Technisch
20. Februar 202610 min

CO₂-Fußabdruck im Batteriepass dokumentieren

Der CO₂-Fußabdruck ist eine der wichtigsten Datenkategorien im Batteriepass. Welche Lebenszyklusphasen erfasst werden und welche Grenzwerte gelten.

CO₂-Fußabdruck im Batteriepass dokumentieren

Warum der CO₂-Fußabdruck Pflicht wird

Die Produktion von Batterien ist energieintensiv. Studien zeigen, dass zwischen 30 und 70 Prozent der gesamten Lebenszyklusemissionen einer Batterie bereits in der Herstellungsphase entstehen — je nach Energiemix am Produktionsstandort und der Herkunft der verwendeten Rohstoffe. Angesichts der rapide wachsenden Nachfrage nach Batterien für Elektrofahrzeuge, stationäre Energiespeicher und leichte Transportmittel hat die Europäische Union erkannt, dass Transparenz über diese Emissionen ein entscheidender Hebel für den Klimaschutz ist.

Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) schreibt deshalb vor, dass der CO₂-Fußabdruck von Batterien verpflichtend dokumentiert und offengelegt werden muss. Der Zeitplan ist gestaffelt: Ab August 2025 müssen Hersteller von EV-Batterien und Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung vorlegen. Ab August 2028 treten zusätzlich Performance-Klassen und Maximalgrenzwerte in Kraft — Batterien, die den Grenzwert überschreiten, dürfen dann nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Das übergeordnete Ziel ist klar: Die EU will die Emissionen in der Batterieproduktion messbar senken und Anreize für eine klimafreundlichere Fertigung schaffen. Hersteller, die frühzeitig in emissionsarme Produktionsprozesse und erneuerbare Energien investieren, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil. Der CO₂-Fußabdruck wird damit von einer reinen Berichtspflicht zu einem strategischen Differenzierungsmerkmal.

Die Verpflichtung zum Carbon Footprint ist eingebettet in den breiteren Rahmen des European Green Deal und der EU-Klimaziele, die eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030 vorsehen. Batterien spielen dabei eine Doppelrolle: Sie sind einerseits Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung von Verkehr und Energiesystem, verursachen andererseits selbst erhebliche Emissionen bei ihrer Herstellung. Die CO₂-Dokumentationspflicht soll diese Lücke schließen.

Welche Lebenszyklusphasen werden erfasst?

Der CO₂-Fußabdruck im Batteriepass folgt einem sogenannten Cradle-to-Gate-Ansatz. Das bedeutet: Erfasst werden alle Treibhausgasemissionen von der Wiege (Rohstoffgewinnung) bis zum Werkstor (fertige Batterie, bereit zum Versand). Die Nutzungsphase und das End-of-Life (Recycling, Entsorgung) werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt — der Fokus liegt auf den Emissionen, die der Hersteller direkt beeinflussen kann.

Im Einzelnen umfasst der Cradle-to-Gate-Ansatz folgende Phasen:

  • Rohstoffgewinnung und -verarbeitung: Der Abbau und die Aufbereitung der Schlüsselrohstoffe — darunter Lithium, Kobalt, Nickel, Mangan und Graphit. Dazu gehören Bergbauaktivitäten, Erzaufbereitung, chemische Raffination und die Herstellung von Vorprodukten wie Lithiumhydroxid oder Nickelsulfat.
  • Komponentenfertigung: Die Produktion der Batteriekomponenten — Kathode, Anode, Elektrolyt, Separator und Zellgehäuse. Jede Komponente hat einen eigenen Emissionsbeitrag, wobei die Kathode in der Regel den größten Anteil ausmacht.
  • Zellherstellung: Die eigentliche Zellfertigung umfasst die Elektrodenbeschichtung, Zellassemblierung (Stapeln oder Wickeln), Elektrolytbefüllung, Formation (erste Lade-/Entladezyklen) und Alterungstests. Der Energiebedarf in dieser Phase ist erheblich — insbesondere für Trockenräume und Formationsprozesse.
  • Batteriepack-Montage: Die Integration der Zellen zu Modulen und zum fertigen Batteriepack, einschließlich Batteriemanagementsystem (BMS), Thermomanagement, elektrischer Verkabelung und Gehäuse.
  • Transport zum Verkaufsort: Die Emissionen aus dem Transport der fertigen Batterie vom Produktionsstandort zum Kunden oder Vertriebspunkt — einschließlich Verpackung und Logistik.
Der Cradle-to-Gate-Ansatz erfasst die gesamte Kette von der Rohstoffgewinnung über die Komponentenfertigung und Zellproduktion bis zur Batteriepack-Montage und dem Transport. Jede dieser Phasen erfordert spezifische Emissionsdaten und eine klare Definition der Systemgrenzen.

Die genauen Systemgrenzen — also welche Prozesse und Materialflüsse ein- und ausgeschlossen werden — sind im EU Delegated Act zu den Carbon-Footprint-Regeln für Batterien definiert. Diese Abgrenzung ist entscheidend, da bereits kleine Unterschiede in der Definition der Systemgrenzen das Ergebnis um 10 bis 20 Prozent verändern können.

Berechnungsmethodik

Die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Batterien basiert auf den Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCR) für wiederaufladbare Batterien. Diese Regeln definieren eine einheitliche Methodik, die sicherstellt, dass die Ergebnisse verschiedener Hersteller vergleichbar sind.

Zentrale Elemente der Berechnungsmethodik:

  • Funktionelle Einheit: Der CO₂-Fußabdruck wird auf die funktionelle Einheit von 1 kWh Gesamtenergie bezogen, die die Batterie über ihre gesamte Nutzungsdauer liefert. Das Ergebnis wird in kg CO₂-Äquivalent pro kWh (kg CO₂e/kWh) ausgedrückt.
  • Datenquellen: Es wird zwischen Primärdaten und Sekundärdaten unterschieden. Primärdaten stammen aus der eigenen Produktion — zum Beispiel der tatsächliche Energieverbrauch am Standort, gemessene Prozessemissionen und reale Materialverbräuche. Sekundärdaten stammen aus Lebenszyklusanalyse-Datenbanken wie ecoinvent oder GaBi und werden dort eingesetzt, wo keine standortspezifischen Daten vorliegen.
  • Berechnungsformel: Im Kern folgt die Berechnung dem Prinzip: Aktivitätsdaten × Emissionsfaktor = CO₂-Fußabdruck pro Phase. Die Aktivitätsdaten beschreiben den Verbrauch (z. B. kWh Strom, kg Material), die Emissionsfaktoren ordnen diesem Verbrauch die entsprechenden Treibhausgasemissionen zu.
  • Allokationsregeln: Wenn Produktionsprozesse mehrere Produkte gleichzeitig hervorbringen (z. B. eine Raffinerie, die Nickel und Kobalt gemeinsam aufbereitet), müssen die Emissionen nach definierten Regeln auf die einzelnen Produkte verteilt werden.

Um eine Einordnung der Ergebnisse zu ermöglichen: Der CO₂-Fußabdruck einer typischen EV-Batterie liegt derzeit zwischen 50 und 150 kg CO₂e/kWh — abhängig vom Produktionsstandort, dem lokalen Energiemix und der Effizienz der Produktionsprozesse. Batterien, die in Ländern mit hohem Anteil erneuerbarer Energien gefertigt werden (z. B. Schweden, Norwegen), erreichen deutlich niedrigere Werte als solche aus Regionen mit kohlelastiger Stromerzeugung.

In bestimmten Fällen kann eine unabhängige Drittprüfung (Third-Party Verification) der CO₂-Berechnung erforderlich sein. Die genauen Anforderungen an die Verifizierung werden in den Delegated Acts der EU-Batterieverordnung spezifiziert.

Performance-Klassen und Grenzwerte

Ab August 2028 geht die EU einen Schritt weiter: Batterien werden in CO₂-Performance-Klassen eingeteilt — vergleichbar mit dem EU-Energielabel, das Verbraucher von Kühlschränken und Waschmaschinen kennen. Die Klassen reichen von A (niedrigster CO₂-Fußabdruck) bis E (höchster CO₂-Fußabdruck) und werden auf dem Batteriepass sichtbar dokumentiert.

Die Einteilung basiert auf der statistischen Verteilung der CO₂-Fußabdrücke aller auf dem EU-Markt angebotenen Batterien. Hersteller mit überdurchschnittlich niedrigen Emissionen werden in eine höhere Klasse eingestuft und können dies als Qualitäts- und Nachhaltigkeitsmerkmal vermarkten.

Darüber hinaus wird ein maximaler CO₂-Grenzwert definiert. Batterien, deren CO₂-Fußabdruck diesen Schwellenwert überschreitet, dürfen nicht mehr in der EU verkauft werden. Die Grenzwerte sollen schrittweise verschärft werden, um den technologischen Fortschritt widerzuspiegeln und die Industrie zu kontinuierlichen Verbesserungen anzutreiben.

Die Implikationen sind erheblich:

  • Marktzugang: Hersteller mit hohem CO₂-Fußabdruck riskieren den Verlust ihres Marktzugangs in der EU — einem der weltweit größten Absatzmärkte für Batterien.
  • Wettbewerbsdynamik: Die Performance-Klassen schaffen einen transparenten Wettbewerb um die niedrigsten Emissionen. Einkäufer von Batterien — etwa Automobilhersteller — werden die CO₂-Klasse als Auswahlkriterium heranziehen.
  • Investitionsentscheidungen: Standortentscheidungen für neue Batteriefabriken werden zunehmend vom verfügbaren Energiemix und den erreichbaren CO₂-Werten beeinflusst.

Für Hersteller bedeutet das: Wer die CO₂-Dokumentation im Batteriepass frühzeitig ernst nimmt und seine Emissionsdaten sauber aufbereitet, ist für die Performance-Klassen ab 2028 vorbereitet. Die DIN SPEC 99100 definiert die Datenstruktur, in der die Carbon-Footprint-Informationen im Batteriepass abgelegt werden.

Datenerfassung in der Praxis

Die größte Herausforderung bei der CO₂-Bilanzierung von Batterien ist nicht die Berechnung selbst, sondern die Datenerfassung entlang komplexer, globaler Lieferketten. Ein typischer EV-Batteriepack enthält Materialien aus einem Dutzend Ländern, verarbeitet in mehreren Stufen, bevor die Zellen am Produktionsstandort assembliert werden.

Ein bewährter Ansatz für die systematische Datenerfassung:

  1. Lieferkette kartieren: Identifizieren Sie alle Tier-1-Lieferanten (direkte Zulieferer) und die wichtigsten Tier-2-Lieferanten (Vorlieferanten). Für die CO₂-Bilanz sind insbesondere die Lieferanten von Kathodenmaterial, Anodenmaterial, Elektrolyt und Zellfertigung relevant.
  2. Eigene Betriebsdaten erfassen: Sammeln Sie Primärdaten aus Ihrer eigenen Produktion — Energieverbrauch (Strom, Gas, Wärme), Materialeinsatz, Prozessemissionen, Transportwege. Diese Daten liegen in der Regel in ERP- und MES-Systemen vor.
  3. Lieferantendaten anfordern: Fordern Sie von Ihren Zulieferern spezifische Emissionsdaten an — insbesondere den Energiemix am Produktionsstandort, Prozessemissionen und Transportdistanzen. Standardisierte Fragebögen erleichtern diesen Prozess.
  4. Datenlücken mit Sekundärdaten schließen: Wo keine Primärdaten verfügbar sind, greifen Sie auf anerkannte LCA-Datenbanken zurück. Beachten Sie: Sekundärdaten sind weniger genau und können den CO₂-Fußabdruck über- oder unterschätzen.
  5. Berechnen, verifizieren, dokumentieren: Führen Sie die Daten zusammen, berechnen Sie den CO₂-Fußabdruck nach PEFCR-Methodik, lassen Sie das Ergebnis gegebenenfalls prüfen und dokumentieren Sie alles lückenlos im Batteriepass.

Software-Tools spielen bei der Datenerfassung eine zentrale Rolle: Sie bieten strukturierte Eingabemasken, validieren die Daten gegen das vorgegebene Schema und unterstützen bei der Berechnung. In DPP Hero beispielsweise ist der CO₂-Fußabdruck als Schritt 3 des 7-stufigen Editors abgebildet — mit vordefinierten Feldern für Lebenszyklusphasen, Emissionswerte und Berechnungsmethodik nach DIN SPEC 99100.

Ein weiterer Praxistipp: Beginnen Sie die Datenerfassung nicht bei null, sondern nutzen Sie vorhandene Datenquellen. Viele Unternehmen verfügen bereits über Energieberichte, Materialspezifikationen und Lieferantenbewertungen, die als Ausgangspunkt dienen können. Mehr dazu, wie Sie von bestehenden Datenquellen zum strukturierten Batteriepass gelangen, finden Sie im Artikel Von Excel zum Batteriepass.

Häufige Herausforderungen

Die CO₂-Bilanzierung von Batterien ist methodisch anspruchsvoll und in der Praxis mit einer Reihe von Herausforderungen verbunden:

  • Datenverfügbarkeit: Nicht alle Lieferanten können oder wollen spezifische Emissionsdaten bereitstellen. Insbesondere bei Rohstofflieferanten in der vorgelagerten Lieferkette (Tier 2 und Tier 3) sind Primärdaten häufig nicht verfügbar. In diesen Fällen muss auf Sekundärdaten zurückgegriffen werden — mit entsprechenden Unsicherheiten.
  • Datenqualität: Selbst wenn Daten vorliegen, variiert die Qualität erheblich. Primärdaten aus eigener Messung sind präzise, Branchendurchschnitte aus Datenbanken können jedoch um 30 bis 50 Prozent von den tatsächlichen Werten abweichen. Die Dokumentation der Datenqualität und der verwendeten Quellen ist deshalb Pflicht.
  • Komplexität der Lieferkette: Batterielieferketten erstrecken sich über mehrere Kontinente und Dutzende von Zulieferern. Lieferantenwechsel, Zwischenhändler und variierende Beschaffungsquellen erschweren die konsistente Datenerfassung zusätzlich.
  • Methodische Fragen: Die korrekte Anwendung von Allokationsregeln, die Definition der Systemgrenzen und die Wahl geeigneter Emissionsfaktoren erfordern LCA-Expertise. Fehler in der Methodik können zu erheblichen Abweichungen im Ergebnis führen.
  • Kosten: Die Erstellung einer vollständigen CO₂-Bilanz erfordert Investitionen in LCA-Expertise (intern oder extern), Software-Tools, Datenbanken und gegebenenfalls eine unabhängige Drittprüfung. Für kleinere Unternehmen kann dies eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.

Empfehlungen für den Einstieg: Beginnen Sie frühzeitig — idealerweise mindestens 12 Monate vor dem regulatorischen Stichtag. Bauen Sie belastbare Beziehungen zu Ihren Schlüssellieferanten auf und etablieren Sie standardisierte Prozesse für die Datenerhebung. Nutzen Sie branchenübliche Fragebögen und Tools, um den Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren. Je früher Sie mit der Datenerfassung beginnen, desto besser sind Sie auf die kommenden Performance-Klassen und Grenzwerte vorbereitet.

Häufige Fragen

Muss ich den CO₂-Fußabdruck selbst berechnen?

Die Verantwortung für die Richtigkeit der CO₂-Angaben liegt beim Wirtschaftsakteur — also beim Hersteller oder Importeur der Batterie. Sie können die Berechnung intern durchführen, einen externen LCA-Berater beauftragen oder eine Kombination aus beidem wählen. Entscheidend ist, dass die Berechnung nach der vorgeschriebenen PEFCR-Methodik erfolgt und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert sind. Software-Tools für die Erstellung und Verwaltung von Batteriepässen können die strukturierte Eingabe und Dokumentation der CO₂-Daten erleichtern.

Welche Datenbanken kann ich für Sekundärdaten nutzen?

Die gängigsten Datenbanken für Lebenszyklusanalysen im Batteriebereich sind ecoinvent und GaBi (jetzt Sphera LCA). Beide bieten umfangreiche Datensätze für Rohstoffe, Energieträger und industrielle Prozesse. Darüber hinaus stellt die Europäische Kommission die European Life Cycle Database (ELCD) bereit. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass die Datensätze aktuell und regional repräsentativ sind — ein veralteter globaler Durchschnittswert kann den tatsächlichen Fußabdruck erheblich verzerren.

Gilt die CO₂-Pflicht auch für LMT-Batterien?

Ja, aber mit zeitlicher Verzögerung. Die CO₂-Fußabdruck-Erklärung wird ab August 2025 zunächst für EV-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh Pflicht. Für LMT-Batterien (Light Means of Transport, z. B. E-Bike- und E-Scooter-Batterien) gelten die CO₂-Anforderungen nach aktuellem Stand ebenfalls, allerdings wird der digitale Batteriepass — der die CO₂-Daten enthält — für LMT-Batterien erst ab Februar 2027 verpflichtend. Prüfen Sie den aktuellen Stand der Delegated Acts für die genauen Fristen.

Was passiert, wenn meine Batterie den Grenzwert überschreitet?

Ab August 2028 dürfen Batterien, deren CO₂-Fußabdruck den festgelegten Maximalgrenzwert überschreitet, nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Das bedeutet: Kein Verkauf, kein Import, keine Markteinführung in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die konkreten Grenzwerte werden von der Europäischen Kommission auf Basis der Marktdaten festgelegt und schrittweise verschärft. Hersteller sollten deshalb nicht nur den aktuellen Grenzwert im Blick haben, sondern auch die absehbare Verschärfung in ihre Produktionsplanung einbeziehen.

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