Batteriepass: der komplette Überblick

Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede LMT-, EV- und Industriebatterie über 2 kWh in der EU einen digitalen Batteriepass (Art. 77 Verordnung (EU) 2023/1542). Diese Seite bündelt alle Leitfäden, Fristen und Werkzeuge, damit Sie rechtzeitig vorbereitet sind.

Die wichtigsten Fristen

  1. 19. Juli 2026Die EU-Kommission muss das zentrale digitale Produktpass-Register erstellt haben (ESPR Art. 13 Abs. 1).
  2. 18. August 2026Frist für den Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsrechten auf geschützte Passdaten (Art. 77 Abs. 9).
  3. 18. Februar 2027Batteriepass-Pflicht für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und EV-Batterien (Art. 77 Abs. 1).
  4. 18. August 2027Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Art. 48) gelten, verschoben durch Verordnung (EU) 2025/1561.

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