Batteriepass: der komplette Überblick

Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede LMT-, EV- und Industriebatterie über 2 kWh in der EU einen digitalen Batteriepass (Art. 77 Verordnung (EU) 2023/1542). Diese Seite bündelt alle Leitfäden, Fristen und Werkzeuge, damit Sie rechtzeitig vorbereitet sind.

Die wichtigsten Fristen

  1. 15. Juli 2026Die EU erkennt sechs Normen für den digitalen Produktpass offiziell an, darunter EN 18222 für die Schnittstellen (API). Wer nach diesen Normen arbeitet, erfüllt die EU-Anforderungen automatisch (Beschluss (EU) 2026/1736).
  2. 17. Juli 2026Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt Aufbau und Registrierung der zentralen DPP-Registry.
  3. 20. Juli 2026Die zentrale DPP-Registry der EU-Kommission ist live, inklusive Testumgebung für Unternehmen (ESPR Art. 13 Abs. 1).
  4. 6. August 2026Die Registrierungs-Verordnung (EU) 2026/1778 wird verbindlich; ab jetzt gelten ihre Regeln für Verifizierung und Registrierung.
  5. Q4 2026 (erwartet)Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsrechten auf geschützte Passdaten (Art. 77 Abs. 9); die gesetzliche Frist vom 18. August 2026 wird laut EU-Zeitplan nicht gehalten.
  6. 18. Februar 2027Batteriepass-Pflicht für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und EV-Batterien (Art. 77 Abs. 1).
  7. 18. August 2027Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Art. 48) gelten, verschoben durch Verordnung (EU) 2025/1561.

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