Was bedeutet Supply Chain Due Diligence?
Supply Chain Due Diligence — auf Deutsch Sorgfaltspflichten in der Lieferkette — bezeichnet die Verpflichtung von Wirtschaftsakteuren, Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Im Kontext der Batterieproduktion betrifft das vor allem Risiken in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltstandards und Konfliktmineralien.
Die Relevanz für die Batterieindustrie ist besonders hoch, weil zentrale Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel häufig aus Regionen stammen, in denen Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit oder erhebliche Umweltschäden dokumentiert sind. Rund 70 Prozent des weltweit geförderten Kobalts kommen aus der Demokratischen Republik Kongo (DRK) — einer Region, in der insbesondere im artisanalen Kleinbergbau gravierende Missstände bekannt sind.
Die Sorgfaltspflicht ist kein neues Konzept. Sie baut auf etablierten Rahmenwerken auf, insbesondere den OECD-Leitsätzen für die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette mineralischer Rohstoffe und der EU-Konfliktmineralienverordnung (EU 2017/821). Die EU-Batterieverordnung überträgt diese Prinzipien nun spezifisch auf den Batteriemarkt und verknüpft sie mit dem digitalen Batteriepass.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Supply Chain Due Diligence im Batteriebereich bilden mehrere sich ergänzende Regelwerke:
- EU-Batterieverordnung Art. 48–52: Diese Artikel definieren die spezifischen Sorgfaltspflichten für Wirtschaftsakteure, die Batterien in der EU in Verkehr bringen. Sie verweisen auf die OECD Due Diligence Guidance und den Anhang X der Verordnung, der die anzuwendenden OECD-Standards auflistet. Die Pflichten gelten für Hersteller, Importeure und bevollmächtigte Vertreter.
- OECD Due Diligence Guidance: Das Referenzrahmenwerk, auf dem die Anforderungen der EU-Batterieverordnung basieren. Es definiert einen fünfstufigen Prozess für die Sorgfaltsprüfung (siehe nächster Abschnitt) und ist international als Standard anerkannt.
- EU Supply Chain Due Diligence Directive (CSDDD): Die europäische Lieferkettenrichtlinie ergänzt die batteriespezifischen Anforderungen um eine breitere unternehmerische Sorgfaltspflicht. Große Unternehmen müssen ihre gesamte Wertschöpfungskette auf Menschenrechts- und Umweltrisiken prüfen.
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Das deutsche Lieferkettengesetz, das seit 2023 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden gilt, verlangt ebenfalls eine systematische Risikoanalyse und Präventionsmaßnahmen in der Lieferkette. Es überschneidet sich inhaltlich mit den Anforderungen der EU-Batterieverordnung.
Für Batteriehersteller ergibt sich aus diesem Zusammenspiel eine klare Handlungspflicht: Sie müssen ihre Rohstoff-Lieferketten systematisch analysieren, Risiken dokumentieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Ergebnisse fließen in den Batteriepass ein. Die EU-Batterieverordnung setzt hierfür verbindliche Fristen.
Welche Rohstoffe sind betroffen?
Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf alle Rohstoffe, die in der Batterieproduktion eingesetzt werden. Besonders im Fokus stehen:
- Kobalt: Der mit Abstand kritischste Rohstoff. Hauptförderland ist die Demokratische Republik Kongo, wo im artisanalen Bergbau Kinderarbeit, unsichere Arbeitsbedingungen und Gesundheitsrisiken dokumentiert sind. Rund 15 bis 20 Prozent der kongolesischen Kobaltproduktion stammt aus dem Kleinbergbau.
- Lithium: Der Abbau im sogenannten Lithiumdreieck (Chile, Argentinien, Bolivien) ist mit hohem Wasserverbrauch in ohnehin trockenen Regionen und Konflikten mit indigenen Gemeinschaften verbunden. In Australien wird Lithium im Hartgesteinbergbau gewonnen, was andere Umweltauswirkungen mit sich bringt.
- Nickel: Insbesondere in Indonesien — dem weltweit größten Nickelproduzenten — sind Rodung von Regenwald für neue Minengebiete und hohe Emissionen bei der Verarbeitung (HPAL-Verfahren) dokumentiert.
- Natürlicher Graphit: China dominiert die globale Graphitproduktion. Berichte über mangelhafte Arbeitsbedingungen und Umweltbelastungen durch Staubemissionen und Wasserverschmutzung sind wiederkehrend.
- Mangan: Abbau hauptsächlich in Südafrika und Gabun, wo Umweltbelastungen und gesundheitliche Risiken für Minenarbeiter bestehen.
- Weitere: Kupfer für elektrische Leiter, Seltene Erden in bestimmten Batterieanwendungen und Aluminium für Gehäuse und Stromableiter unterliegen ebenfalls den Sorgfaltspflichten.
Die fünf Schritte der Sorgfaltsprüfung
Die OECD Due Diligence Guidance definiert einen fünfstufigen Prozess, den die EU-Batterieverordnung als verbindlichen Rahmen übernimmt:
Schritt 1: Managementsysteme einrichten
Etablieren Sie eine unternehmensinterne Due-Diligence-Richtlinie, die klar beschreibt, wie Ihr Unternehmen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette umsetzt. Bestimmen Sie Verantwortlichkeiten — idealerweise auf Geschäftsführungs- oder Vorstandsebene. Integrieren Sie die Due-Diligence-Anforderungen in bestehende Einkaufs- und Lieferantenmanagement-Prozesse und stellen Sie sicher, dass ausreichende Ressourcen (Personal, Budget, Werkzeuge) bereitstehen.
Schritt 2: Risiken identifizieren
Kartieren Sie Ihre Lieferkette so weit wie möglich — von Ihren direkten Zulieferern (Tier 1) über deren Vorlieferanten (Tier 2) bis zu den Rohstoffquellen. Identifizieren Sie Hochrisikogebiete, -lieferanten und -materialien. Nutzen Sie dafür öffentlich verfügbare Risikolisten, Brancheninitiativen und lieferantenspezifische Assessments. Dokumentieren Sie die identifizierten Risiken systematisch.
Schritt 3: Risiken mindern
Entwickeln Sie konkrete Strategien zur Minderung der identifizierten Risiken. Das kann die Aufnahme von Sorgfaltspflichtklauseln in Lieferverträge, die Durchführung von Lieferantenaudits, die Teilnahme an Brancheninitiativen oder — im Extremfall — den Wechsel zu alternativen Lieferanten umfassen. Dokumentieren Sie alle ergriffenen Maßnahmen und deren Wirksamkeit.
Schritt 4: Unabhängige Prüfung
Lassen Sie die Wirksamkeit Ihrer Due-Diligence-Maßnahmen durch unabhängige Dritte überprüfen (Third-Party Audit). Die Prüfung umfasst typischerweise die Bewertung Ihrer Managementsysteme, die Stichprobenprüfung von Lieferantenbeziehungen und die Verifizierung der dokumentierten Maßnahmen. Die Ergebnisse der unabhängigen Prüfung werden im Batteriepass dokumentiert.
Schritt 5: Berichterstattung
Veröffentlichen Sie die Ergebnisse Ihrer Sorgfaltsprüfung in einem jährlichen Bericht. Dieser Bericht muss öffentlich zugänglich sein und die identifizierten Risiken, ergriffenen Maßnahmen und Ergebnisse der unabhängigen Prüfung umfassen. Die Berichtspflicht schafft Transparenz gegenüber Regulierungsbehörden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
Dokumentation im Batteriepass
Die Supply Chain Due Diligence ist als Kategorie 4 in der DIN SPEC 99100 verankert (Abschnitt 6.4). Im digitalen Batteriepass werden die Ergebnisse der Sorgfaltsprüfung strukturiert abgelegt — als integraler Bestandteil des Gesamtdatensatzes für jede einzelne Batterie.
Die wesentlichen Datenfelder umfassen:
- Verweis auf die Due-Diligence-Richtlinie: Link oder Referenz zur unternehmensinternen Sorgfaltspflicht-Policy.
- Ergebnisse der Drittprüfung: Zusammenfassung der unabhängigen Audit-Ergebnisse — einschließlich Prüfungsdatum, Prüfinstitution und wesentlicher Feststellungen.
- Identifizierte Risikogebiete: Dokumentation der als Hochrisiko eingestuften Lieferkettenbereiche — mit Angabe der betroffenen Rohstoffe und Beschaffungsregionen.
- Ergriffene Maßnahmen: Übersicht der Maßnahmen zur Risikominderung — von vertraglichen Vereinbarungen bis hin zu Lieferantenaudits.
Die Verbindung zwischen der physischen Lieferkettendokumentation und dem digitalen Batteriepass ist dabei zentral: Die Due-Diligence-Daten im Batteriepass verweisen auf die zugrunde liegenden Berichte und Prüfungen, ohne deren gesamten Inhalt zu duplizieren. So entsteht ein nachvollziehbarer Pfad von der Rohstoffquelle bis zum fertigen Produkt.
Praktische Umsetzung
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten erfordert einen systematischen Ansatz. Folgende Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Lieferkettenmapping starten: Beginnen Sie mit einer vollständigen Erfassung Ihrer Tier-1-Lieferanten und identifizieren Sie die kritischen Tier-2-Lieferanten — insbesondere für Kobalt, Lithium, Nickel und Graphit. In vielen Unternehmen existiert dieses Mapping bereits teilweise im Rahmen des bestehenden Lieferantenmanagements.
- Standardisierte Fragebögen nutzen: Setzen Sie auf branchenübliche Fragebögen für die Lieferantenbewertung — etwa die Vorlagen der Responsible Minerals Initiative (RMI) oder des Global Battery Alliance (GBA). Standardisierte Formate erleichtern die Auswertung und Vergleichbarkeit.
- Brancheninitiativen beitreten: Einzelunternehmen können die Lieferkette selten allein bis zur Rohstoffquelle zurückverfolgen. Brancheninitiativen wie die Responsible Minerals Initiative, die Initiative for Responsible Mining Assurance (IRMA) oder die Global Battery Alliance bieten kollaborative Ansätze, gemeinsame Audits und geteilte Daten.
- Software-gestützt dokumentieren: Die systematische Erfassung, Verwaltung und Dokumentation der Due-Diligence-Daten wird durch spezialisierte Software deutlich erleichtert. DPP Hero bildet die Due-Diligence-Anforderungen als Schritt 4 des 7-stufigen Editors ab — mit strukturierten Eingabefeldern für Richtlinien, Prüfergebnisse und Risikogebiete nach DIN SPEC 99100.
- Kontinuierlich verbessern: Due Diligence ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein fortlaufender Prozess. Aktualisieren Sie Ihre Risikoanalysen regelmäßig, reagieren Sie auf veränderte Lieferkettenbedingungen und dokumentieren Sie den Fortschritt.
Häufige Fragen
Muss ich alle Lieferanten bis zur Mine zurückverfolgen?
Die EU-Batterieverordnung verlangt, dass Sie Ihre Lieferkette so weit wie möglich und zumutbar zurückverfolgen — nicht nur Ihre direkten Zulieferer (Tier 1), sondern auch deren Vorlieferanten. Eine lückenlose Rückverfolgung bis zur einzelnen Mine ist in der Praxis oft nicht realisierbar, insbesondere bei Rohstoffen, die über Zwischenhändler und Schmelzen gehandelt werden. Entscheidend ist, dass Sie einen angemessenen und dokumentierten Prozess etabliert haben und bekannte Risiken aktiv adressieren. Die Teilnahme an anerkannten Brancheninitiativen kann dabei als Nachweis für die Sorgfalt dienen.
Was passiert, wenn ein Lieferant nicht kooperiert?
Wenn ein Lieferant trotz wiederholter Anfragen keine ausreichenden Informationen zu seinen Sorgfaltspflichtpraktiken bereitstellt, müssen Sie das Risiko eskalieren. Das kann zunächst eine intensivierte Kommunikation und konkrete Fristen umfassen. Bleibt der Lieferant unkooperativ, sollten Sie das als erhöhtes Risiko einstufen und in Ihrer Dokumentation entsprechend vermerken. Im Extremfall kann ein Lieferantenwechsel notwendig werden. Dokumentieren Sie alle Schritte — die Nachvollziehbarkeit Ihres Vorgehens ist für Regulierungsbehörden und Prüfer entscheidend.
Wie oft muss die Sorgfaltsprüfung durchgeführt werden?
Die Sorgfaltsprüfung ist ein fortlaufender Prozess, kein einmaliges Projekt. Die Risikoanalyse muss mindestens jährlich aktualisiert werden, die Ergebnisse sind in einem jährlichen öffentlichen Bericht zu veröffentlichen. Darüber hinaus sollten anlassbezogene Überprüfungen stattfinden — etwa bei einem Lieferantenwechsel, bei Bekanntwerden neuer Risiken oder bei wesentlichen Änderungen in der Lieferkette. Die unabhängige Drittprüfung (Audit) ist gemäß den Anforderungen der EU-Batterieverordnung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.
