TechnischNiels van Veen, Founder und CEO von DPP HeroNiels van Veen14. Mai 20269 min

Batteriepass Zugriffsrechte: Welche Daten werden öffentlich?

Die 3 Zugriffsebenen im Batteriepass: Was öffentlich ist, was nur Behörden sehen und welche Daten geschützt bleiben (EU-Batterieverordnung Art. 77).

Batteriepass Zugriffsrechte: Welche Daten werden öffentlich?

Aktualisiert am 21. August 2026: Die gesetzliche Frist für diesen Rechtsakt war der 18. August 2026. Sie ist verstrichen, ohne dass die Kommission den Akt erlassen hat. Nach der Kommissions-Timeline ist die Annahme für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Richten Sie Ihre Zugriffsstufen deshalb vorerst nach dem Verordnungstext selbst aus.

„Wird mein Wettbewerber meine Zellchemie sehen können?“. Das ist eine der häufigsten Fragen, die Batteriehersteller stellen, wenn sie zum ersten Mal vom Batteriepass hören. Die Antwort lautet: Nein, nicht ohne Weiteres.

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 macht keineswegs alle Batteriedaten öffentlich zugänglich. Stattdessen definieren Artikel 77 und 78 zusammen mit Anhang XIII ein differenziertes Zugriffsmodell mit drei klar abgegrenzten Ebenen. Jede Ebene legt fest, wer welche Daten einsehen darf, vom Endverbraucher über Marktüberwachungsbehörden bis hin zu Recyclern und Reparaturbetrieben.

Dieser Artikel erklärt die drei Zugriffsebenen im Detail, zeigt, welche konkreten Datenfelder in welche Kategorie fallen und erläutert, wie Ihre Geschäftsgeheimnisse dabei geschützt bleiben.

Die 3 Zugriffsebenen im Überblick

Die EU-Batterieverordnung unterscheidet in Artikel 77 Absatz 2 drei Zugriffsebenen für den Batteriepass. Jede Ebene hat einen definierten Adressatenkreis und einen festgelegten Datensatz:

Ebene Zugang Rechtsgrundlage Datenumfang
Tier 1: Öffentlich Jeder (QR-Code-Scan) Anhang XIII Nummer 1 Basisdaten, CO₂, Recyclinganteil, EU-Konformitätserklärung
Tier 2: Behörden Marktüberwachung, notifizierte Stellen, EU-Kommission Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe b, Anhang XIII Nummern 2 und 3 Prüfberichte, detaillierte Zusammensetzung, Demontage, Sicherheitsmaßnahmen
Tier 3: Eingeschränkt Recycler, Reparaturbetriebe, Second-Life-Akteure Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe c, Anhang XIII Nummern 2 und 4 Detaillierte Zusammensetzung, Demontage, SoH, Nutzungsdaten

Dieses Modell stellt sicher, dass Transparenz und Geschäftsgeheimnisschutz nicht im Widerspruch stehen. Öffentlich wird nur, was für Kaufentscheidungen und Nachhaltigkeitsbewertungen relevant ist. Sensitive Daten bleiben hinter Zugangsschranken.

Tier 1: Öffentlich zugängliche Daten

Tier 1 umfasst die Daten aus Anhang XIII Nummer 1 der EU-Batterieverordnung. Diese Informationen sind für jeden zugänglich, der den QR-Code auf der Batterie scannt oder die URL des Batteriepasses aufruft. Man kann sich diese Ebene als das „Nährwertetikett“ der Batterie vorstellen: grundlegende Transparenz für Verbraucher, Händler und die Öffentlichkeit.

Die folgenden Datenkategorien gehören zu Tier 1:

  • Herstellerinformationen: Name, Handelsname und Anschrift des Herstellers gemäß Registrierung
  • Batterieidentifikation: Batterietyp, Modellbezeichnung, Chargen- oder Seriennummer
  • Chemie: Kathoden- und Anodenchemie (z. B. NMC 811, LFP), Elektrolyttyp
  • Technische Basisdaten: Nennkapazität (Ah), Nennspannung (V), Gewicht (kg)
  • CO₂-Fußabdruck: Der CO₂-Fußabdruck pro kWh über den Lebenszyklus steht in Anhang XIII Nummer 1. Die nicht verbindliche Guidance der EU-Kommission vom 28. Juli 2026 führt CO₂-Deklaration und CO₂-Label allerdings als Felder, die bis Februar 2027 nicht auszufüllen und nicht anzuzeigen sind; eine Leistungsklasse gibt es mangels delegiertem Rechtsakt bisher nicht
  • Recyclinganteil: Prozentuale Anteile von recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei
  • Kennzeichnung: Symbole, Labels und Piktogramme gemäß Artikel 13
  • Sammlung und Recycling: Informationen zur getrennten Sammlung, Recycling-Symbole
  • Sorgfaltspflichten: Zusammenfassung der Supply-Chain-Due-Diligence-Maßnahmen
Tier 1 beantwortet die Frage: Was ist diese Batterie, wie nachhaltig ist sie, und woher kommt sie? Es geht um Basistransparenz, nicht um Betriebsgeheimnisse.

Wichtig: Die Chemie-Angabe auf Tier-1-Ebene beschreibt die Kategorie (z. B. „Lithium-Ionen, NMC“), nicht die exakte stöchiometrische Zusammensetzung. Der Unterschied zwischen „NMC 811“ und den genauen Gewichtsprozenten der Aktivmaterialien ist erheblich, und genau dieser Detailgrad fällt unter Tier 3.

Tier 2: Nur für Behörden

Anhang XIII Nummer 3 nennt die Daten, die ausschließlich Marktüberwachungsbehörden, notifizierten Stellen und der EU-Kommission zugänglich sind. Nach Artikel 77 Absatz 2 Buchstabe b erhalten dieselben Stellen zusätzlich die Angaben aus Anhang XIII Nummer 2. Diese Ebene dient der regulatorischen Kontrolle, nicht der Markttransparenz.

Tier-2-Daten umfassen:

  • Prüfberichte: Ergebnisse der Prüfberichte, die die Einhaltung der Verordnung und der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte belegen (Anhang XIII Nummer 3)
  • Detaillierte Zusammensetzung: Materialien in Kathode, Anode und Elektrolyt (Anhang XIII Nummer 2 Buchstabe a)
  • Ersatzteile und Demontage: Teilenummern der Bauteile, Bezugsquellen für Ersatzteile und Demontageinformationen (Anhang XIII Nummer 2 Buchstaben b und c)
  • Sicherheitsmaßnahmen: Angaben nach Anhang XIII Nummer 2 Buchstabe d

Die Prüfberichte aus Nummer 3 sind für Endverbraucher, Händler und Recycler nicht einsehbar. Sie dienen ausschließlich dazu, dass Behörden im Rahmen der Marktüberwachung prüfen können, ob eine Batterie die regulatorischen Anforderungen erfüllt. Die Angaben aus Nummer 2 sehen daneben auch Personen mit berechtigtem Interesse, also die Tier-3-Gruppe.

Nicht auf dieser Ebene liegt die EU-Konformitätserklärung nach Artikel 18: Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe r ordnet sie der öffentlichen Ebene zu. Eine eigene technische Dokumentation zu den Artikeln 6 bis 10 führt Anhang XIII gar nicht; sie gehört nach Anhang VIII zum Konformitätsbewertungsverfahren und bleibt beim Wirtschaftsakteur.

Tier 2 ist die behördliche Prüfebene. Kein Wettbewerber, kein Kunde und kein Geschäftspartner erhält Zugang zu diesen Daten über den Batteriepass.

Tier 3: Eingeschränkter Zugang

Anhang XIII Nummern 2 und 4 regelt den Zugang für Personen und Unternehmen mit „berechtigtem Interesse“ (legitimate interest). Dazu gehören insbesondere Recyclingunternehmen, Reparaturbetriebe, Wiederaufbereitungsbetriebe und Second-Life-Akteure.

Wer genau als „Person mit berechtigtem Interesse“ gilt, wird durch einen Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission definiert. Die Frist dafür war der 18. August 2026 (Art. 77 Abs. 9); sie ist verstrichen, ohne dass der Rechtsakt erlassen wurde. Die Verordnung nennt in Artikel 77 Absatz 2 bereits die Grundkategorien.

Tier-3-Daten umfassen:

  • Detaillierte Materialzusammensetzung: Genaue Spezifikationen von Kathode, Anode und Elektrolyt, über die Kategorie-Angabe aus Tier 1 hinaus
  • Demontageinformationen: Schrittweise Anleitungen zur sicheren Zerlegung der Batterie
  • Sicherheitsprotokolle: Spezifische Sicherheitshinweise für Handhabung, Transport und Lagerung
  • State of Health (SoH): Aktueller Gesundheitszustand der Batterie, basierend auf dynamischen Batteriedaten aus dem BMS
  • Nutzungshistorie: Lade-/Entladezyklen, Kapazitätsverlauf über die Lebensdauer
  • Wartungsprotokolle: Dokumentierte Wartungen, Reparaturen und Software-Updates

Der Zugang zu Tier-3-Daten ist an den Nachweis eines berechtigten Interesses gebunden. Ein Recyclingunternehmen muss nachweisen, dass es tatsächlich in der Verwertung tätig ist. Ein privater Endkunde erhält keinen Tier-3-Zugang, auch nicht für die eigene Batterie.

Für Second-Life-Anwendungen sind die Tier-3-Daten besonders relevant: Ohne SoH-Daten und Zyklenhistorie lässt sich der Restwert einer gebrauchten Traktionsbatterie nicht seriös bewerten.

Was ist NICHT im Batteriepass?

Mindestens ebenso wichtig wie die Frage, welche Daten im Batteriepass stehen, ist die Frage: Was steht dort ausdrücklich nicht?

  • Fertigungsverfahren: Wie die Batterie hergestellt wird: Prozessparameter, Beschichtungsgeschwindigkeiten, Trocknungsprofile
  • Exakte Rezepturen: Genaue Formulierungen von Elektrolytzusätzen, Bindemitteln oder Beschichtungen
  • Preise und Kalkulationen: Einkaufspreise, Margen, Herstellkosten
  • Lieferantenverträge: Vertragliche Konditionen, Bezugsquellen, Mengenvereinbarungen
  • Interne Qualitätsdaten: Ausschussraten, Prozessfähigkeitsindizes, interne Prüfprotokolle

Der Batteriepass dokumentiert was eine Batterie ist und welche Eigenschaften sie hat, nicht wie sie hergestellt wird. Geschäftsgeheimnisse im Sinne der EU-Batterieverordnung bleiben Geschäftsgeheimnisse.

IP-Schutz: Wie Ihre Geschäftsgeheimnisse geschützt bleiben

Das dreistufige Zugriffsmodell ist bewusst so gestaltet, dass es geistiges Eigentum schützt. Mehrere Mechanismen tragen dazu bei:

  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle (RBAC): Vorgesehen ist, jede Zugriffsebene an eine geprüfte Rolle zu binden, sodass es ohne Nachweis der Berechtigung keinen Zugang gibt. Wie dieser Nachweis technisch aussieht, legt erst der Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77 Absatz 9 fest, der bis heute nicht erlassen ist.
  • Datenminimierung: Jede Ebene enthält nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Recycler brauchen keine Prüfberichte, Behörden brauchen keine Demontageanleitungen.
  • Kein Rohdatenexport: Eingeschränkte Ebenen sollen den Zugang zu spezifischen Informationen ermöglichen, nicht das Herunterladen vollständiger Datensätze.
  • Regulatorische Begrenzung: Nur Daten, die die Verordnung explizit fordert, müssen bereitgestellt werden. Darüber hinausgehende Informationen sind freiwillig.

Der Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission (Frist: 18. August 2026 nach Art. 77 Abs. 9) wird die genauen Kriterien definieren, nach denen Tier-3-Zugang gewährt wird. Bis dahin bietet die Verordnung selbst den Rahmen: Artikel 77 Absatz 2 nennt „natürliche oder juristische Personen mit berechtigtem Interesse“ als Zugangsberechtigte, eine bewusst enge Definition.

Statische vs. dynamische Daten

Nicht alle Daten im Batteriepass verhalten sich gleich. Die DIN SPEC 99100 unterscheidet zwischen statischen und dynamischen Daten, und diese Unterscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Zugriffsebenen.

Statische Daten

Statische Daten sind für alle Einheiten eines Batteriemodells identisch. Sie werden bei der Produktregistrierung einmalig erfasst und ändern sich nicht über die Lebensdauer:

  • Chemie und Materialzusammensetzung
  • CO₂-Fußabdruck pro kWh
  • Recyclinganteil
  • Nennkapazität, Nennspannung, Gewicht
  • Herstellerinformationen

Statische Daten fallen überwiegend unter Tier 1 (öffentlich): Sie beschreiben das Produkt, nicht die einzelne Batterie.

Dynamische Daten

Dynamische Daten sind individuell pro Batterie und verändern sich über den Lebenszyklus. Sie stammen typischerweise aus dem Batteriemanagementsystem (BMS):

  • State of Health (SoH)
  • Verbleibende Kapazität
  • Lade-/Entladezyklen
  • Kapazitätsverlauf
  • Betriebstemperaturverlauf

Dynamische Daten fallen unter Tier 3 (eingeschränkt). Sie sind für die Bewertung des Restwerts, für Second-Life-Entscheidungen und für sicheres Recycling relevant, aber nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt.

Eigenschaft Statische Daten Dynamische Daten
Geltung Alle Einheiten eines Modells Individuell pro Batterie
Erfassung Einmalig bei Registrierung Laufend aus BMS
Beispiele Chemie, CO₂, Gewicht SoH, Zyklen, Kapazitätsverlauf
Zugriffsebene Überwiegend Tier 1 (öffentlich) Tier 3 (eingeschränkt)

Wer pflegt die Daten über das Batterieleben

Die Verantwortung ist klar zugeordnet und wandert mit der Batterie. Artikel 77 Absatz 4 legt sie auf den Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt: Er stellt sicher, dass die Informationen im Pass korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind. Er darf anderen Akteuren schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln, etwa einem Dienstleister oder einem Werkstattpartner. Mündliche Absprachen genügen nicht.

Wird eine Batterie zur Wiederverwendung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, geht diese Verantwortung nach Absatz 7 auf denjenigen über, der sie in dieser neuen Form in Verkehr bringt. Und: Diese Batterien brauchen einen neuen Batteriepass, der mit dem Pass der ursprünglichen Batterie verknüpft ist. Ein Second-Life-Speicher aus alten Fahrzeugmodulen ist rechtlich also ein neues Produkt mit eigener Kennung, nicht der alte Pass mit geändertem Status. Wird die Batterie zur Altbatterie, geht die Pflicht auf den Hersteller oder die Organisation für Herstellerverantwortung über.

Wann eine Aktualisierung fällig wird, sagt die Verordnung nicht als Frist, sondern als Zustand: die Angaben müssen aktuell sein. Bei den dynamischen Feldern wie dem Alterungszustand heißt das praktisch, dass jede Statusänderung der Batterie einen Eintrag auslöst.

Wo die Daten liegen und wie man sie erreicht

Ein verbreitetes Missverständnis: Der Batteriepass liegt nicht bei der EU. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 sagt ausdrücklich, dass das System für digitale Produktpässe auf einem dezentralen Modell beruht. Die Passdaten bleiben beim Wirtschaftsakteur oder seinem Dienstleister; das Register der Kommission speichert im Wesentlichen die eindeutigen Kennungen, Warencodes und einen kryptografischen Hashwert der jeweiligen Passversion. Wer den Pass sehen will, kommt über den QR-Code an der Batterie oder über die Kennung zum Datenhalter, nicht über eine EU-Datenbank mit allen Inhalten.

Für Sie hat das zwei Folgen. Erstens bleiben Ihre Daten in Ihrer Hand und in Ihrer gewählten Infrastruktur. Zweitens haften Sie für deren Verfügbarkeit: fällt Ihr Datenhalter aus, ist der Pass nicht erreichbar, und das Register hilft nicht weiter, weil dort die Inhalte gar nicht liegen.

Neben dem QR-Code ist ein zweiter Weg vorgesehen, und der fuehrt nicht ueber die Batterie. Artikel 13 der Ökodesign-Verordnung verlangt ein Register, in dem mindestens die eindeutigen Kennungen liegen, ausdruecklich auch die individuellen Kennungen fuer Batterien nach Artikel 77 Absatz 3. Artikel 14 verlangt zusaetzlich ein oeffentlich zugaengliches Webportal, in dem Interessentraeger die Passdaten nach ihren jeweiligen Zugriffsrechten suchen und vergleichen koennen; es verweist auf die dezentral gespeicherten Daten, statt sie zu sammeln. Fuer Sie heisst das: Der Pass bleibt bei Ihnen, gefunden wird er kuenftig auch ohne Ihren Code.

Wie wird geprüft, wer berechtigtes Interesse hat?

Ehrliche Antwort: Das ist noch nicht festgelegt. Artikel 77 Absatz 9 verpflichtet die Kommission, bis zum 18. August 2026 einen Durchführungsrechtsakt zu erlassen, der bestimmt, welche Personen als Personen mit berechtigtem Interesse gelten, auf welche Informationen sie Zugang erhalten und in welchem Umfang sie diese herunterladen, teilen, veröffentlichen und wiederverwenden dürfen. Diese Frist ist verstrichen, ohne dass der Rechtsakt erlassen wurde.

Solange das offen ist, kann niemand seriös eine fertige Prüfmechanik für Tier 2 und Tier 4 anbieten. Wer Ihnen heute eine verspricht, weiß nicht, wogegen sie später geprüft wird. Sinnvoll vorbereiten können Sie sich trotzdem: Trennen Sie Ihre Felder sauber nach den vier Gruppen aus Anhang XIII, damit Sie später nur die Zugangsregel anschalten müssen und nicht Ihre Datenhaltung umbauen.

Wo der Schutz von Geschaeftsgeheimnissen wirklich greift

Ein Rat, der im Netz kursiert, lautet: Veroeffentlichen Sie Spannen oder aggregierte Werte statt exakter Zahlen, dann bleibt das Geschaeftsgeheimnis gewahrt. Fuer den Batteriepass trifft das nicht zu. Anhang XIII legt je Feld fest, was oeffentlich ist und was nur Personen mit berechtigtem Interesse sehen; eine Aggregation als Ersatz fuer einen geforderten Einzelwert sieht die Verordnung nicht vor. Wer dort rundet, erfuellt die Pflicht nicht.

Wo die Ruecksicht auf Geschaeftsgeheimnisse ausdruecklich steht, ist der Sorgfaltspflichten-Teil: Nach Artikel 52 Absatz 2 stellt der Wirtschaftsakteur seinen nachgelagerten Abnehmern die Informationen zur Verfuegung, wobei er der Wahrung von Geschaeftsgeheimnissen und anderen Wettbewerbsbedenken gebuehrend Rechnung traegt, und Absatz 3 wiederholt das fuer den jaehrlichen oeffentlichen Bericht. Der Schutz gilt also dem Bericht ueber die Lieferkette, nicht den Pflichtfeldern des Passes. Diese Unterscheidung ist der ganze Unterschied zwischen zulaessiger Zurueckhaltung und fehlender Angabe.

Die zweite Fassung derselben Idee lautet: eigene Messwerte zurückhalten und mit Durchschnittswerten aus Datenbanken rechnen. Auch dieser Weg ist für die batteriespezifischen Teile versperrt. Anhang II Nummer 5 verlangt, dass sich alle Tätigkeitsdaten zu Anode, Kathode, Elektrolyt, Separator und Zellgehäuse auf ein bestimmtes Batteriemodell aus einer bestimmten Produktionsanlage beziehen, und stellt ausdrücklich fest, dass keine Standardtätigkeitsdaten verwendet werden dürfen. Daten aus verschiedenen Anlagen, in denen dasselbe Modell gebaut wird, dürfen nicht vermischt werden. Und die Begriffsbestimmung schließt die Hintertür: Primärdaten, die einen horizontalen Aggregationsschritt durchlaufen, gelten als Sekundärdaten.

Der Preis für fehlende eigene Daten steht in Artikel 7 Absatz 2. Elektrofahrzeugbatterien, LV-Batterien und wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh tragen eine Kennzeichnung mit dem CO2-Fußabdruck und der Leistungsklasse, unter die das Modell pro Erzeugerbetrieb fällt. Wer mit Branchendurchschnitten rechnet, bekommt auch das Ergebnis des Durchschnitts, nicht das der eigenen Anlage. Eine gute Fertigung, die ihre Zahlen nicht erhebt, verschenkt genau den Vorteil, den sie hat.

Praktische Umsetzung mit DPP Hero

Das Zugriffsmodell der EU-Batterieverordnung stellt Softwarelösungen vor konkrete Anforderungen. DPP Hero setzt die Datenstruktur der DIN SPEC 99100 um und bildet die drei Zugriffsebenen wie folgt ab:

  • Öffentliche Produktseite (Tier 1): Jedes veröffentlichte Produkt erhält eine öffentlich zugängliche Seite mit allen Tier-1-Daten, abrufbar über QR-Code oder direkten Link.
  • Strukturierter Export für Behördenanfragen: Für Anfragen von Behörden können Sie Produktdaten im strukturierten JSON-Format nach DIN SPEC 99100 exportieren, mit allen 7 Datenkategorien. Der Export ist ein Datenformat, keine Zugriffsstufe nach Anhang XIII.
  • Eingeschränkte Daten (Tier 3): Demontageinformationen, detaillierte Materialzusammensetzungen und dynamische Daten werden in den entsprechenden Datenkategorien erfasst. Die öffentliche Produktseite zeigt nur Tier-1-Daten, eingeschränkte Felder sind klar als gesperrt gekennzeichnet.

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie einen vollständigen Batteriepass mit allen Datenkategorien erstellen. Die 7-Schritt-Struktur von DPP Hero folgt direkt dem Aufbau der DIN SPEC 99100: von der Identifikation (Schritt 1) über Materialien, CO₂-Fußabdruck, Sorgfaltspflichten und Kreislaufwirtschaft bis hin zu Performance und Kennzeichnung.

Die Pflicht zur Aktualitaet, und wie man sie uebertraegt

Ein Pass ist kein Dokument, das man einmal abgibt. Artikel 77 Absatz 4 verlangt vom Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, sicherzustellen, dass die Informationen im Pass korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind. Das gilt über die ganze Zeit, in der der Pass besteht, nicht nur am Tag der Veröffentlichung.

Derselbe Absatz nennt den Ausweg: Er „kann anderen Akteuren schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln“. In der Praxis ist das der Fahrzeug- oder Gerätehersteller, der die Batterie verbaut, oder ein Dienstleister, der die Passdaten pflegt. Wichtig ist das Wort schriftlich: Eine mündliche Absprache genügt nicht, und die Verantwortung selbst wandert nicht mit. Sie bleibt beim Inverkehrbringer.

Artikel 78 zieht die technische Konsequenz: Die Passdaten werden vom Verantwortlichen oder von den befugten Akteuren gespeichert, und der Pass muss verfügbar bleiben, auch wenn der Verantwortliche nicht mehr besteht. Wer die Pflege überträgt, sollte deshalb im Vertrag regeln, was mit den Daten geschieht, wenn die Zusammenarbeit endet.

Umnutzung und Second Life: ein neuer Pass

Bekommt eine Batterie ein zweites Leben, etwa als stationärer Speicher, dann wandert nicht einfach der alte Pass mit. Artikel 77 Absatz 7 ist an dieser Stelle deutlich: Batterien, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden, müssen über einen neuen Batteriepass verfügen, der mit dem Pass der ursprünglichen Batterie verknüpft ist.

Daraus folgen drei Dinge für die Praxis:

  • Neue Kennung, neuer QR-Code. Nach Absatz 3 ist der Pass über den QR-Code abrufbar, der mit der individuellen Kennung verknüpft ist, die der Batterie von dem Wirtschaftsakteur zugewiesen wird, der sie in Verkehr bringt. Ein neuer Pass braucht also eine eigene Kennung, und damit einen eigenen Code auf der Batterie. Der alte Pass verschwindet nicht, er bleibt der verknüpfte Vorgänger.
  • Die Verantwortung wechselt. Die Pflicht aus Absatz 4, die Angaben korrekt, vollständig und aktuell zu halten, geht auf den Wirtschaftsakteur über, der die umgenutzte Batterie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen hat. Wer umnutzt, wird damit selbst zum Passverantwortlichen und kann sich nicht auf den ersten Hersteller berufen.
  • Wird die Batterie zur Altbatterie, geht dieselbe Pflicht an den Hersteller, an die Organisationen für Herstellerverantwortung nach Artikel 57 Absatz 1 oder an die nach Artikel 57 Absatz 8 ausgewählten Abfallbewirtschafter. Ist die Batterie recycelt, wird der Pass nach Absatz 8 gelöscht.

Für die Zugriffsrechte ist das der eigentliche Grund, warum es Stufe 3 überhaupt gibt: Die Kriterien in Artikel 77 Absatz 9 nennen ausdrücklich die Bewertung von Status und Restwert und die Auswahl zwischen Wiederverwendung, Umnutzung, Wiederaufarbeitung und Recycling. Wer ein zweites Leben plant, braucht die Daten der ersten Runde, und genau dafür ist die eingeschränkte Stufe gedacht.

Was bei Verstößen droht

Wer die Pass- und Zugriffspflichten nicht erfüllt, riskiert Sanktionen nach Artikel 93 der Batterieverordnung. Die Verordnung schreibt vor, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen; die konkrete Höhe legt jeder Mitgliedstaat selbst fest, die Vorschriften dafür mussten bis zum 18. August 2025 stehen. Welche Folgen im Einzelnen drohen und wer kontrolliert, lesen Sie im Beitrag Strafen bei Nichteinhaltung.

Häufige Fragen

Können Wettbewerber meine Batteriedaten einsehen?

Wettbewerber sehen nur Tier-1-Daten, also Basisdaten wie Chemiekategorie, CO₂-Fußabdruck und Recyclinganteil. Die detaillierte Materialzusammensetzung (Tier 3) und Prüfberichte (Tier 2) sind für Wettbewerber nicht zugänglich. Fertigungsverfahren, Rezepturen und Lieferantenbeziehungen sind nicht Teil des Batteriepasses.

Welche Daten sehen Recyclingunternehmen?

Recycler gehören zur Tier-3-Zugriffsebene und erhalten Zugang zu detaillierten Materialzusammensetzungen, Demontageinformationen und Sicherheitsprotokollen. Diese Daten sind notwendig, um Batterien sicher und effizient zu verwerten. Der genaue Umfang wird durch den Durchführungsrechtsakt der EU-Kommission spezifiziert (Frist: 18. August 2026).

Wie wird der Zugang zu eingeschränkten Daten kontrolliert?

Artikel 78 der EU-Batterieverordnung knüpft den Zugang an die in Anhang XIII und im Durchführungsrechtsakt nach Artikel 77 Absatz 9 festgelegten Zugangsrechte. Nur Personen und Unternehmen mit „berechtigtem Interesse“ erhalten Tier-3-Zugang. Das technische Verfahren, ob über digitale Zertifikate, verifizierte Accounts oder andere Mechanismen, wird im Durchführungsrechtsakt konkretisiert.

Sind die Zugriffsebenen bereits verbindlich?

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist seit August 2023 in Kraft. Die Batteriepass-Pflicht nach Artikel 77 gilt ab dem 18. Februar 2027 für bestimmte Batterietypen. Die Frist für den Durchführungsrechtsakt zu den Zugriffsberechtigungen (Tier 3) war der 18. August 2026. Sie ist verstrichen, ohne dass die Kommission den Akt erlassen hat; nach der Kommissions-Timeline ist die Annahme für das vierte Quartal 2026 vorgesehen (Stand 21. August 2026).

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich DPP Hero nutze?

DPP Hero ist ein Erstellungs- und Verwaltungstool für digitale Produktpässe. Sie behalten die volle Kontrolle über Ihre Produktdaten. Die öffentliche Produktseite zeigt nur Tier-1-Daten an. Welche Daten Sie darüber hinaus erfassen und wem Sie Zugang gewähren, entscheiden Sie als Wirtschaftsakteur selbst.

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