe.

  • Blockierende Schema-Validierung (Data Model v2.0)
  • Check von GTIN-Prüfziffer und Facility-GLN
  • Signatur, Verify-Endpunkt und Versionierung

QR-Code und Pass-Seite

Nach dem Publish stehen öffentliche Pass-Seite und QR-Code sofort bereit.

  • GS1 Digital Link als kanonische Pass-URL
  • QR als SVG oder PNG, Bulk-ZIP bis 500
  • Öffentliche Seite ohne Login und ohne Kosten

Der Weg zum ersten Pass in der Praxis

Ein Batteriepass entsteht bei DPP Hero komplett im Browser. Sie legen ein Konto an, wählen den Batterietyp und arbeiten die sieben Schritte des Editors durch. Am Ende gibt das Publish-Gate grünes Licht. Diese Seite beschreibt den Weg so, wie er im Konto aussieht. Die rechtliche Einordnung finden Sie im Beitrag Batteriepass-Pflicht: ab wann?.

Konto anlegen und Batterietyp wählen

Der Start ist Self-Service: Konto anlegen, E-Mail bestätigen, ersten Pass anlegen. Danach wählen Sie einen von fünf Batterietypen: EV, LMT, Industrie, stationärer Energiespeicher oder Batterie ohne BMS. Diese Wahl ist mehr als eine Überschrift, denn die Feld-Registry blendet je Typ die passenden Pflicht- und Sichtfelder ein. Ein Pass für einen stationären Energiespeicher fragt andere Angaben ab als einer für ein E-Bike, und Sie sehen nur, was für Ihren Typ zählt.

Die sieben Schritte im Editor

Die Struktur folgt der DIN SPEC 99100 mit ihren sieben Datenkategorien: Identifikation, Materialien, CO₂-Fußabdruck, Sorgfaltspflicht, Kreislaufwirtschaft, Leistung und Haltbarkeit sowie Kennzeichnung. Jedes Feld ist erklärt, Sie interpretieren keine Spezifikation und ordnen keine Attribute von Hand zu. Was Sie noch nicht wissen, bleibt vorerst offen: Der Pass bleibt so lange ein Entwurf, wie Sie ihn brauchen.

Wo hinter einem Schritt eine offene Rechtsfrage steht, zeigt der Editor den Stand an. Beispiel CO₂-Fußabdruck: Die zugehörigen Pflichten sind noch nicht ausgelöst, weil Methodik- und Format-Rechtsakte der EU fehlen. Sie können die Werte aus Ihrer Lebenszyklusanalyse trotzdem schon strukturiert erfassen und behalten sie, wenn die Rechtsakte kommen.

Publish-Gate, Veröffentlichung und QR-Code

Veröffentlicht wird erst, wenn der Pass vollständig ist. Das Publish-Gate prüft die Pflichtdaten Ihrer Organisation, die Vollständigkeit aller sieben Schritte und Ihre GS1-Kennungen, darunter die GTIN-Prüfziffer und die GLN des Produktionsstandorts. Zusätzlich läuft eine blockierende Schema-Validierung gegen das Battery Passport Data Model v2.0: Was das Schema nicht akzeptiert, geht nicht live.

Nach dem Publish existiert der Pass als öffentliche Seite, ohne Login und ohne Kosten für den Betrachter. Die Adresse ist ein GS1 Digital Link. Den QR-Code laden Sie als SVG oder PNG herunter, für Serien als ZIP mit bis zu 500 Codes. Jeder veröffentlichte Stand wird signiert und versioniert. Ein öffentlicher Verify-Endpunkt rechnet Hash und Signatur live nach. Einen Überblick über alle Funktionen gibt Batteriepass-Software. Der direkte Weg dorthin: Konto anlegen und mit Schritt 1 beginnen.

Welche Daten Sie brauchen und woher

Der Editor ist der leichte Teil. Entscheidend ist, welche Unterlagen Sie hineingeben. Drei Quellen decken in der Praxis fast alles ab: das eigene Haus, die Zulieferer und Ihre GS1-Lizenzen. Zum Abhaken vor dem Start gibt es die Batteriepass-Checkliste. Zum Umfang: Die Guidance der EU-Kommission zu den Datenpunkten je Kategorie vom 15. August 2026 (Version 2.0) führt 71 Datenpunkte auf und kennzeichnet mehrere davon als zum Februar 2027 noch nicht auszufüllen. Das ist die Größenordnung, mit der Sie planen können, nicht Hunderte von Feldern.

Aus dem eigenen Haus

Stammdaten, Modellbezeichnungen und Produktionsstandorte liegen meist im ERP oder in den Datenblättern. Leistungs- und Haltbarkeitswerte wie Kapazität, Spannung, Zyklenlebensdauer und Temperaturbereiche stehen im technischen Datenblatt. Die EU-Konformitätserklärung erstellen und verantworten Sie selbst, im Pass wird sie als Dokument hinterlegt. Für den CO₂-Schritt brauchen Sie Ihre Lebenszyklusanalyse, für die Sorgfaltspflicht den Bericht samt Nachweisen.

Von Zulieferern per Share-Link

Zellchemie, Rohstoffanteile und Rezyklatquoten kennt oft nur der Zellhersteller. Dafür gibt es Share-Links. Sie geben eine einzelne Sektion frei, der Zulieferer trägt seine Werte ohne Login ein. Eingeschränkte Werte sieht er nur als Status, nicht im Klartext. Das erspart die übliche Excel-Runde per E-Mail. Wer als Importeur Batterien in die EU bringt, sammelt so die Herstellerangaben ein. Prüfen Sie diese Angaben vor dem Veröffentlichen. Nach Artikel 77 Absatz 4 haften Sie für die Richtigkeit, auch wenn ein Zulieferer eingetragen hat. Die Validierung ist deshalb ein eigener Prozessschritt.

GS1-Kennungen mit Vorlauf

Für die Veröffentlichung prüft DPP Hero Ihre GS1-Kennungen. Dazu gehören die GTIN-Prüfziffer und die GLN des Produktionsstandorts. Diese Kennungen vergeben Sie nicht selbst, sie stammen aus Ihren GS1-Lizenzen. Welche Lizenz Ihr Unternehmen braucht, klären Sie direkt mit GS1. Tun Sie das früh: Die Beantragung ist der Teil des Wegs, den keine Software beschleunigt. Ihr Entwurf im Editor kann parallel wachsen, die GS1-Prüfung greift erst beim Veröffentlichen.

Was jetzt hineingehört und was später dazukommt

Beim ersten Ausfüllen kommt fast immer dieselbe Frage. Muss ich hier Werte eintragen, die sich ständig ändern? Die Verordnung trennt das sauber. Es lohnt sich, diese Trennung vor dem Anlegen zu kennen. Anhang XIII führt die Angaben zum Batteriemodell und zur einzelnen Batterie in getrennten Blöcken.

Was beim Anlegen feststeht

Der öffentliche Block in Anhang XIII Nummer 1 beschreibt das Modell, nicht das einzelne Stück. Dort stehen Bemessungskapazität sowie Minimal-, Nenn- und Maximalspannung, außerdem die ursprüngliche Leistungskapazität mit ihren Grenzen und die erwartete Lebensdauer in Zyklen samt dem verwendeten Referenztest. Hinzu kommen der Temperaturbereich außer Betrieb, die Garantiedauer für die kalendarische Lebensdauer und der Round-Trip-Wirkungsgrad am Anfang und nach der halben Zykluslebensdauer, schließlich der Innenwiderstand von Zelle und Satz sowie die C-Rate der Prüfung. Diese Werte stammen aus Datenblatt und Prüfbericht. Sie gelten für alle Batterien desselben Modells. Ein Teil wartet noch auf einen Rechtsakt. Die Kommissions-Guidance vom 15. August 2026 führt unter anderem die Bemessungskapazität als „Not to be filled/displayed as of February 2027“. Solche Felder legen Sie an, lassen sie aber vorerst leer.

Was sich über die Nutzung ändert

Anhang XIII Nummer 4 führt daneben Daten zur einzelnen Batterie, und die verändern sich. Genannt sind die Werte für Leistung und Haltbarkeit „wenn die Batterie in Verkehr gebracht wird und wenn sich ihr Status ändert“. Dazu der Alterungszustand nach Artikel 14, der Status der Batterie und die Daten aus der Verwendung. Diese Angaben sind nicht öffentlich, sondern nur Personen mit berechtigtem Interesse zugänglich. Fürs Ausfüllen heißt das: Beim Anlegen tragen Sie den Ausgangszustand ein. Einen täglich gepflegten Wert brauchen Sie nicht. Anhang XIII stuft den Zugriff je Nummer ab: Nummer 1 ist öffentlich, Nummer 2 sehen Personen mit berechtigtem Interesse und die Kommission, Nummer 3 sehen notifizierte Stellen, Marktaufsicht und Kommission, Nummer 4 sehen nur Personen mit berechtigtem Interesse. Wer als Person mit berechtigtem Interesse gilt, ist noch nicht abschließend geregelt. Das bestimmt der Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77 Absatz 9, der bislang fehlt.

Wer nachträgt und wann

Nach Artikel 77 Absatz 4 sorgt der Wirtschaftsakteur für korrekte, vollständige und aktuelle Angaben. Gemeint ist der, der die Batterie in Verkehr bringt. Er kann andere schriftlich bevollmächtigen, in seinem Namen zu handeln. Der Anlass für einen Nachtrag ist also nicht der Kalender, sondern die Statusänderung. Wird eine Batterie zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, geht die Pflicht nach Absatz 7 über. Sie trifft den, der sie danach in Verkehr bringt. Es entsteht ein neuer Pass, verknüpft mit dem ursprünglichen.

Der Editor bildet diese Trennung im Schritt Leistung und Haltbarkeit ab. Ein Bereich nimmt die statischen Nennwerte des Herstellers auf. Ein zweiter den Batteriezustand mit den dynamischen Messwerten aus Diagnosebericht oder Batteriemanagementsystem. Der Zustandsbereich lässt sich auch nach dem Veröffentlichen befüllen. Der Pass muss dafür nicht neu angelegt werden.

Was Zeit kostet und was nicht

Die ehrliche Antwort: Nicht der Editor kostet Zeit, sondern die Datenbeschaffung. Liegen Datenblatt, Lebenszyklusanalyse, Sorgfaltspflichtbericht und Kennungen vor, ist das Ausfüllen der sieben Schritte konzentrierte Arbeit an einem Stück, kein Projekt. Auto-Save hält jeden Zwischenstand fest, ein Entwurf kann beliebig lange liegen bleiben und wächst, sobald neue Unterlagen eintreffen.

Zeit kosten die Dinge außerhalb des Editors: eine LCA-Studie, falls noch keine existiert, Antworten von Zellherstellern, die interne Freigabe der Konformitätserklärung und der Vorlauf für GS1-Kennungen. Diese Posten hängen an Dritten und an internen Abläufen, nicht an der Software. Genau deshalb lohnt es sich, den Entwurf früh anzulegen und die Lücken sichtbar zu machen, statt auf einen vollständigen Ordner zu warten: Der halbfertige Pass zeigt Ihnen, welche Anfragen Sie heute stellen müssen.

Kein Zeitfaktor sind dagegen Installation und IT. DPP Hero läuft im Browser, ohne Setup-Projekt und ohne Abstimmungsrunden. Wer viele Pässe aus Bestandsdaten anlegen will, nutzt den CSV-Import oder die an EN 18222 ausgerichtete REST-API, für den ersten Pass brauchen Sie beides nicht. Der Stichtag 18. Februar 2027 klingt weit weg, aber die Beschaffungsschleifen mit Zulieferern lassen sich nicht komprimieren. Je früher der erste Entwurf steht, desto ruhiger wird der Rest des Wegs.

Fünf typische Anfängerfehler

Diese fünf Muster kosten beim ersten Batteriepass regelmäßig Zeit, und alle fünf sind vermeidbar:

  1. GS1-Kennungen zu spät beantragen Die Veröffentlichung prüft GS1-Kennungen wie die GTIN-Prüfziffer und die GLN des Produktionsstandorts, und beide stammen aus Lizenzen mit eigenem Beantragungsweg. Wer das erst am Ende klärt, hat einen fertigen Entwurf und wartet trotzdem. Früh mit GS1 klären, welche Lizenz das eigene Unternehmen braucht.
  2. Den Pass als PDF-Sammlung planen Ein Batteriepass ist ein strukturierter Datensatz, keine Dokumentenablage. Wer Werte zuerst in PDFs und Tabellen sammelt, tippt sie später doch in Felder um. Besser direkt im Editor erfassen; Dokumente wie die Konformitätserklärung kommen als Anhang an die dafür vorgesehene Stelle.
  3. Zulieferer-Daten per E-Mail einsammeln Excel-Anhänge erzeugen Versionsstände, Rückfragen und Übertragungsfehler. Share-Links geben dem Zulieferer genau eine Sektion frei, ohne Login, und seine Werte landen ohne Umweg im richtigen Feld des Passes.
  4. Auf die offenen CO₂-Rechtsakte warten Dass Methodik- und Format-Akte zum CO₂-Fußabdruck noch fehlen, verschiebt den Stichtag 18. Februar 2027 nicht. Die übrigen Kategorien sind davon unabhängig, ein Pass lässt sich heute vollständig anlegen und veröffentlichen.
  5. Register und Pass verwechseln Das EU-Register ist ein Verzeichnis, es ersetzt den Pass nicht. Die Batterie-Registrierung ist dort EU-seitig noch gesperrt, und registrieren darf später nur ein eIDAS-verifizierter Wirtschaftsakteur. Auch diese Verifizierung braucht Vorlauf.

Was das EU-Register heute kann und was nicht, steht im Beitrag EU-Batteriepass-Register. Der gemeinsame Nenner: Alles, was an Dritten hängt, früh anstoßen. Den Entwurf im Editor lassen Sie parallel wachsen.

Wer am Ende geradesteht und wer nachfragt

Beim Erstellen geht es irgendwann nicht mehr um Felder. Es geht um die Frage, wer für den Inhalt einsteht. Die Verordnung beantwortet sie eindeutig. Und die Antwort ändert sich nicht, wenn Sie die Arbeit abgeben.

Die Verantwortung bleibt bei Ihnen

Artikel 77 Absatz 4 sagt es klar. Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, stellt korrekte, vollständige und aktuelle Angaben sicher. Er kann anderen schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln. Genau das ist der Punkt: Ein Dienstleister darf eintragen, die Pflicht bleibt bei Ihnen. Auch der deutsche Bußgeldtatbestand knüpft daran an. § 60 Absatz 2 Nummer 29 BattDG nennt ausdrücklich den Verstoß gegen Artikel 77 Absatz 4 Satz 1. Der Bescheid kommt zu Ihnen, nicht zu Ihrer Software. Wechselt die Batterie in ein zweites Leben, wechselt die Verantwortung. Nach Absatz 7 übernimmt sie der, der die umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterie in Verkehr bringt. Für den Restwert gibt die Verordnung selbst den Maßstab vor: Artikel 14 Absatz 2 gewährt Lesezugriff auf die Alterungsdaten im Batteriemanagementsystem, ausdrücklich auch, um Restwert und Möglichkeit der weiteren Nutzung der Batterie zu bewerten.

Wer nachfragt und was er anordnen kann

Geprüft wird von den Marktüberwachungsbehörden, in Deutschland vom Umweltbundesamt. Artikel 79 gibt den Weg vor. Zuerst Korrekturmaßnahmen innerhalb einer gesetzten Frist, Rücknahme vom Markt oder Rückruf. Passiert nichts, untersagen oder beschränken die Behörden die Bereitstellung selbst. Fürs Erstellen heißt das zweierlei. Halten Sie fest, welcher Stand wann veröffentlicht wurde. Und sorgen Sie dafür, dass eine Korrektur den gedruckten QR-Code nicht entwertet.

Woran Sie sich beim Ausfüllen orientieren können

Für die Frage, wie ein Feld zu füllen ist, gibt es Hilfen. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Battery-Pass-Konsortium hat die Anhang-XIII-Felder ausformuliert, zuletzt in der Content Guidance vom Dezember 2023, dazu eine Technical Guidance 2024 und einen Software-Demonstrator; im Januar 2025 folgte daraus die DIN DKE SPEC 99100, und im März 2025 endete das Projekt. Diese Papiere sind Auslegungshilfen und keine Rechtsakte. Verbindlich sind die Verordnung, Anhang XIII und die Rechtsakte der Kommission. Wo ein Leitfaden über den Verordnungstext hinausgeht, folgen Sie dem Verordnungstext.

Kosten und Einstieg

Der erste Batteriepass ist dauerhaft kostenlos, mit allen Kernfunktionen: sieben geführte Schritte, Publish-Gate, öffentliche Pass-Seite, QR-Code und Exporte. Sie brauchen keine Zahlungsdaten, um zu starten, und es gibt keine Beratungs- oder Einrichtungstermine. DPP Hero ist Self-Service, vom Konto bis zur Veröffentlichung. Was die Software zuletzt dazugelernt hat, steht im Changelog.

Bezahlte Pläne beginnen bei 49 € pro Monat und wachsen mit der Zahl Ihrer Pässe. Alle Preise und Leistungen stehen auf der Preisseite. Eine Einordnung der Gesamtkosten gibt der Beitrag Was kostet ein Batteriepass?. Er nennt auch die Posten außerhalb der Software, etwa LCA-Studie oder GS1-Lizenzen.

Ihre Daten bleiben dabei Ihre Daten: JSON nach Battery Passport Data Model v2.0, DIN-SPEC-JSON und PDF in Deutsch und Englisch lassen sich jederzeit exportieren, ein Lock-in entsteht nicht. Wenn Sie vor dem Start noch Grundlagen klären wollen, bündeln der Überblick Was ist ein Batteriepass? und die Themenseite Batteriepass die Einordnung. Diese Seite hier bleibt der direkte Weg in den Editor: Konto anlegen, Typ wählen, ersten Pass erstellen.

Häufige Fragen

Wie erstelle ich einen Batteriepass?

Konto anlegen, Batterietyp wählen und die sieben Editor-Schritte ausfüllen. Das reicht von der Identifikation bis zur Kennzeichnung, danach veröffentlichen Sie. Was ein Batteriepass rechtlich ist, erklärt der Beitrag Was ist ein Batteriepass?.

Welche Daten brauche ich dafür?

Stammdaten und GS1-Kennungen, Zellchemie und Rohstoffanteile, CO₂-Werte aus der Lebenszyklusanalyse, Sorgfaltspflicht-Nachweise, Kreislauf- und Leistungsdaten sowie die EU-Konformitätserklärung. Zum Abhaken: die Batteriepass-Checkliste.

Was prüft das Publish-Gate?

Vor der Veröffentlichung prüft DPP Hero die Pflichtdaten Ihrer Organisation, die Vollständigkeit aller sieben Schritte und Ihre GS1-Kennungen, etwa die GTIN-Prüfziffer und die GLN des Produktionsstandorts. Bis dahin bleibt der Pass ein Entwurf.

Kann ich den Pass schon im EU-Register registrieren?

Noch nicht. Die Batterie-Registrierung ist im EU-Register gesperrt, bis der Semantik-Katalog vorliegt; die Registrierungspflicht beginnt am 18.02.2027. Den Stand erklärt der Beitrag EU-Batteriepass-Register.

Was kostet der erste Pass?

Nichts: Ein Pass ist dauerhaft kostenlos, mit allen Kernfunktionen. Bezahlte Pläne beginnen bei 49 € pro Monat. Alle Details auf der Preisseite und im Beitrag Was kostet ein Batteriepass?.

Was passiert mit dem Pass am Ende des Batterielebens?

Das hängt daran, was mit der Batterie geschieht, nicht an einer Frist. Artikel 77 Absatz 8 sagt: Der Pass wird gelöscht, sobald die Batterie recycelt wurde. Wird sie stattdessen umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, verlangt Absatz 7 einen neuen Pass. Er ist mit dem alten verknüpft. Rechnen Sie also nicht mit einer festen Aufbewahrungsdauer, sondern mit der Lebensdauer der Batterie. Planen Sie den Fall Zweitnutzung von Anfang an mit.

Welche Kennung braucht der Pass und wie kommt sie auf die Batterie?

Artikel 77 Absatz 3 verlangt eine individuelle Kennung nach ISO/IEC 15459-1 bis 15459-6 oder gleichwertigen Normen. Über sie wird der Pass abgerufen. Getragen wird sie vom QR-Code, den Artikel 13 Absatz 6 ab dem 18. Februar 2027 für alle Batterien vorschreibt. Anhang VI Teil C verlangt starken Farbkontrast und eine Größe für gängige Handy-Leser. Ob Sie drucken, ätzen oder gravieren, steht Ihnen frei. Er muss nur über die Lebensdauer lesbar bleiben.

Wer im Unternehmen muss beim ersten Pass mitarbeiten?

Mehr Abteilungen, als man zuerst denkt, und das liegt an Anhang XIII selbst. Stammdaten und Kennzeichnung kommen aus der Produktentwicklung. Zusammensetzung und Materialangaben aus Einkauf und Qualitätssicherung. Die Sorgfaltspflicht-Angaben aus Einkauf oder Rechtsabteilung. Leistungs- und Haltbarkeitswerte aus dem Prüfbericht. Kennung und QR-Code berühren Fertigung und Etikettendruck. Wer den ersten Pass als reines IT-Projekt aufsetzt, merkt beim Füllen, dass die Daten woanders liegen. In der Praxis reicht ein kleines, bereichsübergreifendes Team. Eine Person entscheidet, wo die einzige Quelle je Feld liegt. Die Entscheidung Eigenbau gegen Fertiglösung fällt danach fast von selbst.

Legen Sie jetzt Ihren ersten Pass an

Konto anlegen, Batterietyp wählen, sieben Schritte ausfüllen, veröffentlichen: Der erste Pass ist dauerhaft kostenlos, alle Kernfunktionen inklusive.