Batteriepass für LMT-Batterien
Eurobike 2026
Batteriepass für E-Bike-Akkus
Die Eurobike 2026 im Juni war die letzte große Branchenmesse vor der Batteriepass-Pflicht am 18. Februar 2027. Wer damals mit Akku-Zulieferern gesprochen hat, hat einen Vorsprung; alle anderen holen die Gespräche jetzt direkt bei ihren Lieferanten nach. Was Sie dafür brauchen, steht unten.
24. bis 27. Juni 2026·Messe FrankfurtDas Zeitfenster
Vorbei
Eurobike 2026
24. bis 27. Juni 2026
Pflicht
Batteriepass
ab 18.02.2027
Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede neu in der EU in Verkehr gebrachte LMT-Batterie (amtlich: LV-Batterie), der Akku Ihres E-Bikes, Pedelecs oder Lastenrads, einen digitalen Batteriepass, abrufbar per QR-Code. Die Datenerfassung selbst ist überschaubar; Vorlauf brauchen vor allem die Angaben Ihrer Zulieferer. Genau die lassen sich auf der Messe am schnellsten klären.
5 Fragen an Ihren Akku-Zulieferer auf der Eurobike
Fünf der sieben Datenkategorien nach DIN SPEC 99100 kommen vom Zulieferer, genau die klären diese Fragen am Stand. Demontage und Kennzeichnung erledigen Sie später selbst in DPP Hero. Am besten als Screenshot mit zum Termin nehmen.
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Welche Zellchemie verbauen Sie, und liefern Sie die Daten dafür?
Materialzusammensetzung und kritische Rohstoffe sind der größte Datenblock im Pass. Ohne Angaben des Zellherstellers fehlt er komplett.
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Wissen Sie, wann der CO₂-Fußabdruck (LCA) für Ihre Akkus fällig wird?
Zum 18. Februar 2027 ist die CO₂-Erklärung für LMT-Batterien noch nicht auszufüllen. Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c nennt dafür den 18. August 2028 oder 18 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Rechtsakte. Es zählt der spätere Zeitpunkt. Diese Akte fehlen bis heute. Der Vorlauf einer LCA-Studie ist trotzdem der längste von allen Datenblöcken. Deshalb lohnt die Frage an den Zulieferer jetzt, nicht erst 2028.
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Wer bringt den Akku in der EU in Verkehr, Sie oder wir?
Das entscheidet, wer den Pass erstellen muss. Importieren Sie aus einem Drittland, liegt die Pflicht bei Ihnen, nicht beim Hersteller.
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Gibt es GTIN und eindeutige Seriennummern je Modell?
Sie sind die Grundlage für Identifikation und QR-Code am Akku, kompatibel mit GS1 Digital Link. Klären Sie die Nummern-Logik früh.
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Ab welchem Liefertermin gilt der 18.02.2027 für unsere Bestellung?
Entscheidend ist das Inverkehrbringen, nicht die Messe-Premiere. Akkus, die ab dem Stichtag neu auf den Markt kommen, brauchen den Pass.
Fünf Schritte auf Ihrer Seite des Tisches
Die Fragen oben klären, was der Zulieferer liefert. Diese fünf Schritte erledigen Sie selbst, und zwar in dieser Reihenfolge.
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Betroffene Modelle abgrenzen
Gehen Sie Ihr Sortiment durch und trennen Sie: Welcher Akku ist eine LMT-Batterie nach Artikel 3 Nummer 11, also gekapselt und höchstens 25 kg? Einen Pass brauchen ab dem 18. Februar 2027 nach Artikel 77 Absatz 1 neben den LMT-Batterien auch Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien über 2 kWh; im Fahrrad-Sortiment sind die LMT-Batterien der relevante Fall. Das Ergebnis ist eine Liste, keine Schätzung.
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Kennungs-Logik entscheiden
Legen Sie fest, wie GTIN und Seriennummer je Akku zusammenspielen. Klären Sie auch, ob der QR-Code als GS1 Digital Link aufgebaut wird. Die Kennung vergibt der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt. Sie steht später gedruckt am Akku. Diese Entscheidung zuerst, alles andere hängt daran.
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Datenquellen zuordnen
Schreiben Sie je Pflichtfeld auf, woher der Wert kommt. Infrage kommen Ihr ERP, das Datenblatt des Zellherstellers, die eigene Ökobilanz oder die Konstruktion. Felder ohne Quelle sind Ihre echte Lücke. Die klären Sie mit dem Zulieferer, bevor die Saison beginnt.
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Ein Modell komplett durchspielen
Nehmen Sie einen Akku und führen Sie ihn bis zum veröffentlichten Pass mit QR-Code. Nicht bis zur halben Eingabemaske. Erst dabei zeigt sich, welche Angabe wirklich fehlt und wie lange die Beschaffung dauert. Danach wissen Sie, was das ganze Sortiment kostet.
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Zuständigkeit und Pflege festlegen
Bestimmen Sie, wer die Passdaten pflegt, wenn sich etwas ändert. Die Pflicht, die Angaben korrekt, vollständig und aktuell zu halten, liegt beim Inverkehrbringer; andere dürfen in seinem Namen handeln, aber nur mit schriftlicher Befugnis. Klären Sie außerdem, wer welche Zugriffsstufe verantwortet.
Importieren Sie Akkus oder komplette E-Bikes?
Viele E-Bike-Marken lassen Akkus in Asien fertigen oder kaufen ganze Antriebssysteme zu. Wer Batterien aus einem Drittland erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt, wird selbst zum Wirtschaftsakteur (Art. 41), und ist für den Batteriepass verantwortlich. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Zulieferer „das schon regelt“.
Batteriepass für Importeure ab 2027Sanktionen bei Verstößen
Auch für E-Bike-Batterien gilt: Verstöße gegen die Batteriepass-Pflichten können nach Artikel 93 der Batterieverordnung geahndet werden. Die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest, sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Strafen bei Nichteinhaltung im DetailHäufige Fragen rund um die Eurobike
Wir zeigen unsere 2027er-Modelle schon auf der Eurobike 2026, brauchen die einen Batteriepass?
Das Ausstellen auf einer Messe ist noch kein Inverkehrbringen. Entscheidend ist, wann die Batterie erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt wird: Geschieht das ab dem 18. Februar 2027, braucht sie einen Batteriepass, auch wenn das Modell vorher auf der Eurobike präsentiert wurde. Akkus, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht werden, müssen nicht nachgerüstet werden.
Wir importieren Akkus oder komplette E-Bikes, wer muss den Pass erstellen?
Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt. Wer Akkus oder E-Bikes mit eingebautem Akku aus einem Drittland erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt, übernimmt diese Pflichten selbst. Mehr dazu auf der Seite Batteriepass für Importeure.
Reicht es, erst nach der Eurobike 2026 zu starten?
Der Stichtag für den Pass ist der 18. Februar 2027. Die Datenerfassung selbst ist überschaubar, Vorlauf brauchen vor allem Angaben von Zulieferern wie Zellchemie und CO₂-Fußabdruck; die CO₂-Erklärung selbst wird für LMT-Batterien erst zum 18. August 2028 oder 18 Monate nach den zugehörigen Rechtsakten fällig. Genau deshalb lohnt es sich, diese Fragen schon am Messestand zu klären.
Welche Kennzeichnungspflichten gelten schon vor dem Pass?
Zwei greifen früher als der Pass. Seit dem 18. August 2025 tragen alle Batterien das Symbol für getrennte Sammlung nach Anhang VI Teil B; es muss mindestens 3 Prozent der größten Seitenfläche einnehmen, höchstens 5 mal 5 Zentimeter, bei zylindrischen Zellen mindestens 1,5 Prozent der Oberfläche. Enthält eine Batterie mehr als 0,002 Prozent Cadmium oder mehr als 0,004 Prozent Blei, kommt das chemische Zeichen darunter, mindestens ein Viertel so groß wie das Sammelsymbol. Ab dem 18. Februar 2027 kommt der QR-Code dazu, sichtbar, lesbar und dauerhaft aufgedruckt oder eingraviert. Wer jetzt Etiketten neu auflegt, plant diese Flächen besser gleich ein.
Was ändert sich für uns bis zur nächsten Saison?
Der Stichtag 18. Februar 2027 liegt vor der Saison 2027, nicht danach. Jede LMT-Batterie, die Sie ab diesem Tag in Verkehr bringen, braucht einen Pass; für Modelle, die vorher auf den Markt kamen, gilt er nicht rückwirkend. Praktisch heißt das: Die Daten für Ihre 2027er-Modelle müssen vor dem Produktionsstart stehen, nicht vor dem Verkaufsstart. Zwischen Zulieferer-Anfrage und vollständigem Datensatz liegen erfahrungsgemäß Wochen, nicht Tage.
Ab wann zählt ein Akku als LMT-Batterie und nicht mehr als Elektrofahrzeugbatterie?
Artikel 3 Nummer 11 der Batterieverordnung setzt drei Bedingungen: Die Batterie ist gekapselt, sie wiegt 25 kg oder weniger, und sie ist speziell dafür ausgelegt, elektrische Energie für die Traktion von Radfahrzeugen zu liefern, die ausschließlich vom Elektromotor oder von Motor- und Muskelkraft zusammen angetrieben werden. Typgenehmigte Fahrzeuge der Klasse L sind ausdrücklich eingeschlossen. Wiegt der Akku mehr als 25 kg, ist er keine LMT-Batterie mehr: Als Elektrofahrzeugbatterie gilt er nach Artikel 3 Nummer 14 nur, wenn er für die Traktion von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen der Klasse L ausgelegt ist; jede andere Batterie über 5 kg, die weder LMT-, Elektrofahrzeug- noch Starterbatterie ist, zählt nach Artikel 3 Nummer 13 als Industriebatterie. Die Kapazität spielt für diese Einordnung keine Rolle.
Wer bekommt welche Daten aus unserem Pass zu sehen?
Artikel 77 Absatz 2 teilt die Angaben in drei Zugriffsstufen. Öffentlich über den QR-Code lesbar ist Anhang XIII Nummer 1. Die Nummern 2 und 3 sehen nur notifizierte Stellen, Marktaufsichtsbehörden und die Kommission. Die Nummern 2 und 4, darunter die Angaben zur einzelnen Batterie, sind denen vorbehalten, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, etwa Reparaturbetrieben, Wiederverwertern, Nutzern von Second-Life-Batterien und Recyclingbetreibern. Ihre Wettbewerber gehören nicht dazu.
Müssen wir Zustandsdaten liefern, und was bringt uns das?
Für LMT-Batterien gilt das schon seit dem 18. August 2024. Nach Artikel 14 Absatz 1 stehen die Parameter zu Alterungszustand und voraussichtlicher Lebensdauer nach Anhang VII im Batteriemanagementsystem. Absatz 2 verpflichtet zu Lesezugriff, jederzeit und ohne Diskriminierung. Das gilt für rechtmäßige Erwerber, unabhängige Wirtschaftsakteure und Abfallbewirtschafter. Der Nutzen liegt am Ende der ersten Nutzung. Ohne belastbare Zustandsdaten lässt sich ein Akku weder seriös weiterverkaufen noch für eine zweite Nutzung bewerten.
Reicht eine Registrierung für die ganze EU?
Nein. Die erweiterte Herstellerverantwortung ist national organisiert. Wer Batterien erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, registriert sich dort. Er schließt sich dem jeweiligen Rücknahmesystem an. Wer nach Deutschland, Frankreich und in die Niederlande liefert, braucht drei Registrierungen. Die Sammelinformationen stimmt er je Land ab. Der Batteriepass ersetzt das nicht, er kommt dazu.
Wann gelten CO2-Erklärung und Rezyklatquoten für unsere Akkus?
Beide später als die Passpflicht, und für LMT-Batterien noch einmal später als für die großen Typen. Die CO2-Erklärung ist noch nicht ausgelöst und wird für LMT-Batterien frühestens zum 18. August 2028 fällig; die Einzelheiten stehen oben in der Antwort zum Startzeitpunkt. Bei den Rezyklatanteilen gilt Artikel 8: ab dem 18. August 2031 mindestens 16 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 6 Prozent Lithium und 6 Prozent Nickel, aber nur für Industriebatterien über 2 kWh, Elektrofahrzeug- und Starterbatterien. LMT-Batterien, also Ihre E-Bike-Akkus, sind erst ab dem 18. August 2036 dabei, dann mit 26 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 12 Prozent Lithium und 15 Prozent Nickel. Für die Passpflicht zum 18. Februar 2027 brauchen Sie also weder eine CO2-Zahl noch eine Rezyklatquote.
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