Batteriepass-Glossar

36 Begriffe von Anhang XIII bis Zugriffsstufen, jeder Eintrag eigenständig verständlich und ehrlich zum Stand der Rechtsakte.

Ihr Nachschlagewerk zum Batteriepass

Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe rund um den Batteriepass, von Anhang XIII bis Zugriffsstufen. Jeder Eintrag ist eigenständig verständlich. Sie können gezielt nachschlagen oder von A bis Z lesen. Wo Rechtsakte fehlen, sagen wir das offen, statt Pflichten zu behaupten, die es nicht gibt. Alle ausführlichen Leitfäden bündelt unser Themen-Hub: Batteriepass-Überblick. Wer einen Begriff lieber am eigenen Pass nachvollzieht, versucht es selbst. Der erste Batteriepass ist in unserer Batteriepass-Software dauerhaft kostenlos. Stand der Angaben: 20. August 2026.

A bis B

Anhang XIII

Anhang XIII der Batterieverordnung listet die Datenpunkte auf, die ein Batteriepass enthalten muss, und ordnet sie drei Zugriffsstufen zu: öffentlich einsehbare Angaben, Angaben für Personen und Einrichtungen mit berechtigtem Interesse sowie die Kommission, und eine Behördenstufe, die zusätzlich nur die Testberichte umfasst. Die Guidance der Kommission vom 15.08.2026 konkretisiert den Anhang mit 71 Datenpunkten, geordnet nach Kategorien, und benennt für jeden Punkt, ob er verpflichtend ist. Wie ein berechtigtes Interesse nachzuweisen ist, soll ein Durchführungsakt nach Art. 77 Abs. 9 regeln; dieser ist noch nicht erlassen. Siehe auch den Eintrag Zugriffsstufen.

Batteriepass

Der Batteriepass ist ein digitaler Datensatz zu einer einzelnen Batterie, vorgeschrieben durch Art. 77 der Verordnung (EU) 2023/1542. Ab dem 18.02.2027 braucht jede LMT-Batterie, jede EV-Batterie und jede Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen eigenen Pass. Er enthält unter anderem Angaben zu Hersteller, Materialien, Leistung und Haltbarkeit und ist über einen QR-Code auf der Batterie erreichbar. Ein Teil der Daten ist öffentlich, andere Teile sind bestimmten Gruppen vorbehalten. Was der Pass genau ist und wen er betrifft: Was ist ein Batteriepass?. Vor dem Stichtag liegen bereits geltende Vorstufen: die CE-Kennzeichnung seit 18.08.2024 und nach Artikel 13 Absatz 4 das Symbol für die getrennte Sammlung seit 18.08.2025, unter dem nach Absatz 5 das chemische Zeichen für Cadmium oder Blei steht. Die Kennzeichnung nach Artikel 13 Absätze 1 bis 3 greift ab dem 18.08.2026 oder 18 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts nach Absatz 10, je nachdem, was später liegt. Gemeint sind die allgemeinen Angaben, die Kapazität und die Mindestbetriebsdauer. Die Sorgfaltspflichten nach Artikel 48 folgen erst am 18.08.2027.

Batterieverordnung

Die Verordnung (EU) 2023/1542 ist der EU-Rechtsrahmen für Batterien, von Nachhaltigkeitsanforderungen über Kennzeichnung bis zu Sammlung und Recycling. Der Batteriepass steht in Kapitel IX, also in den Artikeln 77 und 78. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzungsgesetze. Viele Detailpflichten hängen allerdings an nachgelagerten Durchführungsakten und delegierten Rechtsakten, die die Kommission schrittweise erlässt; einige davon stehen noch aus. Welche Batterien wann einen Pass brauchen: Batteriepass-Pflicht: ab wann?.

BMS (Batteriemanagementsystem)

BMS steht für Batteriemanagementsystem, die Elektronik, die Zustand und Betrieb einer Batterie überwacht, etwa Ladezustand, Alterung und Temperatur. Für den Batteriepass ist das BMS relevant, weil Datenpunkte zum Batteriezustand aus ihm stammen können. Die Praxis kennt außerdem Batterien ohne BMS, zum Beispiel klassische Bleibatterien; für sie gelten angepasste Datenanforderungen. Beim Anlegen eines Passes ist der Batterietyp deshalb die erste Weiche: Er bestimmt, welche Felder Pflicht sind, welche optional bleiben und welche ganz entfallen.

Battery Passport Data Model und Data Attribute Longlist

Zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden. Die Data Attribute Longlist ist ein Dokument des Battery-Pass-Konsortiums. Sie listet die Felder des Passes auf. Version 1.2 erschien im Januar 2025, Version 1.3 im März 2026, Version 2.0 im August 2026. Das Battery Passport Data Model sind die daraus abgeleiteten JSON-Schemas. Sie liegen offen im GEFEG-Repository; seit v2.0 tragen die Schema-Dateien die Version im Dateinamen. Wenn hier von „Data Model v2.0“ die Rede ist, sind die Schemas auf dem Stand der Longlist v2.0 gemeint. Verbindlich ist keines von beiden. Rechtskraft bekommt der Datenumfang erst über Anhang XIII und den Durchführungsrechtsakt.

C bis D

CO₂-Fußabdruck

Der CO₂-Fußabdruck einer Batterie soll künftig deklariert und im Pass angezeigt werden. Diese Pflichten sind jedoch nicht ausgelöst. Sie hängen an Rechtsakten zu Methodik und Format, die noch fehlen. Die Guidance der Kommission vom 15.08.2026 stellt das für CO₂-Deklaration und CO₂-Label ausdrücklich klar. Ab Februar 2027 sind sie noch nicht zu befüllen oder anzuzeigen. Wer heute einen Pass vorbereitet, sollte die Felder kennen, muss sie aber nicht liefern. Ein festes Startdatum gibt es derzeit nicht.

Digitaler Produktpass (DPP)

Der digitale Produktpass ist das übergreifende EU-Konzept. Gemeint ist ein strukturierter, digital abrufbarer Datensatz je Produkt, erreichbar über einen Datenträger. Die Ökodesign-Verordnung ESPR führt ihn schrittweise für viele Produktgruppen ein. Der Batteriepass hat seine eigene Rechtsgrundlage in der Batterieverordnung. Mit dem 18.02.2027 hat er bereits ein festes Startdatum. Beide folgen denselben Grundprinzipien: eindeutige Kennung, maschinenlesbares Format, abgestufte Zugriffsrechte. Software für Batteriepässe ist damit eine spezialisierte Form von DPP-Software.

DIN SPEC 99100

Die DIN SPEC 99100 ist ein deutscher Leitfaden für den Batteriepass. Sie übersetzt die Anforderungen der Verordnung in einen Ablauf mit sieben Schritten. Das reicht von den Stammdaten bis zur Veröffentlichung. Als DIN SPEC ist sie keine harmonisierte Norm und erzeugt keine Konformitätsvermutung. Als Strukturhilfe für die Umsetzung ist sie trotzdem praktisch. Unser Editor folgt diesem Aufbau: Batteriepass-Software.

Due Diligence (Sorgfaltspflichten)

Die Pflichten aus Kapitel VII der Batterieverordnung. Artikel 47 nimmt aus, wer im vorletzten Geschäftsjahr weniger als 40 Millionen Euro Nettoumsatz erzielt hat und keiner Gruppe angehört, die diesen Grenzwert konsolidiert überschreitet. Ab 40 Millionen Euro gelten sie, und zwar ab dem 18. August 2027. Anhang X nennt genau vier Rohstoffe: Kobalt, natürlichen Grafit, Lithium und Nickel. Geprüft wird nicht von beliebigen Dritten, sondern von einer notifizierten Stelle.

E

eIDAS-Verifizierung

eIDAS ist die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Für den Batteriepass wird sie beim EU-Register wichtig: Registrieren darf dort nur ein Wirtschaftsakteur, der sich mit einem eIDAS-konformen elektronischen Siegel verifiziert hat. Die Verifizierung gilt höchstens drei Jahre und ist nicht ersetzbar: Dienstleister dürfen im Auftrag registrieren, wenn sie selbst verifiziert sind, die Verifizierung des Wirtschaftsakteurs selbst können sie ihm aber nicht abnehmen. Unternehmen sollten das Thema früh einplanen, weil ein elektronisches Siegel erst beschafft werden muss.

EN 18222

Die EN 18222 ist die europäische Norm für die Programmierschnittstelle digitaler Produktpässe. Sie beschreibt Methoden, um einen Pass über die Produktkennung oder die Pass-ID abzurufen. Auch der Zugriff auf frühere Versionen zu einem Stichtag gehört dazu. Die finale DIN-Fassung ist für September 2026 angekündigt, lag am 20. August 2026 aber nur als Entwurf vor. Unsere REST-API ist an den Methoden der EN 18222 ausgerichtet. Die vollständige Konformitätsprüfung ist offen, ein Zertifikat dafür existiert nicht. Von der Norm zu trennen sind Datenräume wie Catena-X oder Gaia-X. Sie regeln, wie Unternehmen Daten untereinander teilen. Für den Batteriepass sind sie nicht vorgeschrieben. Die Verordnung verlangt den Abruf über den Datenträger, nicht die Teilnahme an einem Datenraum.

ESPR

ESPR steht für die EU-Ökodesign-Verordnung, den Rahmen, der digitale Produktpässe nach und nach für viele Produktgruppen einführt. Für Batterien gilt sie nicht unmittelbar: Der Batteriepass hat seine eigene Rechtsgrundlage in der Batterieverordnung. Wichtig für die Einordnung: Der Beschluss (EU) 2026/1736 harmonisiert sechs DPP-Normen unter der ESPR; die damit verbundene Konformitätsvermutung gilt nur für ESPR-Produktpässe, nicht für den Batteriepass. Für Batterien bleibt die Nutzung dieser Normen freiwillig.

EV-Batterie

EV-Batterie bezeichnet die Antriebsbatterie eines Elektrofahrzeugs. EV-Batterien bilden neben LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh eine der drei Kategorien, für die ab dem 18.02.2027 die Batteriepass-Pflicht gilt; eine Kapazitätsschwelle nennt Art. 77 für EV-Batterien nicht. Der Pass einer EV-Batterie enthält unter anderem Angaben zu Leistung und Haltbarkeit, die über die Lebensdauer des Fahrzeugs relevant bleiben, etwa für Werkstätten, Zweitnutzung und Recycling.

G bis I

GLN (Global Location Number)

Die GLN ist eine GS1-Kennung mit dreizehn Stellen, die Unternehmen und Standorte eindeutig identifiziert. Im Batteriepass-Umfeld dient sie dazu, Wirtschaftsakteure und Fertigungsstandorte zweifelsfrei zu benennen, etwa das Werk, in dem eine Batterie hergestellt wurde. GS1-Kennungen werden bei der jeweiligen nationalen GS1-Organisation lizenziert; welche Lizenz ein Unternehmen benötigt, entscheidet und verantwortet es selbst. Sinnvoll ist, die eigenen Kennungen zu klären, bevor der erste Pass veröffentlicht werden soll.

GS1 Digital Link

GS1 Digital Link ist ein Standard, der GS1-Kennungen wie GTIN und Seriennummer in eine Web-Adresse übersetzt. Ein einziger QR-Code führt damit Menschen zur lesbaren Pass-Seite und Maschinen zu strukturierten Daten. Für den Batteriepass ist das ein großer Vorteil: Die kanonische Pass-URL lässt sich als GS1 Digital Link aufbauen, sodass der aufgedruckte QR-Code dauerhaft stabil bleibt, während die dahinterliegenden Inhalte aktualisiert und versioniert werden. Unsere öffentlichen Pass-Seiten nutzen genau dieses URL-Schema.

GTIN

Die GTIN (Global Trade Item Number) ist die GS1-Artikelnummer, die ein Produktmodell weltweit eindeutig identifiziert, bekannt vom Strichcode im Handel. Für den Batteriepass bildet die GTIN zusammen mit einer Seriennummer die Grundlage, um eine einzelne Batterie anzusprechen, zum Beispiel in einem QR-Code nach GS1 Digital Link. Die letzte Ziffer der GTIN ist eine Prüfziffer; sorgfältige Systeme validieren sie, bevor ein Pass veröffentlicht wird. Welche Angaben vor der Veröffentlichung zusammenkommen müssen, zeigt der Eintrag Vollständigkeitsprüfung.

Industriebatterie

Industriebatterien sind Batterien für industrielle Anwendungen, darunter stationäre Energiespeicher. Für Industriebatterien über 2 kWh gilt ab dem 18.02.2027 die Passpflicht. Kleinere Industriebatterien sind ausgenommen. Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme haben in Anhang XIII teils eigene Datenpunkte. Was die Pflicht für Speicher bedeutet, steht im Leitfaden Batteriepass für Energiespeicher.

Inverkehrbringen

Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt. Für den Pass ist dieser Zeitpunkt entscheidend. Die Pflicht gilt für Batterien der betroffenen Kategorien, die ab dem 18.02.2027 in Verkehr gebracht werden. Früher in Verkehr gebrachte Batterien brauchen rückwirkend keinen Pass. Wer eine Batterie aus einem Drittland einführt und erstmals bereitstellt, bringt sie in Verkehr. Damit übernimmt er eigene Pflichten. Was das für Importeure bedeutet: Batteriepass für Importeure.

Haftung für Passdaten

Verantwortlich ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt (Artikel 77 Absatz 4). Er stellt sicher, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Die Befugnis darf er nur schriftlich übertragen. Wer unter eigener Marke verkauft, gilt nach Artikel 44 selbst als Erzeuger, mit allen Pflichten aus Artikel 38.

L bis Q

LMT-Batterie

LMT steht für light means of transport, also leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter. LMT-Batterien sind die dritte Kategorie mit Passpflicht ab dem 18.02.2027. Die anderen beiden sind EV-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh. Für Hersteller und Marken im E-Bike-Umfeld wird der Pass damit Teil jeder Markteinführung ab diesem Datum. Die Besonderheiten für E-Bike-Batterien stehen gesondert: Batteriepass für E-Bikes und E-Scooter.

QR-Kennzeichnung

Die Batterieverordnung schreibt einen QR-Code auf der Batterie vor, der zum Batteriepass führt (Art. 13 Abs. 6 und 7 sowie Anhang VI Teil C). Die Pflicht greift zusammen mit der Passpflicht ab dem 18.02.2027. Weil der Code gedruckt oder gelasert wird, lange bevor sich Inhalte ändern, sollte die URL dahinter dauerhaft stabil sein: Der Pass wird aktualisiert und versioniert, der Code auf der Batterie bleibt gleich. Für die Druckvorstufe sind Vektorformate wie SVG neben PNG üblich; bei größeren Serien helfen Sammel-Exporte. Bei Batterien ist der QR-Code nicht ersetzbar: Zusätzliche Träger wie NFC, RFID oder DataMatrix verbietet die Verordnung nicht, an seine Stelle treten sie aber nicht. Artikel 13 Absatz 8 lässt der Kommission die Möglichkeit, per delegiertem Rechtsakt alternative Smart Labels zusätzlich oder ersatzweise vorzusehen; solange das nicht geschieht, bleibt es beim QR-Code. Beim digitalen Produktpass unter der Ökodesign-Verordnung ist der Datenträger dagegen von vornherein technikoffen beschrieben.

Notifizierte Stelle

Eine von einem Mitgliedstaat benannte Konformitätsbewertungsstelle. Sie prüft unter anderem die Zuverlässigkeit der Rezyklat- und CO₂-Daten im Rahmen Ihres Qualitätssicherungssystems. Welche Stellen für Batterien benannt sind, führt die NANDO-Datenbank der EU-Kommission.

Marktüberwachung

Die Behörden der Mitgliedstaaten, die die Einhaltung prüfen. Sie können eine Rücknahme anordnen oder den Verkauf stoppen. Die Bußgeldstufen dazu stehen in diesem Glossar unter Sanktionen.

R bis S

EU-Register (Register)

Das Register ist das zentrale Register der EU-Kommission für Batteriepässe. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, anwendbar seit dem 06.08.2026. Es speichert keine Passinhalte, sondern ein Verzeichnis aus Kennungen, Warencode und einem Hash. Eine Sandbox-Umgebung ist seit dem 20.07.2026 erreichbar. Die Registrierung von Batteriepässen ist EU-seitig noch gesperrt, weil der Semantik-Katalog fehlt. Katalog und Register-APIs plant die Kommission laut Helpdesk für das vierte Quartal 2026. Die Registrierungspflicht beginnt am 18.02.2027. Der Stand im Detail: EU-Batteriepass-Register.

Rezyklatanteil

Der Rezyklatanteil gibt an, wie viel wiedergewonnenes Material in einer neuen Batterie steckt. Anhang XIII führt die Anteile für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei als eigene Datenpunkte. Zum Start am 18. Februar 2027 sind sie aber nicht auszufüllen. Das führt die Kommissions-Guidance vom 15. August 2026 für alle drei Batterietypen ausdrücklich so. Verbindliche Mindestquoten gelten ebenfalls noch nicht. Der Rechtsakt zur Berechnungsmethodik stand am 20. August 2026 trotz verstrichener Frist aus.

Semantik-Katalog

Der Semantik-Katalog ist das angekündigte Verzeichnis der Kommission. Es definiert die Datenpunkte des Batteriepasses einheitlich und maschinenlesbar. Er ist die fehlende Voraussetzung für die Registrierung im EU-Register. Genau deshalb ist die Batterie-Registrierung dort derzeit gesperrt. Nach Auskunft des EC-Helpdesks vom 04.08.2026 sind Katalog und Register-APIs für das vierte Quartal 2026 geplant. Bis dahin lassen sich Pässe erstellen, veröffentlichen und teilen. Nur der Eintrag im EU-Register wartet auf die Freischaltung.

Repurposing (Umnutzung)

Eine Batterie wird für einen anderen Zweck hergerichtet, etwa ein Fahrzeugakku als stationärer Speicher. Nach Artikel 77 Absatz 7 braucht sie dann einen neuen Pass. Er ist mit dem Pass der ursprünglichen Batterie verknüpft. Rechtlich entsteht ein neues Produkt, nicht ein alter Pass mit geändertem Status.

Second Life

Der Sammelbegriff für die Weiterverwendung nach dem ersten Einsatzzweck. Die Verordnung kennt dafür vier Fälle: Vorbereitung zur Wiederverwendung, Vorbereitung zur Umnutzung, Umnutzung und Wiederaufarbeitung. In allen vieren wandert die Verantwortung für den Pass auf denjenigen, der die Batterie in dieser neuen Form in Verkehr bringt.

State of Health (Alterungszustand)

Der Zustand der Batterie im Vergleich zum Neuzustand. Anhang XIII Nummer 4 führt ihn als Angabe zur einzelnen Batterie, die nur Personen mit berechtigtem Interesse sehen. Die Parameter dafür stehen in Anhang VII, bei Elektrofahrzeugbatterien der zertifizierte Zustand (SOCE).

Recyclingeffizienz

Die Recyclingeffizienz misst, wie viel Masse ein Recyclingverfahren aus Altbatterien zurückgewinnt: das Gewicht der anrechenbaren Ausgangsfraktionen geteilt durch das Gewicht der eingesetzten Altbatterien. Anhang XII Teil B verlangt seit dem 31. Dezember 2025 mindestens 75 % bei Blei-Säure-Batterien, 65 % bei Lithium-Batterien, 80 % bei Nickel-Cadmium-Batterien und 50 % bei sonstigen Altbatterien; bis zum 31. Dezember 2030 steigen die ersten beiden Werte auf 80 % und 70 %. Wie gerechnet und überprüft wird, regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2025/606 vom 21. März 2025. Die Pflicht trifft die Recyclingbetreiber, nicht den Hersteller: Im Batteriepass steht der Rezyklatanteil des verbauten Materials, nicht die Effizienz eines Recyclingverfahrens.

Sanktionen

Die Batterieverordnung nennt selbst keine Bußgeldhöhen. Artikel 93 verpflichtete die Mitgliedstaaten nur, bis zum 18. August 2025 Sanktionen festzulegen; sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. In Deutschland tut das § 60 des Batterierecht-Durchführungsgesetzes mit einem dreistufigen Rahmen: bis zu 500.000, 100.000 und 10.000 Euro. Die höchste Stufe trifft Sorgfaltspflichten und missachtete Anordnungen, nicht die Passpflicht selbst. Beim Pass ist die schärfere Folge ohnehin meist eine andere: Ohne ihn darf die Batterie ab dem 18. Februar 2027 nicht in Verkehr gebracht werden. Wer das durchsetzt, steht in diesem Glossar unter Marktüberwachung. Verantwortlich für die Richtigkeit bleibt der Wirtschaftsakteur.

U bis Z

UPI (Unique Product Identifier)

UPI steht für Unique Product Identifier. Das ist die eindeutige Kennung, unter der ein Pass im EU-Register geführt wird. Nach den technischen Vorgaben muss der UPI ein URL-Format haben. Länger als 2000 Zeichen darf er nicht sein. In der Praxis kommen verschiedene Schemata infrage, etwa URN-Notationen oder URLs nach GS1 Digital Link. Die endgültige Festlegung hängt an der noch ausstehenden Register-Dokumentation. Wer Kennungen heute plant, achtet schon jetzt auf URL-Fähigkeit und Länge.

Vollständigkeitsprüfung

Eine Vollständigkeitsprüfung, oft Publish-Gate genannt, lässt einen Pass erst veröffentlichen, wenn alle Pflichtangaben vorliegen. Geprüft werden die Pflichtdaten der Organisation, die GS1-Kennungen samt Prüfziffer und die Vollständigkeit aller Schritte. Der Grund: Ein veröffentlichter Pass ist öffentlich abrufbar. Unvollständige Entwürfe sollen diesen Zustand gar nicht erreichen. In unserem Editor blockiert die Prüfung, bis alle sieben Schritte vollständig sind. Was vorher bereitliegen muss: Batteriepass-Checkliste 2027.

Wirtschaftsakteur

Wirtschaftsakteur ist der Sammelbegriff der Batterieverordnung für Unternehmen mit Pflichten in der Lieferkette. Dazu zählen Hersteller, Importeure und Händler. Für den Pass ist der Akteur verantwortlich, der die Batterie in Verkehr bringt. Er stellt den Pass bereit und registriert ihn im EU-Register, sobald die Pflicht greift. Dafür muss er sich eIDAS-verifizieren. Ein DPP-Dienstleister ist unter der Batterieverordnung kein definierter Akteur. Ein delegierter Rechtsakt zu Service-Providern wird erst für etwa das zweite Quartal 2027 erwartet. Die Verantwortung bleibt beim Wirtschaftsakteur.

Zugriffsstufen

Der Batteriepass zeigt nicht jedem alles. Anhang XIII definiert drei Zugriffsstufen: Öffentliche Datenpunkte kann jede Person über den QR-Code einsehen, ohne Login und ohne Kosten. Eine zweite Stufe ist Personen und Einrichtungen mit berechtigtem Interesse sowie der Kommission vorbehalten. Die dritte Stufe umfasst zusätzlich nur die Testberichte und richtet sich an Behörden. Wie ein berechtigtes Interesse nachzuweisen ist, soll ein Durchführungsakt nach Art. 77 Abs. 9 regeln; er steht noch aus. Technisch sauber umgesetzt heißt das: Eingeschränkte Daten werden an öffentliche Aufrufe gar nicht erst ausgeliefert.

Zelle, Modul, Batteriesatz

Drei Aufbauebenen, die im Pass oft verwechselt werden. Die Zelle ist die kleinste Einheit, das Modul fasst mehrere Zellen zusammen, der Batteriesatz mehrere Module. Artikel 3 definiert die Batterie als Einrichtung aus einer oder mehreren Zellen, Modulen oder Sätzen. Der Pass hängt an der Ebene, die in Verkehr gebracht wird, nicht an der Charge. Verkaufen Sie einen Batteriesatz, ist er die Batterie. Die Ebenen darunter stehen in der Zusammensetzung.

Vom Nachschlagen zum eigenen Pass

Dieses Glossar halten wir aktuell, wenn sich die Rechtslage bewegt. Das gilt etwa für den Semantik-Katalog und die offenen Durchführungsakte. Wenn Sie vom Nachschlagen ins Umsetzen wechseln möchten: Ihren ersten Batteriepass legen Sie in sieben geführten Schritten an, dauerhaft kostenlos, in der Batteriepass-Software. Den Oberbegriff erklärt Digitaler Produktpass.

Häufige Fragen

Batteriepass und digitaler Produktpass: wie hängen die Begriffe zusammen?

Der digitale Produktpass (DPP) ist das übergreifende EU-Konzept für produktbezogene Datensätze, das die Ökodesign-Verordnung ESPR nach und nach für viele Produktgruppen einführt. Der Batteriepass beruht auf einer eigenen Rechtsgrundlage, Art. 77 der Batterieverordnung, und wird ab dem 18.02.2027 verpflichtend. Beide folgen denselben Prinzipien: eindeutige Kennung, maschinenlesbares Format und abgestufte Zugriffsrechte.

Ab welchem Datum gilt die Passpflicht, und für welche Batterien?

Ab dem 18.02.2027. Betroffen sind LMT-Batterien, EV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität, die ab diesem Datum in der EU in Verkehr gebracht werden. Zum selben Datum greifen die QR-Kennzeichnungspflicht und die Pflicht, den Pass im EU-Register zu registrieren.

Wer sieht welche Daten im Batteriepass?

Anhang XIII teilt die Datenpunkte in drei Zugriffsstufen: öffentliche Angaben für alle, die den QR-Code scannen, eingeschränkte Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse und die Kommission sowie eine Behördenstufe, die zusätzlich nur die Testberichte umfasst. Der Durchführungsakt, der den Nachweis des berechtigten Interesses regelt, ist noch nicht erlassen.

Kann sich eine Lösung für den Batteriepass zertifizieren lassen?

Nein. Es gibt weder ein offizielles Siegel noch ein Zertifizierungssystem für Batteriepässe oder DPP-Dienstleister. Auch die harmonisierten DPP-Normen erzeugen nur für ESPR-Produktpässe eine Konformitätsvermutung, nicht für den Batteriepass. Seriös ist allein die Aussage, an welchen Normen und Schemas sich eine Lösung ausrichtet, etwa an der EN 18222 oder der DIN SPEC 99100.

Vom Begriff zum fertigen Pass

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