Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede Elektrofahrzeug- und Industriebatterie über 2 kWh einen Batteriepass. Doch der Pass allein genügt nicht: Die EU baut parallel ein zentrales digitales Register auf, in dem die eindeutigen Kennungen aller digitalen Produktpässe — auch der Batteriepässe — hinterlegt werden. Über dieses Register finden Marktüberwachungsbehörden und der Zoll eine Batterie anhand ihrer Kennung wieder. Die Rechtsgrundlage für den Pass liefert Art. 77 der EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542); das zentrale Register stammt aus dem horizontalen Ökodesign-Rahmen (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781). Dieser Artikel erklärt, was das EU-Batteriepass-Register ist, wie es sich vom Pass unterscheidet, welche Termine 2026/2027 gelten und welche Pflichten auf Hersteller zukommen.
Was ist das EU-Batteriepass-Register?
Das EU-Batteriepass-Register ist eine zentrale Datenbank, die die Europäische Kommission im Rahmen des digitalen Produktpass-Systems aufbaut. Es speichert nicht den vollständigen Inhalt jedes Batteriepasses, sondern die eindeutigen Kennungen (Unique Identifier), über die ein Pass eindeutig auffindbar ist — vergleichbar mit einem zentralen Verzeichnis, das auf jeden einzelnen Pass verweist.
Der eigentliche Batteriepass nach Art. 77 bleibt dezentral: Die Daten liegen beim Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, und sind über den QR-Code auf der Batterie abrufbar. Das Register ist die übergeordnete Infrastruktur, die diese verteilten Pässe für Behörden und den Zoll zusammenführt. Es erfüllt vor allem drei Aufgaben:
- Auffindbarkeit: Behörden können eine Batterie anhand ihrer Kennung eindeutig identifizieren und den zugehörigen Pass aufrufen.
- Zollkontrolle: Beim Import in die EU kann der Zoll prüfen, ob für eine einführungspflichtige Batterie eine Kennung im Register hinterlegt ist.
- Marktüberwachung: Nationale Behörden greifen über das Register auf die hinterlegten Verweise zu, um die Konformität zu kontrollieren.
Nach derzeitigem Stand soll die erste Version des Registers für Batterien Mitte 2026 betriebsbereit sein. Das bedeutet nicht, dass damit schon jeder Onboarding-Prozess für Hersteller bereitsteht — die technischen Details werden über Durchführungsrechtsakte der Kommission konkretisiert. Was ein Batteriepass grundsätzlich ist, erklärt unser Komplett-Leitfaden zum Batteriepass.
Register vs. Batteriepass — der entscheidende Unterschied
Viele Hersteller verwechseln Register und Pass. Der Unterschied ist aber zentral für das Verständnis Ihrer Pflichten: Der Pass ist das Dokument, das Register ist das Verzeichnis, das auf alle Dokumente verweist.
| Merkmal | Batteriepass (Art. 77) | Batteriepass-Register |
|---|---|---|
| Was es ist | Digitaler Datensatz pro einzelner Batterie | Zentrale EU-Datenbank der Kennungen |
| Inhalt | Vollständige Daten nach Anhang XIII | Eindeutige Kennung + Verweisdaten |
| Speicherung | Dezentral beim Wirtschaftsakteur | Zentral bei der EU-Kommission |
| Zugang | QR-Code auf der Batterie | Behörden & Zoll über die Kennung |
| Rechtsgrundlage | Art. 77 VO (EU) 2023/1542 | ESPR, VO (EU) 2024/1781 (Art. 12–13) |
| Ab wann | 18. Februar 2027 | Erste Version ~Mitte 2026 |
Kurz gesagt: Sie als Hersteller erstellen und pflegen den Pass mit allen Daten. Die eindeutige Kennung dieses Passes wird im zentralen Register hinterlegt, damit Behörden Ihre Batterie zuordnen können. Beides gehört zusammen, ist aber technisch und rechtlich getrennt.
Zeitplan: Welche Register-Termine 2026/2027 gelten
Für die Register-Infrastruktur und die damit verbundenen Pflichten sind mehrere Termine relevant. Die folgende Übersicht ordnet sie ein:
- ~Mitte 2026: Die erste Version des digitalen Produktpass-Registers für Batterien soll betriebsbereit sein. Der horizontale ESPR-Rahmen sieht vor, dass die Kommission das zentrale Register bis zum 19. Juli 2026 einrichtet.
- 18. August 2026: Frist für den Durchführungsrechtsakt der Kommission zu den Zugriffsrechten. Er legt fest, welche Akteure mit „berechtigtem Interesse" (z. B. Recycler, Reparaturbetriebe, Second-Life-Anbieter) welche geschützten Daten sehen dürfen. Details dazu im Artikel zu den Batteriepass-Zugriffsrechten.
- 18. Februar 2027: Der Batteriepass wird für EV- und Industriebatterien über 2 kWh verpflichtend. Ab diesem Datum muss die eindeutige Kennung jeder in Verkehr gebrachten Batterie im Register auffindbar sein. Welche Kategorien wann betroffen sind, steht im Beitrag Batteriepass-Pflicht: Ab wann und für wen?
- 18. August 2027: Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Art. 48) werden — nach Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2025/1561 — durchsetzbar. Das ist ein Versatz von sechs Monaten zur Pass-Pflicht.
Den vollständigen Fristenüberblick zur Verordnung finden Sie im Zeitplan der EU-Batterieverordnung.
Welche Daten ins Register gehören — und welche im Pass bleiben
Eine häufige Fehlannahme: Das Register enthalte alle Batteriedaten. Tatsächlich ist die Aufteilung klar geregelt. Ins zentrale Register gehören vor allem die Identifikations- und Verweisdaten:
- die eindeutige Produktkennung des Batteriepasses
- die Kennung des Datenträgers (der QR-Code auf der Batterie)
- Angaben zum Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt
- die Zuordnung zu Produkt- bzw. Batteriemodell und Warennummer
Die inhaltlichen Daten hingegen bleiben im dezentralen Pass und werden über die Kennung verknüpft. Dazu zählen nach Anhang XIII der Verordnung unter anderem:
- Materialzusammensetzung und enthaltene kritische Rohstoffe
- der CO₂-Fußabdruck der Batterie
- Anteile an recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei
- Angaben zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
- Leistungs- und Haltbarkeitsdaten, einschließlich des State of Health
Für Sie bedeutet das: Der Aufwand liegt nicht im Register-Eintrag selbst, sondern in der vollständigen und korrekten Erfassung der Passdaten. Die Kennung ist nur der Schlüssel, der auf diese Daten zeigt.
Wer registrieren muss — und wer verantwortlich ist
Verantwortlich ist immer der Wirtschaftsakteur, der die Batterie erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt — der sogenannte Inverkehrbringer. Das ist je nach Lieferkette der Hersteller oder der Importeur. Dieser Akteur muss sicherstellen, dass ein vollständiger Batteriepass existiert und dessen Kennung im Register auffindbar ist.
- EU-Hersteller: erstellen den Pass selbst und hinterlegen die Kennung.
- Importeure: stellen sicher, dass der Drittland-Hersteller einen vollständigen Pass geliefert hat, und ergänzen fehlende Angaben. Mehr dazu im Beitrag zu den Pflichten für Importeure.
- Hersteller außerhalb der EU: müssen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten (Authorised Representative) benennen, der die Verpflichtungen übernimmt.
Die Verantwortung kann sich verschieben: Wird eine Batterie für eine zweite Nutzung aufbereitet, umfunktioniert oder wiederaufgearbeitet, geht die Verantwortung für den Pass auf den Akteur über, der diese Tätigkeit vornimmt.
Wichtig: Das EU-Batteriepass-Register ist nicht dasselbe wie die Herstellerregistrierung nach Art. 55 der Verordnung (in Deutschland bei der stiftung ear). Letztere betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung für die Entsorgung von Altbatterien — ein völlig getrennter Vorgang. Beide Pflichten bestehen unabhängig voneinander.
So bereiten Sie sich vor
Auch wenn die endgültige technische Anbindung an das Register noch über Durchführungsrechtsakte präzisiert wird, können Sie sich heute strukturiert vorbereiten. Folgende Schritte sind unabhängig von den letzten Detailregeln sinnvoll:
- Batterieportfolio abgrenzen: Erfassen Sie, welche Ihrer Batterien unter Art. 77 fallen (EV, Industrie über 2 kWh, LMT) und welche ausgenommen sind.
- Kennungsstrategie festlegen: Definieren Sie, wie Sie jeder Batterie eine eindeutige Kennung zuweisen, und testen Sie den Weg vom QR-Code zum Datensatz frühzeitig.
- Datenbestand aufbauen: Sammeln Sie alle nach Anhang XIII erforderlichen Felder — von der Materialzusammensetzung über den CO₂-Fußabdruck bis zur Sorgfaltspflicht — in einer einzigen, gepflegten Datenquelle.
- Zuständigkeiten klären: Legen Sie fest, wer den Pass nach Service, Umnutzung oder Wiederaufarbeitung aktualisiert.
- Strukturiertes Tool nutzen: Mit einer Batteriepass-Software wie DPP Hero erfassen und verwalten Sie die Datenpunkte für den Batteriepass nach DIN SPEC 99100, vergeben eindeutige Kennungen und veröffentlichen den Pass direkt als abrufbare Seite hinter dem QR-Code. Bei Bedarf exportieren Sie die Daten zusätzlich als strukturierten Datensatz oder per API — die Grundlage, um die Kennung später ins Register einzutragen.
Eine konkrete Schritt-für-Schritt-Vorbereitung bietet die Batteriepass-Checkliste für 2027.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Batteriepass und Batteriepass-Register?
Der Batteriepass ist der vollständige digitale Datensatz einer einzelnen Batterie, der dezentral beim Wirtschaftsakteur gespeichert und über den QR-Code abgerufen wird. Das Register ist eine zentrale EU-Datenbank, die nur die eindeutigen Kennungen dieser Pässe speichert, damit Behörden und Zoll eine Batterie zuordnen können.
Ab wann muss ich die Kennung im Register hinterlegen?
Die Batteriepass-Pflicht für EV- und Industriebatterien über 2 kWh gilt ab dem 18. Februar 2027. Ab diesem Datum muss die eindeutige Kennung jeder in Verkehr gebrachten Batterie auffindbar sein. Die erste Version der Register-Infrastruktur für Batterien soll bereits ~Mitte 2026 bereitstehen.
Ist das Batteriepass-Register dasselbe wie die Registrierung bei der stiftung ear?
Nein. Die Registrierung bei der stiftung ear erfolgt nach Art. 55 der Verordnung und dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung für die Sammlung und Entsorgung von Altbatterien. Das EU-Batteriepass-Register betrifft dagegen die digitale Auffindbarkeit der Pässe. Beide Pflichten sind getrennt und müssen unabhängig voneinander erfüllt werden.
Muss ich als Hersteller außerhalb der EU selbst registrieren?
Hersteller ohne Niederlassung in der EU müssen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten benennen, der die Pflichten — einschließlich der Bereitstellung des Passes und der Kennung — übernimmt. Alternativ wird der EU-Importeur zum verantwortlichen Inverkehrbringer.
Wie unterstützt DPP Hero bei der Vorbereitung auf das Register?
DPP Hero ist eine Batteriepass-Software nach DIN SPEC 99100. Sie erfassen und strukturieren darin die Datenpunkte für den Batteriepass, prüfen Ihre Eingaben auf Vollständigkeit und vergeben eindeutige Kennungen. Den fertigen Pass veröffentlichen Sie direkt über DPP Hero als öffentlich abrufbare Seite, auf die der QR-Code auf der Batterie verweist — eine eigene Infrastruktur brauchen Sie dafür nicht. Wer die Daten lieber selbst weiterverarbeitet, exportiert sie jederzeit als strukturierten Datensatz oder per API. Über die Share-Link-Funktion können Ihre Zulieferer benötigte Angaben direkt beisteuern — so haben Sie die Passdaten bereit, sobald die Kennung ins Register eingetragen werden muss.
