Warum Sie jetzt einen Batteriepass erstellen sollten
Ab dem 18. Februar 2027 dürfen EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien ohne gültigen digitalen Batteriepass nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Das ergibt sich aus der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542).
Der Zeitrahmen klingt großzügig — ist er aber nicht. Die Erstellung eines Batteriepasses erfordert die Abstimmung mit Lieferanten, die Erfassung von Materialien, die Berechnung des CO2-Fußabdrucks und die Integration aller Daten in ein standardisiertes Format. Erfahrungsgemäß benötigen Hersteller dafür 6 bis 12 Monate Vorlaufzeit.
Wer heute beginnt, sichert sich den Marktzugang und kann gegenüber Kunden bereits jetzt mit einem vollständigen Produktdatensatz punkten. Einen detaillierten Zeitplan mit allen regulatorischen Meilensteinen finden Sie in unserem Beitrag zur EU-Batterieverordnung 2027.
So erstellen Sie Ihren Batteriepass in 7 Schritten
Die DIN SPEC 99100 gliedert den Batteriepass in 7 Datenkategorien — von der Produktidentifikation bis zur Kennzeichnung. Was genau in diesen Kategorien steckt, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag DIN SPEC 99100 erklärt. Einen kompakten Überblick über alle Pflichtdaten finden Sie auch unter Was ist ein Batteriepass?.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen für jeden der 7 Schritte, wie Sie die Daten konkret erfassen, woher sie kommen und worauf Sie achten müssen.
Schritt 1: Produktidentifikation
Die Produktidentifikation ist das Fundament Ihres Batteriepasses. Hier erfassen Sie die grundlegenden Stammdaten:
- Eindeutige Kennung — Jede Batterie erhält einen individuellen Identifier (z. B. Seriennummer oder UUID)
- Hersteller- und Betreiberinformationen — Name, Adresse, Kontaktdaten, Handelsregisternummer
- Fertigungsstandort — Vollständige Adresse der Produktionsstätte
- Fertigungsdatum und geplantes Inbetriebnahmedatum
- Batteriekategorie — EV, Industriebatterie, LMT oder stationär
- Gewicht der Batterie in Kilogramm
- Garantiezeitraum in Monaten
Diese Daten liegen in der Regel bereits in Ihrem ERP- oder PLM-System vor. Der entscheidende Schritt ist, sie im korrekten Format nach DIN SPEC 99100 zu strukturieren — also nicht als Freitextfeld, sondern als validierbare Datenfelder mit definierten Typen.
Schritt 2: Materialzusammensetzung
In diesem Schritt dokumentieren Sie die chemische Zusammensetzung Ihrer Batterie. Die DIN SPEC 99100 unterscheidet zwischen:
- Kathodenmaterialien — z. B. Nickel, Kobalt, Mangan, Lithium (mit prozentualer Gewichtsangabe)
- Anodenmaterialien — z. B. Graphit, Silizium
- Elektrolyt — Typ und Zusammensetzung
- Gefahrstoffe — REACH- und SVHC-relevante Substanzen mit CAS-Nummern
- Kritische Rohstoffe — gemäß EU Critical Raw Materials Act
Die größte Herausforderung: Diese Daten kommen nicht von Ihnen allein. Sie müssen Ihre Zelllieferanten einbeziehen, die Ihnen die exakten Materialanteile und Herkunftsnachweise liefern. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein — die Lieferantenabstimmung ist erfahrungsgemäß der zeitintensivste Teil der Passherstellung.
Schritt 3: CO2-Fußabdruck
Der Carbon Footprint ist eines der öffentlich sichtbarsten Felder im Batteriepass. Er wird in kg CO2-Äquivalent pro kWh Nennkapazität angegeben und umfasst den gesamten Lebenszyklus: Rohstoffgewinnung, Verarbeitung, Zellproduktion, Transport und End-of-Life.
Die Berechnung folgt den Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCR), die von der EU-Kommission festgelegt werden. Darüber hinaus muss eine Leistungsklasse (A bis E) angegeben werden, die den Fußabdruck im Vergleich zu anderen Batterien derselben Kategorie einordnet.
In der Praxis bedeutet das: Sie benötigen entweder eine eigene Ökobilanz (LCA) oder können auf Branchendurchschnittswerte zurückgreifen, bis produktspezifische Daten verfügbar sind. Wie Sie den CO2-Fußabdruck konkret dokumentieren, erfahren Sie in unserem Beitrag Carbon Footprint im Batteriepass.
Schritt 4: Lieferketten-Sorgfaltspflicht
Die EU-Batterieverordnung verlangt von Herstellern den Nachweis, dass sie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten. Im Batteriepass wird dies über einen Verweis auf den Due-Diligence-Bericht dokumentiert.
Konkret müssen Sie nachweisen:
- Einhaltung der OECD Due Diligence Guidance für Minerale aus Konfliktgebieten
- Dokumentierte Risikoanalyse Ihrer Rohstofflieferketten
- Audit-Ergebnisse und Maßnahmenpläne bei identifizierten Risiken
- Einen öffentlich zugänglichen Due-Diligence-Bericht (als URL im Pass hinterlegt)
Falls Sie bereits einen Bericht nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstellen, können Sie diesen als Grundlage verwenden. Eine ausführliche Erklärung der Anforderungen finden Sie in unserem Beitrag Supply Chain Due Diligence.
Schritt 5: Kreislauffähigkeit
In diesem Schritt dokumentieren Sie, wie Ihre Batterie am Lebensende recycelt und wiederverwertet werden kann. Die DIN SPEC 99100 fordert:
- Recycled Content — Anteil von recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei (ab 2031 gelten Mindestquoten)
- Recyclingeffizienz — voraussichtlich erreichbare Rückgewinnungsrate pro Material
- Demontageinformationen — Anleitung für die sichere Zerlegung der Batterie
- Ersatzteilverfügbarkeit — welche Komponenten als Ersatzteile angeboten werden
- Safety Instructions — Sicherheitshinweise für Transport, Lagerung und End-of-Life-Handling
Die Recycling-Quoten sind besonders relevant für Hersteller, die ab 2031 Mindestwerte nachweisen müssen. Details zu den Quoten und Berechnungsmethoden finden Sie in unserem Beitrag Recycled Content im Batteriepass.
Schritt 6: Leistung und Haltbarkeit
Die Leistungsdaten geben Aufschluss über die technische Qualität Ihrer Batterie und sind für Käufer ein zentrales Entscheidungskriterium. Folgende Werte werden erfasst:
- Nennkapazität in Ah und Nennenergie in Wh
- Nennspannung und zulässiger Spannungsbereich
- Maximalleistung (Original und aktueller Wert bei Gebrauchtbatterien)
- Erwartete Zyklenlebensdauer unter Referenzbedingungen
- Kapazitätsschwelle für den Energiedurchsatz (Cycle Life Reference Test)
- Selbstentladungsrate und Innenwiderstand
- State of Health (SoH) — bei gebrauchten Batterien der aktuelle Zustand
Für neue Batterien basieren diese Werte auf Ihren Testprotokollen und Datenblättern. Für gebrauchte oder wiederaufbereitete Batterien müssen zusätzlich die aktuellen Messwerte erfasst werden.
Schritt 7: Kennzeichnung und Veröffentlichung
Im letzten Schritt bringen Sie alle regulatorisch vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Dokumente zusammen:
- Getrenntsammlungssymbol (durchgestrichene Mülltonne)
- Gefahrstoffsymbole für Cadmium (Cd) oder Blei (Pb), falls zutreffend
- CO2-Fußabdruck-Label mit Leistungsklasse
- Löschmittelangabe für den Brandfall
- EU-Konformitätserklärung — als URL zum offiziellen Dokument
- Prüfberichte — Verweise auf durchgeführte Tests und Zertifizierungen
Was genau auf das physische Label gehört — von QR-Code über CE-Zeichen bis Gefahrstoffsymbole — erläutert unser Leitfaden zur Batteriepass-Kennzeichnung.
Nach Abschluss aller 7 Schritte ist Ihr Batteriepass vollständig und bereit zur Veröffentlichung. Der Pass wird über einen QR-Code auf der Batterie zugänglich gemacht und muss über die gesamte Lebensdauer der Batterie abrufbar bleiben.
Häufige Fehler beim Erstellen vermeiden
Aus der Praxis kennen wir die typischen Stolperfallen, die Hersteller beim Erstellen ihres ersten Batteriepasses erleben:
- Zu spät mit Lieferanten sprechen — Die Materialzusammensetzung und Herkunftsnachweise müssen von Ihren Zelllieferanten kommen. Beginnen Sie die Abstimmung mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veröffentlichungsdatum.
- Daten in Freitextfeldern erfassen — Die DIN SPEC 99100 definiert exakte Datentypen und Wertebereiche. Freitext lässt sich nicht validieren und wird bei der Prüfung durchfallen. Warum Tabellen hier versagen, erfahren Sie in Von Excel zum Batteriepass.
- CO2-Fußabdruck auf später verschieben — Die Berechnung nach PEFCR ist aufwändig und erfordert Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette. Frühzeitig beginnen.
- Recycling-Quoten ignorieren — Die Mindestquoten für Recycled Content greifen ab 2031, aber die Dokumentationsgrundlage legen Sie jetzt.
- Nur das Pflichtprogramm machen — Ein vollständiger Batteriepass mit allen optionalen Feldern ist ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Herstellern, die nur das Minimum liefern.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, einen Batteriepass zu erstellen?
Die reine Dateneingabe dauert wenige Stunden, wenn alle Informationen vorliegen. Der Gesamtprozess — inklusive Lieferantenabstimmung, CO2-Berechnung und interner Prüfung — benötigt erfahrungsgemäß 3 bis 6 Monate.
Muss jede einzelne Batterie einen eigenen Pass haben?
Ja. Die EU-Batterieverordnung fordert einen individuellen Batteriepass pro Batterie (bzw. pro Batteriemodul bei bestimmten Kategorien). Jeder Pass erhält eine eindeutige Kennung und einen eigenen QR-Code.
Was passiert, wenn mein Batteriepass unvollständig ist?
Batterien ohne gültigen oder vollständigen Batteriepass dürfen ab Februar 2027 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Es drohen Marktzugangssperren und bei Verstößen Bußgelder nach nationalem Recht.
Kann ich einen Batteriepass nachträglich aktualisieren?
Ja, der Batteriepass ist als lebendiges Dokument konzipiert. Bestimmte Felder wie der State of Health oder der Batteriestatus werden im Laufe des Lebenszyklus aktualisiert — etwa bei Wiederaufbereitung oder Zweitnutzung.
Welche Software brauche ich für den Batteriepass?
Sie benötigen eine Software, die die Datenstruktur der DIN SPEC 99100 abbildet, Pflichtfelder validiert und den Pass als standardkonformen Datensatz exportiert. DPP Hero bildet alle 7 Schritte als geführten Workflow ab — von der Produktidentifikation bis zur Veröffentlichung. Eine Übersicht über die Anforderungen an Ihre Vorbereitung finden Sie in unserer Batteriepass Checkliste 2027.
