Pflicht ab 18.02.2027

Batteriepass für Energiespeicher
vom Heimspeicher bis BESS

Ab 18. Februar 2027 braucht jeder neu in Verkehr gebrachte Speicher über 2 kWh einen Batteriepass. DPP Hero strukturiert Ihre Daten nach DIN SPEC 99100, ohne IT-Projekt.

Stichtag

18.02.2027

EU-Batterieverordnung

Schwelle

> 2 kWh

Industriebatterien

Self-Service

Ab 0 €

1 Produkt kostenlos

Ist Ihr Speicher betroffen?

EU-Batterieverordnung 2023/1542: Artikel 77

Schnell-Check
  • Heimspeicher über 2 kWh

    PV-Speicher für Privathaushalte

  • Gewerbe- und Industriespeicher

    Stationäre Speicher für Betriebe

  • BESS und Container-Großspeicher

    Netzdienliche Batteriespeichersysteme

  • USV und Kommunikations-Infrastruktur

    Industriebatterien über 2 kWh

  • Second-Life- und aufbereitete Speicher

    Erhalten einen neuen, verknüpften Pass

  • Gerätebatterien

    Laptop, Werkzeug und Co.: nicht betroffen

Gilt für neu in Verkehr gebrachte BatterienKein Nachrüsten von Bestandsanlagen

Was ab Februar 2027 für Speicher gilt

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 verlangt für jede neu in Verkehr gebrachte Industriebatterie über 2 kWh einen digitalen Batteriepass. Abrufbar ist er per QR-Code. Alle Fristen im Überblick: Batteriepass-Pflicht: Ab wann und für wen?.

Batteriepass-Überblick

Rechtsgrundlage

EU 2023/1542

Artikel 77 der EU-Batterieverordnung, ergänzt durch delegierte Rechtsakte

Geltungsbereich

Neu in Verkehr gebracht

Bestehende Anlagen müssen nicht nachgerüstet werden

Zugang

QR-Code je Batterie

Öffentliche Produktseite mit rollenbasierten Zugriffsebenen

Verantwortlich

Der Inverkehrbringer

Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter: auch bei Zukauf der Zellen

Warum Energiespeicher der anspruchsvollste Fall sind

Modulare Systeme, zugekaufte Zellen, Second-Life-Konzepte: Speicherhersteller haben die komplexesten Datenflüsse. Von strukturierter Erfassung profitieren sie am meisten.

Systeme

Modulare Architektur

Speicher bestehen aus Modulen, Racks und Packs. Der Pass gilt je in Verkehr gebrachter Batterie, saubere Stammdaten je Modell sind die Grundlage.

Betrieb

Zustand und Lebensdauer

Kapazität, Zyklenfestigkeit und Temperaturbereiche gehören in die Kategorie Leistung und Haltbarkeit, strukturiert statt im Datenblatt-PDF.

Second Life

Wiederverwendung und Aufbereitung

Aufbereitete Batterien erhalten einen neuen Pass, der mit dem ursprünglichen verknüpft ist, die Dokumentation beginnt beim ersten Inverkehrbringen.

CO₂

CO₂-Fußabdruck je Modell

Bilanz, Leistungsklasse und Lebenszyklusphasen der LCA-Studie, strukturiert erfasst in der Kategorie CO₂-Fußabdruck.

Lieferkette

Zugekaufte Zellen

Zellchemie und Rohstoffherkunft liegen meist beim Zulieferer. Mit Share-Links tragen Partner ihre Daten selbst ein, ohne eigenes Konto.

Produkt

Kennzeichnung am Gehäuse

Jedes veröffentlichte Produkt bekommt eine öffentliche URL und einen QR-Code als PNG oder SVG, bereit für Typenschild und Etikett.

Jetzt starten

Heute strukturieren, 2027 bereit sein

Wer seine Produktdaten jetzt nach DIN SPEC 99100 erfasst, muss 2027 nur noch veröffentlichen. DPP Hero verfolgt die delegierten Rechtsakte aktiv und setzt Änderungen nach Veröffentlichung um.

Regulierungs-Status ansehen

Vom Datenblatt des Speichers zum veröffentlichten Pass

DPP Hero führt die Angaben zu Heimspeichern, Industriebatterien und BESS an einer Stelle zusammen: Self-Service, ohne Einführungsprojekt, gehostet in deutschen Rechenzentren.

Erfassung je Speicher

Sieben Schritte nach DIN SPEC 99100, jedes Feld erklärt, von den Stammdaten bis zur Kennzeichnung.

  • Auto-Save mit Konflikterkennung
  • Produktvarianten per Duplizieren
  • CSV-Import und REST-API für ganze Kataloge

Zulieferer einbinden

Zellhersteller und Partner tragen ihre Abschnitte selbst ein, per Share-Link, ohne eigenes Konto.

  • Bereichsgenaue Freigaben
  • Standorte und Kontakte zentral verwaltet
  • Daten fließen direkt in den Batteriepass

QR-Code und Export

Öffentliche Produktseite mit QR-Code, Daten jederzeit als JSON oder PDF exportierbar.

  • GS1 Digital Link als Identifikations-Standard
  • JSON nach BatteryPass Data Model
  • Hosting und Produktseiten in allen Plänen

Welche Betriebsdaten der Pass wirklich führt

Bei Speichern wird oft angenommen, der Batteriepass zeige den aktuellen Zustand der Anlage. Das trifft so nicht zu. Anhang XIII trennt zwei Datenbestände: Angaben zum Batteriemodell und Angaben zur einzelnen Batterie. Nur der zweite Block wird über die Nutzungsdauer fortgeschrieben, und er ist nicht öffentlich.

Was Anhang XIII Nummer 4 verlangt

Vier Angaben stehen dort. Die Werte für Leistung und Haltbarkeit nach Artikel 10 Absatz 1, beim Inverkehrbringen und bei jeder Statusänderung. Die Informationen zum Alterungszustand nach Artikel 14. Der Status, im Editor als Original (Erstinverkehrbringung), Umgewidmet, Wiederverwendet, Wiederaufbereitet oder Abfall geführt. Und die aus der Verwendung resultierenden Daten. Der Alterungszustand heißt englisch State of Health und steht in Datenblättern als SoH.

Was zu den Nutzungsdaten zählt

Die Verordnung wird hier konkret. Verlangt sind die Lade- und Entladezyklen und negative Ereignisse wie Unfälle. Dazu die regelmäßig aufgezeichneten Bedingungen der Betriebsumgebung samt Temperatur. Und der Ladezustand. Wer das nicht ohnehin protokolliert, richtet die Aufzeichnung vor dem ersten Pass ein. Wartungs- und Störungsereignisse gehören in den Pass, soweit sie darunter fallen.

Auf welcher Ebene gemessen wird

Anhang XIII spricht von der einzelnen Batterie, nicht vom Modul. Bei modularen Speichern klären Sie zuerst, was die in Verkehr gebrachte Batterie ist. Danach richtet sich die Zahl der Pässe. Und die Ebene, auf der Sie Zustandsdaten sammeln.

Wer die Daten sehen darf

Diese Angaben stehen nicht auf der öffentlichen Produktseite. Anhang XIII Nummer 4 macht sie nur Personen mit berechtigtem Interesse zugänglich, etwa Recycling- und Reparaturbetrieben. Der öffentliche Teil des Passes bleibt davon unberührt.

Warum die Zustandsdaten für Betreiber zählen

Artikel 14 regelt einen Zugang, der über den Pass hinausgeht. Für Speicherbetreiber ist er der eigentliche Hebel. Seit dem 18. August 2024 müssen stationäre Batterie-Energiespeichersysteme im Batteriemanagementsystem aktuelle Daten zu Alterungszustand und voraussichtlicher Lebensdauer nach Anhang VII führen.

Lesezugriff für den rechtmäßigen Erwerber

Lesezugriff auf diese Parameter bekommt, wer die Batterie rechtmäßig erworben hat, jederzeit und ohne Diskriminierung. Das gilt auch für unabhängige Wirtschaftsakteure und Abfallbewirtschafter. Ebenso für Dritte, die in deren Namen handeln. Die Rechte des geistigen Eigentums bleiben gewahrt.

Drei Zwecke nennt die Verordnung selbst

Der Zugang hat drei Zwecke. Erstens die Batterie unabhängigen Aggregatoren oder Marktteilnehmern zur Energiespeicherung zur Verfügung zu stellen. Zweitens auf Grundlage des Alterungszustands den Restwert oder die verbleibende Lebensdauer und die Möglichkeit der weiteren Nutzung zu bewerten. Drittens die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung sowie die Umnutzung oder Wiederaufarbeitung zu erleichtern.

Für Betreiber heißt das: Restwert und Zweitleben hängen an Daten, die ohnehin im Batteriemanagementsystem liegen müssen. Sauber geführt, lassen sie sich bei Verkauf, Weiternutzung oder Rückbau belegen. Fehlen sie, verhandelt der Betreiber ohne Nachweis.

Eine ehrliche Abgrenzung gehört dazu: Die Verordnung schreibt Datenzugang vor, keinen Marktwert. Was eine gebrauchte Speicherbatterie am Ende einbringt, entscheidet der Markt, nicht der Pass.

Tragend sind zwei Definitionen des Artikels 3. Erzeuger ist, wer eine Batterie erzeugt oder entwickeln oder erzeugen lässt und sie unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke vermarktet. Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung auf dem Unionsmarkt. Beides trifft auf den Systemintegrator zu, der Module und Racks zu einem Speichersystem zusammenbaut und unter eigenem Namen liefert: Er schuldet den Pass für dieses System, der Zellhersteller nur für das, was er selbst in Verkehr bringt. Wie weit die Industrie mit dem Produktpass ist, zeigt der Rückblick auf die Hannover Messe.

Das EU-Register und was davon heute steht

Der Pass hängt nicht allein an Ihrem System. Die Kommission baut ein zentrales Register, in dem die Kennungen der Pässe hinterlegt werden. Eine Testumgebung dafür ist seit dem 20. Juli 2026 erreichbar; die Schnittstellen für den Produktivbetrieb und der Semantik-Katalog sind nach Auskunft des DPP-Helpdesks der Kommission für das vierte Quartal 2026 angekündigt.

Was das für die Planung heißt

Wer heute ein System auswählt, sollte nach der späteren Anbindung an dieses Register fragen. Solange die Schnittstellen fehlen, kann sie niemand fertig liefern. Wer sie trotzdem als vorhanden bewirbt, verspricht etwas, das die Kommission noch nicht bereitstellt. Verbindlich ist dagegen schon heute der Datenumfang aus Anhang XIII. Der lässt sich vorbereiten.

Sorgfaltspflichten: eine zweite Pflicht mit eigener Frist

Neben dem Pass steht die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Sie trifft nur Wirtschaftsakteure oberhalb der Umsatzschwelle des Artikels 47. Das sind 40 Millionen Euro Nettoumsatz im vorletzten Geschäftsjahr, und sie greift erst zum 18. August 2027. Für viele Betreiber heißt das: erst prüfen, ob die Schwelle erreicht ist. Die eigene Frist planen Sie dann getrennt vom Passtermin. Den Rahmen darum behandelt die Übersicht Digitaler Produktpass.

Häufige Fragen zum Batteriepass für Energiespeicher

Gilt die Batteriepass-Pflicht auch für Heimspeicher?

Ja. Heimspeicher zählen als Industriebatterien; bei einer Kapazität von mehr als 2 kWh greift die Batteriepass-Pflicht der EU-Batterieverordnung 2023/1542 zum 18. Februar 2027. Ein Speicher mit genau 2,0 kWh fällt noch nicht darunter, Artikel 77 Absatz 1 sagt „mehr als 2 kWh“.

Müssen bestehende Speicheranlagen nachgerüstet werden?

Nein. Die Pflicht gilt für Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 neu in Verkehr gebracht werden. Bereits installierte Anlagen brauchen keinen nachträglichen Batteriepass.

Wie funktioniert das bei Speichern aus mehreren Modulen?

Der Pass gilt je in Verkehr gebrachter Batterie. Bei Systemen aus mehreren Modulen oder Packs hängt die konkrete Ausgestaltung davon ab, was als Batterie in Verkehr gebracht wird. Die zugrunde liegende Datenstruktur erklärt die Seite DIN SPEC 99100 Software.

Was gilt für Second-Life- und aufbereitete Speicher?

Wiederverwendete oder aufgearbeitete Batterien erhalten einen neuen Batteriepass, der mit dem ursprünglichen Pass verknüpft ist. Wer aufbereitete Speicher in Verkehr bringt, wird damit selbst zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur.

Was kostet die Vorbereitung eines Speicher-Passes?

Der erste Pass ist dauerhaft kostenlos, mit allen Kernfunktionen. Wer eine ganze Baureihe führt, wählt einen bezahlten Plan ab 49 € pro Monat; die Pläne staffeln sich nach der Zahl neuer Pässe pro Monat. Die Stufen im Einzelnen auf der Preise-Seite.

Auf welcher Ebene hängt der Pass: Zelle, Modul, Pack oder Container?

An der Batterie, die in Verkehr gebracht wird. Artikel 3 definiert die Batterie als Einrichtung aus einer oder mehreren Zellen, Modulen oder Sätzen. Ein stationäres Batterie-Energiespeichersystem ist danach eine Industriebatterie mit internem Speicher. Liefern Sie ein fertiges System, hängt der Pass an diesem System, nicht an jeder Zelle. Liefern Sie Module, die ein anderer zusammenbaut, brauchen Ihre Module den Pass. Der Systembauer erstellt für sein Erzeugnis einen eigenen. Klären Sie das vor der Datenerfassung, denn davon hängt die Zahl der Pässe ab.

Wer ist verantwortlich, wenn das System erst vor Ort montiert wird?

Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt (Artikel 77 Absatz 4). Bei einem containerisierten oder vor Ort montierten Speicher ist das meist der Systemintegrator, der das fertige System übergibt, nicht der Zellhersteller. Der Systemintegrator stellt sicher, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind, und darf die Befugnis nur schriftlich übertragen. Wer Module zukauft und daraus ein System baut, wird selbst passpflichtig.

Wie kommen Betriebsdaten wie der Alterungszustand in den Pass?

Anhang XIII Nummer 4 führt den Alterungszustand als Angabe zur einzelnen Batterie. Sichtbar ist er nur für Personen mit berechtigtem Interesse. Welche Parameter das sind, steht in Anhang VII. Für stationäre Speicher sind das die verbleibende Kapazität, gegebenenfalls Leistungskapazität und Round-Trip-Wirkungsgrad, die Entwicklung der Selbstentladung und gegebenenfalls der ohmsche Widerstand. Eine feste Aktualisierungsfrequenz nennt die Verordnung nicht. Artikel 77 Absatz 4 verlangt aktuelle Angaben, praktisch also bei jeder Statusänderung. Module altern unterschiedlich. Deshalb lohnt es sich, die Werte je Modul zu führen statt als Systemmittelwert.

Brauchen Ersatz-Racks, die wir 2028 in eine bestehende Anlage einbauen, einen eigenen Pass?

Ja. Artikel 77 Absatz 1 knüpft nicht an die Anlage an, sondern an die einzelne Batterie. Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede in Verkehr gebrachte Industriebatterie über 2 kWh einen Pass. Eine Ersatzbatterie oder ein Augmentation-Rack, das 2028 geliefert wird, kommt 2028 in Verkehr. Es braucht deshalb einen Pass, auch wenn die Anlage selbst älter ist. Die Bestandsanlage bekommt dadurch keinen Pass, sie behält ihren Stand. Bei einer wiederaufgearbeiteten oder umgenutzten Batterie gilt Artikel 77 Absatz 7. Sie bekommt einen neuen Pass, verknüpft mit dem der ursprünglichen Batterie.

Bereiten Sie Ihre Speicher-Daten jetzt vor

Konto anlegen, die Daten Ihres ersten Speichers erfassen und veröffentlichen. Ein Pass bleibt dauerhaft kostenlos, alle Kernfunktionen inklusive.