Warum die Batteriepass-Kennzeichnung physisch sein muss
Die Batteriepass-Kennzeichnung ist mehr als ein digitales Datenblatt. Der Batteriepass selbst ist zwar ein rein digitales Dokument, aber der Zugang zu diesem Dokument muss über einen physisch auf der Batterie angebrachten QR-Code erfolgen. Das schreibt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 unmissverständlich vor.
Wie die Kennzeichnung bei kompakten Akkus gelingt, zeigt die Seite Batteriepass für E-Bike- und LMT-Akkus.
Die Logik dahinter: Ein Batteriepass nützt nichts, wenn er nur in einer Datenbank liegt. Inspektoren, Recycler, Marktüberwachungsbehörden und Endkunden müssen den Pass direkt am physischen Produkt auffinden können, ohne Kenntnis interner Systeme, ohne Seriennummer-Lookup, ohne Registrierung. Ein Scan mit dem Smartphone muss genügen.
Die Anbringung regelt Artikel 13: Nach Absatz 6 wird der QR-Code im Einklang mit Anhang VI Teil C angebracht, nach Absatz 7 sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie aufgedruckt oder eingraviert. Lassen Art und Größe der Batterie das nicht zu, kommen Kennzeichnung und QR-Code auf die Verpackung und in die Begleitunterlagen. Artikel 77 Absatz 3 regelt die andere Seite: Der Batteriepass ist über genau diesen QR-Code abrufbar, verknüpft mit einer individuellen Kennung. Die Batterie selbst hat Vorrang.
Damit ist die Batteriepass-Kennzeichnung ein Bindeglied zwischen physischer Welt und digitalem Datensatz. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Anforderungen der QR-Code erfüllen muss, welche weiteren Labels vorgeschrieben sind und wie Sie die Kennzeichnung praktisch umsetzen.
QR-Code: Anforderungen und Spezifikationen
Der QR-Code auf der Batterie ist nicht irgendein Aufkleber. Die EU-Batterieverordnung und die DIN SPEC 99100 definieren konkrete technische Anforderungen, die über die reine Scanbarkeit hinausgehen.
Mindestgröße und Platzierung
Die Verordnung schreibt keine exakte Mindestgröße in Millimetern vor, aber der QR-Code muss unter realistischen Bedingungen zuverlässig scanbar sein. Normiert ist die Codeform selbst: Erwägungsgrund 212 der Verordnung verweist auf die ISO/IEC-Norm 18004:2015, aus der auch die Ruhezone von vier Modulbreiten stammt. Die folgenden Millimeterwerte sind dagegen Erfahrungswerte aus der Praxis, keine Rechtsvorgabe:
- Mindestens 15 × 15 mm für industrielle Anwendungen
- Mindestens 10 × 10 mm bei Batterien mit beengten Platzverhältnissen (z. B. zylindrische Zellen)
- Eine Quiet Zone (freier Bereich um den QR-Code) von mindestens 4 Modulbreiten
- Platzierung an einer gut sichtbaren Stelle, die im eingebauten Zustand zugänglich bleibt
Fehlerkorrektur-Level
QR-Codes unterstützen vier Fehlerkorrektur-Stufen (L, M, Q, H). Für Batterie-Anwendungen wird mindestens Level M (15 % Fehlerkorrektur) empfohlen, besser Level Q (25 %). Batterien sind mechanischen Belastungen, Vibrationen und Abrieb ausgesetzt. Ein höheres Fehlerkorrektur-Level stellt sicher, dass der Code auch nach teilweiser Beschädigung noch lesbar ist.
Kontrast und Materialbeständigkeit
Der QR-Code muss über die gesamte erwartete Lebensdauer der Batterie lesbar bleiben. Das stellt Anforderungen an:
- Kontrastverhältnis: Schwarz auf Weiß oder vergleichbarer Kontrast. Farbige QR-Codes sind riskant.
- UV-Beständigkeit: Der Code darf nicht verblassen, insbesondere bei Outdoor-Anwendungen (Solaranlagen, Elektrofahrzeuge).
- Chemikalienbeständigkeit: Keine Auflösung durch Elektrolyte, Reinigungsmittel oder Feuchtigkeit.
- Temperaturbeständigkeit: Industriebatterien arbeiten bei Temperaturen von −20 °C bis +60 °C.
Kodierte Information
Der QR-Code muss auf den Batteriepass verlinken, nicht auf eine Marketing-Seite, nicht auf eine generische Produktseite. Die kodierte URL sollte eine eindeutige, permanente Adresse sein, über die der vollständige Batteriepass maschinenlesbar abrufbar ist. Wie diese URL strukturiert sein sollte, erfahren Sie im Abschnitt zum GS1 Digital Link.
Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Die Generalprobe
Der vollständige Batteriepass ist ab 18. Februar 2027 Pflicht. Für den 18. August 2026 war zusätzlich das allgemeine Batterie-Etikett nach Art. 13 Abs. 1 bis 3 vorgesehen; wann es tatsächlich greift, richtet sich nach dem Durchführungsrechtsakt nach Art. 13 Abs. 10, wie der Abschnitt unter der Tabelle erläutert. Diese Etikettierung ist die Generalprobe für Hersteller und Importeure.
Diese Angaben müssen physisch auf der Batterie oder der Verpackung angebracht sein, jede mit eigenem Stichtag:
| Kennzeichnung | Pflicht ab | Grundlage |
|---|---|---|
| Herstellername und -anschrift | 18.08.2026 | Art. 13(1), Anhang VI Teil A Nr. 1 |
| Batterietyp und -chemie | 18.08.2026 | Art. 13(1), Anhang VI Teil A Nr. 2 und 7 |
| Herstellungsdatum | 18.08.2026 | Art. 13(1), Anhang VI Teil A Nr. 4 |
| Gewicht | 18.08.2026 | Art. 13(1), Anhang VI Teil A Nr. 5 |
| Kapazität (Wh und Ah) | 18.08.2026 | Art. 13(1), Anhang VI Teil A Nr. 6 |
| CE-Kennzeichnung | seit 18.08.2024 | Art. 19 und 20 mit Art. 38(3) |
| Symbol für getrennte Sammlung | seit 18.08.2025 | Art. 13(4), Anhang VI Teil B |
| Gefahrstoff-Symbole (Cd, Pb) | seit 18.08.2025 | Art. 13(5) |
| QR-Code zum Batteriepass | 18.02.2027 | Art. 13(6), Anhang VI Teil C |
Wichtig für die Planung: Die Angaben des allgemeinen Batterie-Labels nach Art. 13 Abs. 1 greifen am 18.08.2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts nach Art. 13 Abs. 10, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt. Sammelsymbol, chemische Symbole und CE-Kennzeichnung gelten dagegen bereits heute. Wirklich neu ist zum 18.02.2027 allein der QR-Code. Die vollständige Zeitleiste der EU-Batterieverordnung ordnet alle Termine ein. Nutzen Sie die Vorlaufzeit, um Ihre Kennzeichnungsprozesse aufzubauen.
Batteriepass-Kennzeichnung: Pflicht-Labels und Symbole
Die physische Batteriepass-Kennzeichnung umfasst weit mehr als den QR-Code. Artikel 13 der EU-Batterieverordnung definiert eine Reihe von Pflicht-Labels, die auf jeder betroffenen Batterie angebracht sein müssen.
QR-Code zum Batteriepass
Der QR-Code ist der digitale Schlüssel zum Batteriepass. Er muss eine URL kodieren, die direkt auf den vollständigen Batteriepass verlinkt. Über diesen Link müssen alle Pflichtinformationen abrufbar sein, von Materialdaten über den CO₂-Fußabdruck bis zu Recycling-Anweisungen. Wenn Sie einen Batteriepass mit DPP Hero erstellen, erhalten Sie automatisch eine permanente URL und einen druckfertigen QR-Code.
CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen bestätigt, dass die Batterie die geltenden EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt. Es muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie angebracht sein. Die Mindesthöhe beträgt 5 mm. Bei Batterien, die zu klein für eine direkte Anbringung sind, darf die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen erscheinen.
Symbol für getrennte Sammlung (durchgestrichene Mülltonne)
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass die Batterie nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern getrennt gesammelt werden muss. Dieses Symbol ist seit der alten Batterierichtlinie (2006/66/EG) bekannt und bleibt unter der neuen Verordnung verpflichtend. Es muss mindestens 3 % der größten Seitenfläche der Batterie einnehmen, höchstens jedoch 5 × 5 cm; bei zylindrischen Batteriezellen sind es mindestens 1,5 % der Oberfläche, ebenfalls höchstens 5 × 5 cm. Fällt das Symbol wegen der Abmessungen kleiner als 0,47 × 0,47 cm aus, entfällt es auf der Batterie und wird stattdessen in mindestens 1 × 1 cm auf die Verpackung gedruckt (Art. 13 Abs. 4).
Chemische Symbole für Gefahrstoffe
Enthält die Batterie mehr als 0,002 % Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 % Blei (Pb), müssen die entsprechenden chemischen Symbole unter dem Mülltonnensymbol angebracht sein. Die Symbole müssen jeweils eine Fläche von mindestens einem Viertel des Mülltonnensymbols einnehmen.
Kapazitätsangabe
Die Nennkapazität der Batterie muss in Wattstunden (Wh) und, bei bestimmten Batterietypen, zusätzlich in Amperestunden (Ah) angegeben sein. Diese Angabe muss gut sichtbar und dauerhaft sein.
Batterietyp und -chemie
Die Kennzeichnung muss den Batterietyp (z. B. Lithium-Ionen, Nickel-Metallhydrid) und die spezifische Zellchemie (z. B. NMC, LFP, NCA) angeben. Diese Information ist entscheidend für die korrekte Handhabung, den Transport und das Recycling.
Herstellerinformationen
Der Name und die Postanschrift des Herstellers oder des bevollmächtigten Vertreters müssen auf der Batterie angegeben sein. Dazu gehören Firmenname, Straße, Postleitzahl, Stadt und Land. Diese Angaben entsprechen den Wirtschaftsakteur-Informationen, die auch im digitalen Batteriepass hinterlegt werden.
Herstellungsdatum und Gewicht
Das Herstellungsdatum (Monat und Jahr) und das Gewicht der Batterie in Kilogramm müssen auf dem Produkt angegeben sein. Beim Gewicht ist das Gesamtgewicht einschließlich Gehäuse gemeint.
Was genau auf dem Etikett stehen muss
Anhang VI Teil A zählt die allgemeinen Angaben auf, die auf jede Batterie gehören: Angaben zur Identifikation des Erzeugers, die Batteriekategorie und die Identifikation der Batterie, der Erzeugungsort, das Erzeugungsdatum mit Monat und Jahr, Gewicht, Kapazität, chemische Zusammensetzung, enthaltene gefährliche Stoffe außer Quecksilber, Cadmium oder Blei, das zu verwendende Feuerlöschmittel und kritische Rohstoffe, die in einer Massenkonzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil vorkommen. Die Identifikation der Batterie nach Artikel 38 Absatz 6 ist die Stelle, an der Modell-, Chargen- oder Seriennummer stehen.
Dazu kommen Angaben je Batterieart. Wiederaufladbare Gerätebatterien, LV-Batterien und Starterbatterien tragen nach Artikel 13 Absatz 2 ihre Kapazität. Nicht wiederaufladbare Gerätebatterien tragen nach Absatz 3 die durchschnittliche Mindestbetriebsdauer beim Einsatz in bestimmten Anwendungen und ausdrücklich die Angabe „nicht wiederaufladbar“.
Für das Symbol „getrennte Sammlung“ nennt Absatz 4 harte Maße: mindestens 3 Prozent der größten Seitenfläche, höchstens 5 × 5 cm. Bei zylindrischen Zellen sind es mindestens 1,5 Prozent der Oberfläche. Käme das Symbol unter 0,47 × 0,47 cm, entfällt es auf der Batterie und wird stattdessen mit mindestens 1 × 1 cm auf die Verpackung gedruckt. Enthält die Batterie mehr als 0,002 Prozent Cadmium oder mehr als 0,004 Prozent Blei, steht nach Absatz 5 zusätzlich das chemische Zeichen Cd oder Pb darunter, mindestens ein Viertel so groß wie das Sammelsymbol.
Absatz 7 sagt, wie das anzubringen ist: sichtbar, lesbar und dauerhaft aufgedruckt oder eingraviert. Nur wenn Art und Größe der Batterie das nicht zulassen oder nicht rechtfertigen, dürfen Kennzeichnung und QR-Code auf Verpackung und Begleitunterlagen wandern.
Zwei Punkte, die in der Planung oft fehlen. Erstens die Zeit: Erzeuger halten die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung nach Artikel 38 Absatz 4 zehn Jahre ab Inverkehrbringen bereit, Einführer nach Artikel 41 Absatz 7 ebenso. Was der QR-Code erreichbar macht, muss also über diesen Zeitraum erreichbar bleiben. Zweitens die Sammelinformationen: Welche Rücknahmestellen genannt werden, hängt am Mitgliedstaat und an dessen Rücknahmesystemen. Wer in mehrere Länder liefert, stimmt das je Land ab.
Nicht in der Verordnung stehen übrigens die Polaritätskennzeichnung und das Do-Not-Charge-Symbol. Beides kommt aus Produktnormen für Primärbatterien, nicht aus der Batterieverordnung. Wer es anbringt, tut das aus Sicherheits- oder Normgründen, nicht wegen Artikel 13.
Haltbarkeit der Kennzeichnung
Alle Kennzeichnungen müssen die erwartete Lebensdauer der Batterie überstehen. Das klingt selbstverständlich, ist in der Praxis aber eine der größten Herausforderungen. Eine Traktionsbatterie in einem Elektrofahrzeug hat eine erwartete Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren. Ein QR-Code-Aufkleber, der nach drei Jahren abblättert, erfüllt die Anforderungen nicht.
Die Verordnung verlangt, dass Kennzeichnungen:
- Sichtbar und lesbar bleiben über die gesamte Lebensdauer
- Nicht leicht entfernbar sind (kein einfacher Papieraufkleber)
- Beständig sind gegen UV-Strahlung, Feuchtigkeit, Chemikalien, Temperaturwechsel und mechanischen Abrieb
Bewährte Materialien
| Methode | Lebensdauer | Geeignet für |
|---|---|---|
| Lasergravur | Permanent | Metallgehäuse, Traktionsbatterien |
| Industrielle Keramik-Labels | 20+ Jahre | Stationäre Speicher, Industriebatterien |
| Polyester-Etiketten (PET) | 10 bis 15 Jahre | EV-Batterien, LMT-Batterien |
| Polyimid-Etiketten (Kapton) | 15+ Jahre | Hochtemperatur-Anwendungen |
| Papieretiketten | 1 bis 3 Jahre | NICHT geeignet für Batteriepass-QR |
Die Wahl des richtigen Kennzeichnungsmaterials gehört zur Batteriepass-Checkliste, die jeder Hersteller vor dem Stichtag abarbeiten sollte.
GS1 Digital Link als QR-Standard
Ein QR-Code kann jede beliebige URL kodieren. Aber die DIN SPEC 99100 empfiehlt einen bestimmten Standard für die im QR-Code kodierte URL: den GS1 Digital Link.
Der GS1 Digital Link kombiniert die GTIN (Global Trade Item Number) eines Produkts mit der Seriennummer des einzelnen Exemplars in einer standardisierten URL-Struktur:
https://id.example.com/01/04012345678901/21/SN12345
Diese URL ist weltweit eindeutig, maschinenlesbar und ermöglicht es Behörden und Wirtschaftsakteuren, den Batteriepass ohne proprietäre Software aufzufinden. Ein normaler QR-Code mit einer beliebigen URL (z. B. https://firma.de/battery/12345) funktioniert technisch, aber er ist für Dritte nicht interpretierbar, ohne die URL-Struktur des jeweiligen Herstellers zu kennen.
Die Vorteile des GS1 Digital Link für die Batteriepass-Kennzeichnung:
- Interoperabilität: Jeder Akteur in der Lieferkette kann den QR-Code lesen und verstehen
- Maschinenlesbarkeit: Automatische Zuordnung von GTIN und Seriennummer ohne manuelle Eingabe
- Resolver-Funktion: Über Content Negotiation kann dieselbe URL unterschiedliche Formate liefern: HTML für Menschen, JSON-LD für Maschinen
- Zukunftssicherheit: GS1 ist der weltweit etablierte Standard für Produktidentifikation
Detaillierte Informationen zum GS1 Digital Link und seiner Rolle im Batteriepass finden Sie in unserem Artikel zum GS1 Digital Link. Was GS1 Germany dabei genau leistet, steht auf unserer Seite GS1 Germany.
Praktische Umsetzung der Kennzeichnung
Die Anforderungen stehen fest, aber wie setzt man sie in der Produktion um? Hier sind bewährte Vorgehensweisen für die praktische Batteriepass-Kennzeichnung:
Platzierung planen
Definieren Sie vor dem Produktionsstart eine Kennzeichnungszone auf dem Batteriegehäuse. Diese Zone muss:
- Im eingebauten Zustand zugänglich sein (nicht verdeckt durch Kabelkanäle oder Befestigungen)
- Ausreichend Fläche bieten für QR-Code, CE-Zeichen, Mülltonnensymbol, Kapazitätsangabe und Herstellerinformationen
- Von Servicetechnikern erreichbar sein, ohne die Batterie ausbauen zu müssen
Label-Design konsolidieren
Statt einzelne Aufkleber für jedes Pflichtelement anzubringen, empfiehlt sich ein konsolidiertes Label-Design. Ein einzelnes Typenschild oder eine Labelzone kann alle Pflichtinformationen zusammenfassen:
- QR-Code (oben links oder oben rechts, prominent)
- CE-Zeichen und Mülltonnensymbol (daneben)
- Textblock mit Hersteller, Typ, Chemie, Kapazität, Gewicht, Datum
- Gefahrstoff-Symbole (falls zutreffend) unter dem Mülltonnensymbol
Digitale und physische Daten synchronisieren
Die Informationen auf dem physischen Label müssen mit den Daten im digitalen Batteriepass übereinstimmen. Eine Diskrepanz zwischen physischer Angabe und digitalem Datensatz, etwa eine abweichende Kapazitätsangabe, kann bei einer Marktüberwachungskontrolle zu Beanstandungen führen.
In DPP Hero erfassen Sie alle Produktdaten einmal zentral und exportieren sie sowohl als digitalen Batteriepass als auch als Grundlage für Ihr Typenschild. So vermeiden Sie Inkonsistenzen zwischen physischer und digitaler Kennzeichnung.
Produktions-Workflow integrieren
Integrieren Sie die Kennzeichnung in Ihren bestehenden Produktions-Workflow:
- Datenerzeugung: Seriennummer und QR-Code-URL werden bei der Produktion generiert
- Druckauslösung: Das Label wird inline gedruckt (Lasergravur oder Etikettendrucker)
- Qualitätsprüfung: Automatischer Scan nach dem Aufdruck zur Verifizierung der Lesbarkeit
- Daten-Upload: Gleichzeitige Erstellung oder Aktualisierung des digitalen Batteriepasses
Je früher Sie diesen Prozess aufsetzen, desto weniger Aufwand entsteht zum Stichtag. Die Fristen der Batteriepass-Pflicht lassen wenig Spielraum für kurzfristige Umstellungen.
Ab 2027 braucht jede Batterie einen QR-Code
Das wird häufig auf die drei Passkategorien verkürzt. Artikel 13 Absatz 6 sagt aber: Ab dem 18. Februar 2027 werden alle Batterien mit einem QR-Code gekennzeichnet. Unterschiedlich ist nur, wohin er führt.
- LV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh, Elektrofahrzeugbatterien: auf den Batteriepass nach Artikel 77.
- Alle anderen Batterien: auf die EU-Konformitätserklärung nach Artikel 18, den Sorgfaltspflichten-Bericht nach Artikel 52 Absatz 3 und die Informationen zur Abfallvermeidung nach Artikel 74 Absatz 1 Buchstaben a bis f.
- Starterbatterien zusätzlich: auf die nach Artikel 8 berechnete Menge an wiedergewonnenem Kobalt, Blei, Lithium oder Nickel in den Aktivmaterialien.
Der Text schließt mit einer Anforderung, die leicht überlesen wird: Diese Angaben müssen vollständig, aktuell und richtig sein. Ein QR-Code, der auf eine veraltete Konformitätserklärung zeigt, erfüllt die Pflicht nicht.
Warum es kein Quecksilber-Symbol gibt
Wer die alte Batterierichtlinie kennt, sucht auf dem Etikett nach dem Hg-Zeichen. Die neue Verordnung kennt es nicht, und das hat einen logischen Grund. Artikel 13 Absatz 5 verlangt das chemische Zeichen nur für Cadmium über 0,002 Prozent und Blei über 0,004 Prozent. Quecksilber ist nach Anhang I dagegen auf einen Massenanteil von 0,0005 Prozent beschränkt, also deutlich unterhalb jeder Kennzeichnungsschwelle. Eine Batterie, die die Grenze einhält, kann die Schwelle gar nicht erreichen.
Praktisch heißt das: Drucken Sie kein Hg-Symbol auf. Es ist nicht vorgeschrieben und wäre eine falsche Kennzeichnung.
Das harmonisierte Etikettenformat steht noch aus
Artikel 13 Absatz 10 sieht einen Durchführungsrechtsakt vor, der die harmonisierten Vorgaben für Kennzeichnung und Etikettenformat festlegt. Solange er nicht vorliegt, gibt es kein amtliches Layout, an das Sie sich halten könnten oder müssten. Mehrere Kennzeichnungspflichten aus Artikel 13 hängen sogar an ihm: Absatz 3 gilt erst ab dem 18. August 2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten dieses Akts, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Vorbereiten können Sie sich trotzdem: Der Platz auf der Batterie muss reichen, und die Anforderungen aus Anhang VI Teil B und C stehen bereits fest. Das Symbol „getrennte Sammlung“ muss mindestens 3 Prozent der größten Seitenfläche einnehmen, höchstens 5 × 5 cm; bei zylindrischen Zellen mindestens 1,5 Prozent der Oberfläche. Wer heute Etiketten neu auflegt, sollte diese Flächen bereits einplanen.
Zwei weitere Kennzeichnungen: CO2-Label und Sicherheitsinformationen
Neben dem Etikett nach Anhang VI kennt die Verordnung eine zweite physische Kennzeichnung, die oft mit dem Pass verwechselt wird. Artikel 7 Absatz 2 verlangt, dass Elektrofahrzeugbatterien, wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh und LV-Batterien eine „gut sichtbare, lesbare und unverwischbare Kennzeichnung“ tragen, die den CO₂-Fußabdruck der Batterie anzeigt und die Leistungsklasse angibt, unter die das Modell pro Erzeugerbetrieb fällt. Das ist ein Aufdruck auf der Batterie, nicht nur ein Feld im Pass.
Gelten tut das noch nicht. Die CO₂-Pflichten hängen an Rechtsakten zu Methodik und Format, die die Kommission bisher nicht erlassen hat, und die Kommissions-Guidance vom 15. August 2026 führt CO₂-Deklaration und CO₂-Label für Februar 2027 ausdrücklich als noch nicht zu befüllen. Wer heute eine Etikettenfläche plant, sollte den Platz vorsehen, aber niemandem erzählen, die Pflicht sei bereits da.
Die zweite Ergänzung betrifft Geräte mit eingebauter Batterie. Nach Artikel 11 Absatz 1 müssen ihnen eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen für die Verwendung, das Entfernen und das Austauschen der Batterie beiliegen. Dieselben Angaben sind den Endnutzern zusätzlich auf einer öffentlichen Website dauerhaft und in leicht verständlicher Form online bereitzustellen. Ein QR-Code, der ins Leere läuft, sobald das Modell aus dem Sortiment fliegt, erfüllt das nicht.
Die individuelle Kennung: welche Norm sie erfuellen muss
Der QR-Code ist die eine Hälfte, die Kennung dahinter die andere. Artikel 77 Absatz 3 legt fest, woran sie sich halten muss: „Der QR-Code und die individuelle Kennung entsprechen den ISO/IEC-Normen 15459-1:2014, 15459-2:2015, 15459-3:2014, 15459-4:2014, 15459-5:2014 und 15459-6:2014 oder gleichwertigen Normen.“
Diese Normenreihe regelt eindeutige Kennungen für Transporteinheiten, Registrierungsverfahren, gemeinsame Regeln, Einzelprodukte, Transporteinheiten im Umlauf und Produktgruppierungen. Für die Praxis wichtig ist die Folge: Die Kennung gilt je Einheit, nicht je Modell. Ein Pass, der für alle Exemplare eines Typs dieselbe Kennung nutzt, erfüllt die Anforderung nicht.
Wer ein Nummernsystem wählt, prüft deshalb zwei Dinge: Erstens, ob es eine der genannten Normen erfüllt oder gleichwertig ist. Zweitens, ob es genug Raum für die Stückzahl der nächsten Jahre lässt. Eine Kennung, die zweimal vergeben wird, ist schlimmer als gar keine, weil dann zwei Batterien denselben Pass zeigen.
Warnhinweise: was die Batterieverordnung verlangt, und was nicht
Auf vielen Akkus stehen Warnzeichen zu Feuer, Wasser oder Kindern. Die Batterieverordnung verlangt sie nicht. Was sie verlangt, ist enger und lässt sich in drei Punkten sagen.
Erstens gehört nach Anhang VI Teil A Nummer 9 das zu verwendende Feuerlöschmittel auf das Etikett. Das ist die einzige brandbezogene Pflichtangabe.
Zweitens erlaubt Artikel 19 Absatz 4 ausdrücklich, dass auf CE-Kennzeichnung und Kennnummer „gegebenenfalls Piktogramme oder andere Kennzeichnungen folgen, die auf ein besonderes Risiko, eine besondere Verwendung oder jegliche Gefahr in Verbindung mit der Nutzung, Lagerung, Behandlung oder Beförderung der Batterie hinweisen“. Erlaubt, nicht verlangt: Wer Warnpiktogramme aufbringt, tut das aus Produktsicherheitsgründen oder wegen anderer Vorschriften.
Drittens müssen Geräten mit eingebauter Batterie nach Artikel 11 Absatz 1 eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen für Verwendung, Entfernen und Austauschen beiliegen, und dieselben Angaben stehen dauerhaft online. Dort gehören Temperatur- und Lagerhinweise hin, nicht zwingend auf das Etikett.
Was die Verordnung nicht kennt: eine Pflicht zur Kindersicherheits-Warnung. Der Begriff Brandgefahr kommt in ihr überhaupt nicht vor, und Kinder tauchen nur im Zusammenhang mit Kinderarbeit in den Sorgfaltspflichten auf. Solche Warnungen kommen aus dem Produktsicherheitsrecht; sie sind sinnvoll, aber sie erfüllen keine Vorgabe aus der Batterieverordnung.
Häufige Fragen
Muss der QR-Code direkt auf der Batterie sein oder reicht die Verpackung?
Die EU-Batterieverordnung gibt der direkten Anbringung auf der Batterie den Vorrang. Nur wenn die Größe der Batterie dies technisch nicht zulässt, darf der QR-Code auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angebracht werden. Bei Traktions- und Industriebatterien ist die direkte Anbringung in der Regel möglich und vorgeschrieben.
Was passiert, wenn der QR-Code unlesbar wird?
Wird der QR-Code während der Lebensdauer der Batterie unlesbar, verstößt der Wirtschaftsakteur gegen die Kennzeichnungspflichten der Verordnung. Im Rahmen einer Marktüberwachungskontrolle kann dies zu Korrekturmaßnahmen führen. Deshalb ist die Wahl eines dauerhaften Kennzeichnungsverfahrens (Lasergravur, Polyester-Etiketten) entscheidend.
Welches QR-Code-Format wird für den Batteriepass verwendet?
Die Verordnung schreibt den QR-Code als Datenträger vor (Art. 77). Der kodierte Inhalt sollte dem GS1 Digital Link Standard folgen, der die GTIN und Seriennummer in einer URL-Struktur kodiert. Technisch handelt es sich um einen Standard-QR-Code nach ISO/IEC 18004.
Gelten die Kennzeichnungspflichten auch für Batterien unter 2 kWh?
Die allgemeinen Kennzeichnungspflichten (CE-Zeichen, Mülltonnensymbol, Kapazität, Herstellerangaben) gelten für alle Batteriekategorien. Der digitale Batteriepass und damit der QR-Code zum Pass ist ab Februar 2027 für Industriebatterien über 2 kWh, Traktionsbatterien und LMT-Batterien verpflichtend. Für E-Bike- und E-Scooter-Batterien (LMT) gelten die gleichen Fristen.
Kann ich den QR-Code mit DPP Hero generieren?
DPP Hero generiert für jedes veröffentlichte Produkt automatisch einen QR-Code, der auf den digitalen Batteriepass verlinkt. Diesen QR-Code können Sie als PNG- oder SVG-Datei herunterladen und in Ihr Label-Design integrieren. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt den gesamten Prozess vom Datenerfassen bis zum druckfertigen QR-Code.
