Was sind LMT-Batterien?
LMT steht für Light Means of Transport — leichte Verkehrsmittel. Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 definiert LMT-Batterien als Batterien, die speziell für den Antrieb von Fahrzeugen der Kategorien L1e bis L7e entwickelt wurden. In der Praxis betrifft das:
- E-Bikes und Pedelecs (Kategorie L1e-A)
- E-Scooter und E-Tretroller (Kategorie L1e-B)
- E-Mopeds und E-Motorräder (Kategorien L1e bis L7e)
- E-Rollstühle und Seniorenmobile
- Leichte E-Nutzfahrzeuge (z.B. E-Lastenräder mit Zulassung)
Entscheidend: Die Einstufung als LMT-Batterie hängt nicht von der Kapazität ab, sondern vom Verwendungszweck. Eine 500-Wh-Batterie in einem E-Bike ist eine LMT-Batterie, dieselbe Batterie in einem Staubsauger wäre eine Gerätebatterie.
Warum LMT-Hersteller jetzt handeln müssen
Der europäische Markt für E-Bikes und E-Scooter wächst rasant: 2024 wurden in der EU über 5 Millionen E-Bikes verkauft, Tendenz steigend. Gleichzeitig ist der Markt von vielen kleinen und mittleren Herstellern geprägt, die oft weniger regulatorische Ressourcen haben als große EV-Hersteller.
Genau diese Hersteller trifft die Batteriepass-Pflicht ab Februar 2027 — und viele von ihnen wissen es noch nicht. Der Batteriepass gilt nicht nur für Tesla und BMW, sondern auch für den E-Bike-Hersteller mit 50 Mitarbeitern.
Zeitplan: Welche Fristen gelten für LMT-Batterien?
Für LMT-Batterien gelten teilweise dieselben, teilweise spätere Fristen als für EV- und Industriebatterien:
- 18. Februar 2027: Digitaler Batteriepass wird Pflicht — auch für LMT-Batterien
- 18. Februar 2027: Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Due Diligence)
- 18. August 2031: Recycled-Content-Mindestquoten für EV- und Industriebatterien (noch nicht für LMT)
- 2033: Recycled-Content-Pflichten auch für LMT-Batterien
- 18. August 2036: Verschärfte Recycled-Content-Quoten (Stufe 2)
Wichtig: Obwohl LMT-Batterien bei den Recycled-Content-Quoten erst 2033 betroffen sind, müssen sie den Recycled Content bereits ab 2027 im Batteriepass deklarieren. Details zu den Quoten finden Sie in unserem Artikel Recycled Content im Batteriepass.
Welche Daten müssen LMT-Hersteller erfassen?
LMT-Batterien unterliegen denselben sieben Datenkategorien der DIN DKE SPEC 99100 wie EV- und Industriebatterien:
- Identifikation: Hersteller, GTIN/Artikelnummer, Seriennummer, Batteriemodell, Fertigungsstätte
- Materialien: Batteriechemie (oft LFP oder NMC bei E-Bikes), Gefahrstoffe, kritische Rohstoffe
- CO₂-Fußabdruck: Gesamter Carbon Footprint pro kWh Nennkapazität
- Sorgfaltspflichten: Due-Diligence-Berichte zur Lieferkette
- Kreislaufwirtschaft: Demontageanleitung, Recyclingfähigkeit, Ersatzteilversorgung
- Performance: Nennkapazität, Nennspannung, Energiegehalt, erwartete Lebensdauer
- Kennzeichnung: EU-Konformitätserklärung, CE-Zeichen, Batteriesymbole
Für einen umfassenden Überblick über alle Datenfelder lesen Sie unseren Artikel Was ist ein Batteriepass?
Besondere Herausforderungen für LMT-Hersteller
LMT-Hersteller stehen vor spezifischen Hürden, die sich von großen EV-Herstellern unterscheiden:
Lieferketten-Komplexität
Viele E-Bike- und E-Scooter-Hersteller beziehen ihre Batterien als fertige Zukaufteile aus Asien (China, Vietnam, Taiwan). Sie produzieren die Batteriezellen nicht selbst — müssen aber trotzdem die vollständigen Batteriepass-Daten liefern. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit mit Batterielieferanten, die oft nicht auf EU-Regulatorik vorbereitet sind.
Fehlende Daten vom Zulieferer
Typische Datenlücken bei zugekauften LMT-Batterien:
- Genaue Materialzusammensetzung der Kathode/Anode
- CO₂-Fußabdruck-Daten pro kWh
- Herkunft der kritischen Rohstoffe (Kobalt, Lithium)
- Due-Diligence-Berichte und Audit-Ergebnisse
Kein internes Compliance-Team
Während BMW oder CATL eigene Regulatory-Teams haben, fehlt bei vielen LMT-Herstellern diese Expertise. Tools wie DPP Hero sind speziell darauf ausgelegt, die Datenerfassung auch ohne regulatorische Vorkenntnisse zu ermöglichen — mit geführten Eingabeschritten nach DIN SPEC 99100.
CO₂-Fußabdruck für LMT-Batterien
Die CO₂-Fußabdruck-Erklärung ist für LMT-Batterien ab Februar 2028 verpflichtend (ein Jahr später als für EV- und Industriebatterien). Hersteller müssen:
- Den Carbon Footprint pro kWh berechnen lassen
- Die Berechnung nach den EU-Methoden (Product Environmental Footprint Category Rules) durchführen
- Das Ergebnis im Batteriepass dokumentieren
Für viele LMT-Hersteller ist dies die schwierigste Anforderung, da LCA-Berechnungen (Life Cycle Assessment) spezialisiertes Know-how erfordern. Mehr dazu in unserem Artikel Carbon Footprint im Batteriepass.
Praktische Schritte für LMT-Hersteller
- Batterielieferanten kontaktieren: Fordern Sie jetzt Material- und CO₂-Daten von Ihren Zelllieferanten an. Je früher Sie anfragen, desto mehr Zeit haben die Zulieferer zur Vorbereitung.
- Datenstandard kennenlernen: Die DIN SPEC 99100 definiert die Datenstruktur in sieben Kategorien. Tools wie DPP Hero haben die gesamte Struktur bereits integriert — Sie können sofort mit der Dateneingabe starten, ohne die Spezifikation selbst interpretieren zu müssen.
- Dateninventur durchführen: Welche Daten haben Sie bereits? Was fehlt? Unsere Batteriepass-Checkliste führt Sie durch den Prozess.
- Tool einrichten: Wählen Sie ein Tool, das die DIN SPEC 99100 Datenstruktur unterstützt und für Ihr Produktvolumen geeignet ist.
- Pilot starten: Erstellen Sie einen Batteriepass für Ihr meistverkauftes E-Bike- oder E-Scooter-Modell als Testlauf.
Was gilt für Importeure und Händler?
Wenn Sie E-Bikes oder E-Scooter importieren (z.B. aus China) und in der EU verkaufen, sind Sie der verantwortliche Wirtschaftsakteur — nicht der asiatische Hersteller. Das bedeutet:
- Sie müssen sicherstellen, dass ein Batteriepass existiert
- Sie sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich
- Sie müssen den QR-Code auf der Batterie oder Verpackung anbringen
Verhandeln Sie mit Ihren Lieferanten jetzt, dass Batteriepass-Daten Teil der Lieferverträge werden. Ab 2027 können Sie Produkte ohne Batteriepass schlicht nicht mehr legal in der EU verkaufen.
Häufige Fragen
Braucht mein E-Bike einen Batteriepass?
Ja, wenn das E-Bike ab dem 18. Februar 2027 erstmals in der EU in Verkehr gebracht wird. Die Pflicht gilt für alle LMT-Batterien, unabhängig von der Kapazität.
Gilt der Batteriepass auch für austauschbare E-Bike-Akkus?
Ja. Jede einzelne Batterie benötigt einen eigenen Batteriepass mit individueller Seriennummer und QR-Code — auch Ersatzbatterien, die separat verkauft werden.
Was ist, wenn mein Batterielieferant keine Daten liefern kann?
Dann sollten Sie den Lieferanten wechseln oder vertraglich zur Datenlieferung verpflichten. Ab 2027 können Sie Batterien ohne vollständige Passdaten nicht mehr legal in der EU verkaufen. Je früher Sie Ihre Lieferanten informieren, desto besser.
Sind E-Bike-Batterien mit weniger als 2 kWh betroffen?
Ja. Die 2-kWh-Grenze gilt nur für Industriebatterien. LMT-Batterien fallen unabhängig von der Kapazität unter die Batteriepass-Pflicht. Eine 400-Wh-E-Bike-Batterie braucht genauso einen Batteriepass wie eine 1-kWh-E-Scooter-Batterie.
Gibt es Unterschiede zwischen Pedelec- und S-Pedelec-Batterien?
Regulatorisch nicht — beide fallen als LMT-Batterien unter die gleichen Anforderungen. Der einzige Unterschied liegt in den Fahrzeugkategorien (L1e-A vs. L1e-B), was aber keinen Einfluss auf die Batteriepass-Pflichten hat.
