Batteriepass-Glossar
25 Begriffe von Anhang XIII bis Zugriffsstufen, jeder Eintrag eigenständig verständlich und ehrlich zum Stand der Rechtsakte.
Ihr Nachschlagewerk zum Batteriepass
Dieses Glossar erklärt zentrale Begriffe rund um den Batteriepass nach der EU-Batterieverordnung, von Anhang XIII bis Zugriffsstufen. Jeder Eintrag ist eigenständig verständlich: Sie können gezielt einen einzelnen Begriff nachschlagen oder das Glossar von A bis Z lesen. Wo Rechtsakte noch fehlen, sagen wir das offen, statt Pflichten zu behaupten, die es noch nicht gibt. Alle ausführlichen Leitfäden zu Pflichten, Fristen und Umsetzung bündelt unser Themen-Hub: Batteriepass-Überblick. Und wenn Sie einen Begriff lieber direkt am eigenen Pass nachvollziehen möchten: Der erste Batteriepass ist in unserer Software dauerhaft kostenlos: Batteriepass-Software. Stand der Angaben: 20. August 2026.
A bis B
Anhang XIII
Anhang XIII der Batterieverordnung listet die Datenpunkte auf, die ein Batteriepass enthalten muss, und ordnet sie drei Zugriffsstufen zu: öffentlich einsehbare Angaben, Angaben für Personen und Einrichtungen mit berechtigtem Interesse sowie die Kommission, und eine Behördenstufe, die zusätzlich nur die Testberichte umfasst. Die Guidance der Kommission vom 28.07.2026 konkretisiert den Anhang mit 71 Datenpunkten, geordnet nach Kategorien, und benennt für jeden Punkt, ob er verpflichtend ist. Wie ein berechtigtes Interesse nachzuweisen ist, soll ein Durchführungsakt nach Art. 77 Abs. 9 regeln; dieser ist noch nicht erlassen. Siehe auch den Eintrag Zugriffsstufen.
Batteriepass
Der Batteriepass ist ein digitaler Datensatz zu einer einzelnen Batterie, vorgeschrieben durch Art. 77 der Verordnung (EU) 2023/1542. Ab dem 18.02.2027 braucht jede LMT-Batterie, jede EV-Batterie und jede Industriebatterie über 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht wird, einen eigenen Pass. Er enthält unter anderem Angaben zu Hersteller, Materialien, Leistung und Haltbarkeit und ist über einen QR-Code auf der Batterie erreichbar. Ein Teil der Daten ist öffentlich, andere Teile sind bestimmten Gruppen vorbehalten. Was der Pass genau ist und wen er betrifft: Was ist ein Batteriepass?.
Batterieverordnung
Die Verordnung (EU) 2023/1542 ist der EU-Rechtsrahmen für Batterien, von Nachhaltigkeitsanforderungen über Kennzeichnung bis zu Sammlung und Recycling. Der Batteriepass steht in Kapitel IX, also in den Artikeln 77 und 78. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzungsgesetze. Viele Detailpflichten hängen allerdings an nachgelagerten Durchführungsakten und delegierten Rechtsakten, die die Kommission schrittweise erlässt; einige davon stehen noch aus. Welche Batterien wann einen Pass brauchen: Batteriepass-Pflicht: ab wann?.
BMS (Batteriemanagementsystem)
BMS steht für Batteriemanagementsystem, die Elektronik, die Zustand und Betrieb einer Batterie überwacht, etwa Ladezustand, Alterung und Temperatur. Für den Batteriepass ist das BMS relevant, weil Datenpunkte zum Batteriezustand aus ihm stammen können. Die Praxis kennt außerdem Batterien ohne BMS, zum Beispiel klassische Bleibatterien; für sie gelten angepasste Datenanforderungen. Beim Anlegen eines Passes ist der Batterietyp deshalb die erste Weiche: Er bestimmt, welche Felder Pflicht sind, welche optional bleiben und welche ganz entfallen.
C bis D
CO2-Fußabdruck
Der CO2-Fußabdruck einer Batterie soll künftig deklariert und im Pass angezeigt werden. Diese Pflichten sind jedoch nicht ausgelöst: Sie hängen an Rechtsakten zu Methodik und Format, die die Kommission noch nicht erlassen hat. Die Guidance der Kommission vom 28.07.2026 stellt für CO2-Deklaration und CO2-Label ausdrücklich klar, dass sie ab Februar 2027 noch nicht zu befüllen oder anzuzeigen sind. Wer heute einen Batteriepass vorbereitet, sollte die Felder kennen, muss sie aber noch nicht liefern. Ein festes Startdatum für die CO2-Pflichten gibt es derzeit nicht; jede anderslautende Aussage ist Spekulation.
Digitaler Produktpass (DPP)
Der digitale Produktpass ist das übergreifende EU-Konzept: ein strukturierter, digital abrufbarer Datensatz je Produkt, erreichbar über einen Datenträger am Produkt selbst. Die Ökodesign-Verordnung ESPR führt ihn schrittweise für viele Produktgruppen ein; der Batteriepass hat seine eigene Rechtsgrundlage in der Batterieverordnung und mit dem 18.02.2027 bereits ein festes Startdatum. Beide folgen denselben Grundprinzipien: eindeutige Kennung, maschinenlesbares Format, abgestufte Zugriffsrechte. Software für Batteriepässe ist damit eine spezialisierte Form von DPP-Software: DPP-Software.
DIN SPEC 99100
Die DIN SPEC 99100 ist ein deutscher Leitfaden für den Batteriepass. Sie übersetzt die Anforderungen der Batterieverordnung in einen konkreten Ablauf mit sieben Schritten, von den Stammdaten bis zur Veröffentlichung. Als DIN SPEC ist sie keine harmonisierte Norm und erzeugt keine Konformitätsvermutung; sie ist aber eine praktische Strukturhilfe für die Umsetzung im Unternehmen. Unser Editor folgt diesem Aufbau mit sieben geführten Schritten: Batteriepass-Software.
E
eIDAS-Verifizierung
eIDAS ist die EU-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste. Für den Batteriepass wird sie beim EU-Register wichtig: Registrieren darf dort nur ein Wirtschaftsakteur, der sich mit einem eIDAS-konformen elektronischen Siegel verifiziert hat. Die Verifizierung gilt höchstens drei Jahre und ist nicht ersetzbar: Dienstleister dürfen im Auftrag registrieren, wenn sie selbst verifiziert sind, die Verifizierung des Wirtschaftsakteurs selbst können sie ihm aber nicht abnehmen. Unternehmen sollten das Thema früh einplanen, weil ein elektronisches Siegel erst beschafft werden muss.
EN 18222
Die EN 18222 ist die europäische Norm für die Programmierschnittstelle (API) digitaler Produktpässe. Sie beschreibt unter anderem Methoden, um einen Pass über die Produktkennung oder die Pass-ID abzurufen, sowie den Zugriff auf frühere Versionen zu einem Stichtag. Die finale DIN-Fassung ist für September 2026 angekündigt, lag bei Redaktionsstand aber nur als Entwurf vor. Unsere REST-API ist an den Methoden der EN 18222 ausgerichtet; die vollständige Konformitätsprüfung ist offen, ein Zertifikat dafür existiert nicht.
ESPR
ESPR steht für die EU-Ökodesign-Verordnung, den Rahmen, der digitale Produktpässe nach und nach für viele Produktgruppen einführt. Für Batterien gilt sie nicht unmittelbar: Der Batteriepass hat seine eigene Rechtsgrundlage in der Batterieverordnung. Wichtig für die Einordnung: Der Beschluss (EU) 2026/1736 harmonisiert sechs DPP-Normen unter der ESPR; die damit verbundene Konformitätsvermutung gilt nur für ESPR-Produktpässe, nicht für den Batteriepass. Für Batterien bleibt die Nutzung dieser Normen freiwillig.
EV-Batterie
EV-Batterie bezeichnet die Antriebsbatterie eines Elektrofahrzeugs. EV-Batterien bilden neben LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh eine der drei Kategorien, für die ab dem 18.02.2027 die Batteriepass-Pflicht gilt; eine Kapazitätsschwelle nennt Art. 77 für EV-Batterien nicht. Der Pass einer EV-Batterie enthält unter anderem Angaben zu Leistung und Haltbarkeit, die über die Lebensdauer des Fahrzeugs relevant bleiben, etwa für Werkstätten, Zweitnutzung und Recycling.
G bis I
GLN (Global Location Number)
Die GLN ist eine GS1-Kennung mit dreizehn Stellen, die Unternehmen und Standorte eindeutig identifiziert. Im Batteriepass-Umfeld dient sie dazu, Wirtschaftsakteure und Fertigungsstandorte zweifelsfrei zu benennen, etwa das Werk, in dem eine Batterie hergestellt wurde. GS1-Kennungen werden bei der jeweiligen nationalen GS1-Organisation lizenziert; welche Lizenz ein Unternehmen benötigt, entscheidet und verantwortet es selbst. Sinnvoll ist, die eigenen Kennungen zu klären, bevor der erste Pass veröffentlicht werden soll.
GS1 Digital Link
GS1 Digital Link ist ein Standard, der GS1-Kennungen wie GTIN und Seriennummer in eine Web-Adresse übersetzt. Ein einziger QR-Code führt damit Menschen zur lesbaren Pass-Seite und Maschinen zu strukturierten Daten. Für den Batteriepass ist das ein großer Vorteil: Die kanonische Pass-URL lässt sich als GS1 Digital Link aufbauen, sodass der aufgedruckte QR-Code dauerhaft stabil bleibt, während die dahinterliegenden Inhalte aktualisiert und versioniert werden. Unsere öffentlichen Pass-Seiten nutzen genau dieses URL-Schema.
GTIN
Die GTIN (Global Trade Item Number) ist die GS1-Artikelnummer, die ein Produktmodell weltweit eindeutig identifiziert, bekannt vom Strichcode im Handel. Für den Batteriepass bildet die GTIN zusammen mit einer Seriennummer die Grundlage, um eine einzelne Batterie anzusprechen, zum Beispiel in einem QR-Code nach GS1 Digital Link. Die letzte Ziffer der GTIN ist eine Prüfziffer; sorgfältige Systeme validieren sie, bevor ein Pass veröffentlicht wird. Welche Angaben vor der Veröffentlichung zusammenkommen müssen, zeigt der Eintrag Vollständigkeitsprüfung.
Industriebatterie
Industriebatterien sind Batterien für industrielle Anwendungen, darunter stationäre Energiespeicher. Für Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität gilt ab dem 18.02.2027 die Batteriepass-Pflicht; kleinere Industriebatterien sind von der Passpflicht ausgenommen. Stationäre Batterie-Energiespeichersysteme haben in Anhang XIII teils eigene Datenpunkte. Was die Passpflicht für Hersteller und Anbieter von Speichern konkret bedeutet, haben wir in einem eigenen Leitfaden aufbereitet: Batteriepass für Energiespeicher.
Inverkehrbringen
Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem EU-Markt. Für den Batteriepass ist dieser Zeitpunkt entscheidend: Die Pflicht gilt für Batterien der betroffenen Kategorien, die ab dem 18.02.2027 in Verkehr gebracht werden; früher in Verkehr gebrachte Batterien brauchen rückwirkend keinen Pass. Wer eine Batterie aus einem Drittland einführt und in der EU erstmals bereitstellt, bringt sie in Verkehr und übernimmt damit eigene Pflichten. Was das für Importeure bedeutet: Batteriepass für Importeure.
L bis Q
LMT-Batterie
LMT steht für light means of transport, also leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter. LMT-Batterien sind neben EV-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh die dritte Kategorie mit Batteriepass-Pflicht ab dem 18.02.2027. Für Hersteller und Marken im E-Bike-Umfeld wird der Pass damit Teil jeder Markteinführung ab diesem Datum. Die Besonderheiten für E-Bike-Batterien, vom Batterietyp bis zur QR-Kennzeichnung, haben wir gesondert zusammengefasst: Batteriepass für E-Bikes und E-Scooter.
QR-Kennzeichnung
Die Batterieverordnung schreibt einen QR-Code auf der Batterie vor, der zum Batteriepass führt (Art. 13 Abs. 6 und 7 sowie Anhang VI Teil C). Die Pflicht greift zusammen mit der Passpflicht ab dem 18.02.2027. Weil der Code gedruckt oder gelasert wird, lange bevor sich Inhalte ändern, sollte die URL dahinter dauerhaft stabil sein: Der Pass wird aktualisiert und versioniert, der Code auf der Batterie bleibt gleich. Für die Druckvorstufe sind Vektorformate wie SVG neben PNG üblich; bei größeren Serien helfen Sammel-Exporte.
R bis S
Registry (EU-Batteriepass-Register)
Die Registry ist das zentrale Register der EU-Kommission, in dem Wirtschaftsakteure ihre Batteriepässe registrieren müssen. Rechtsgrundlage ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, anwendbar seit dem 06.08.2026. Die Registry speichert keine Passinhalte, sondern ein Verzeichnis aus Kennungen, Warencode und einem Hash. Eine Sandbox-Umgebung ist seit dem 20.07.2026 erreichbar; die Registrierung von Batteriepässen ist EU-seitig derzeit noch gesperrt, weil der Semantik-Katalog fehlt. Katalog und Registry-APIs plant die Kommission laut Helpdesk-Auskunft für das vierte Quartal 2026; die Registrierungspflicht beginnt am 18.02.2027. Der aktuelle Stand im Detail: EU-Batteriepass-Register.
Rezyklatanteil
Der Rezyklatanteil gibt an, wie viel wiedergewonnenes Material in einer neuen Batterie steckt. Im Batteriepass sind die Rezyklatanteile für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei laut Kommissions-Guidance einzeln verpflichtende Datenpunkte. Verbindliche Mindestquoten gelten dagegen noch nicht, und der Rechtsakt zur Berechnungsmethodik stand bei Redaktionsstand trotz verstrichener Frist noch aus. Für den Pass geht es damit zunächst um die transparente Angabe der Anteile, nicht um das Einhalten einer Quote.
Semantik-Katalog
Der Semantik-Katalog ist das angekündigte Verzeichnis der Kommission, das die Datenpunkte des Batteriepasses einheitlich und maschinenlesbar definiert. Er ist die fehlende Voraussetzung dafür, dass Batteriepässe in der EU-Registry registriert werden können; genau deshalb ist die Batterie-Registrierung dort derzeit gesperrt. Nach Auskunft des EC-Helpdesks vom 04.08.2026 sind Semantik-Katalog und Registry-APIs samt vollständiger Dokumentation für das vierte Quartal 2026 geplant. Bis dahin lassen sich Pässe bereits erstellen, veröffentlichen und teilen; nur der Eintrag im EU-Register wartet auf die Freischaltung.
U bis Z
UPI (Unique Product Identifier)
UPI steht für Unique Product Identifier, die eindeutige Kennung, unter der ein Pass in der EU-Registry geführt wird. Nach den technischen Vorgaben muss der UPI ein URL-Format haben und darf höchstens 50 Zeichen lang sein. In der Praxis kommen dafür verschiedene Schemata infrage, etwa URN-Notationen oder URLs nach GS1 Digital Link; die endgültige Festlegung hängt an der noch ausstehenden Registry-Dokumentation. Wer Kennungen heute plant, sollte schon jetzt auf URL-Fähigkeit und Längenbegrenzung achten.
Vollständigkeitsprüfung
Eine Vollständigkeitsprüfung, oft Publish-Gate genannt, stellt sicher, dass ein Batteriepass erst veröffentlicht werden kann, wenn alle Pflichtangaben vorliegen. Geprüft werden typischerweise die Pflichtdaten der Organisation, GS1-Kennungen samt Prüfziffer und die Vollständigkeit aller inhaltlichen Schritte. Der Grund: Ein veröffentlichter Pass ist öffentlich abrufbar; unvollständige Entwürfe sollen diesen Zustand gar nicht erst erreichen. In unserem Editor blockiert die Prüfung die Veröffentlichung, bis alle sieben Schritte vollständig ausgefüllt sind. Was vor der Veröffentlichung alles bereitliegen muss: Batteriepass-Checkliste 2027.
Wirtschaftsakteur
Wirtschaftsakteur ist der Sammelbegriff der Batterieverordnung für Unternehmen mit Pflichten entlang der Lieferkette, etwa Hersteller, Importeure und Händler. Für den Batteriepass ist der Wirtschaftsakteur verantwortlich, der die Batterie in Verkehr bringt: Er muss den Pass bereitstellen und ihn in der EU-Registry registrieren, sobald die Pflicht greift, und sich dafür eIDAS-verifizieren. Ein DPP-Dienstleister ist unter der Batterieverordnung dagegen kein definierter Akteur; ein delegierter Rechtsakt zu Service-Providern wird erst für etwa das zweite Quartal 2027 erwartet. Die Verantwortung bleibt in jedem Fall beim Wirtschaftsakteur.
Zugriffsstufen
Der Batteriepass zeigt nicht jedem alles. Anhang XIII definiert drei Zugriffsstufen: Öffentliche Datenpunkte kann jede Person über den QR-Code einsehen, ohne Login und ohne Kosten. Eine zweite Stufe ist Personen und Einrichtungen mit berechtigtem Interesse sowie der Kommission vorbehalten. Die dritte Stufe umfasst zusätzlich nur die Testberichte und richtet sich an Behörden. Wie ein berechtigtes Interesse nachzuweisen ist, soll ein Durchführungsakt nach Art. 77 Abs. 9 regeln; er steht noch aus. Technisch sauber umgesetzt heißt das: Eingeschränkte Daten werden an öffentliche Aufrufe gar nicht erst ausgeliefert.
Vom Nachschlagen zum eigenen Pass
Dieses Glossar halten wir aktuell, wenn sich die Rechtslage bewegt, etwa beim Semantik-Katalog oder den noch offenen Durchführungsakten. Die ausführlichen Leitfäden zu Fristen, Pflichten und Kosten bündelt unser Themen-Hub: Batteriepass-Überblick. Und wenn Sie vom Lesen ins Umsetzen wechseln möchten: Legen Sie ein Konto an und erstellen Sie Ihren ersten Batteriepass in sieben geführten Schritten; er ist dauerhaft kostenlos: Batteriepass-Software.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Batteriepass und digitalem Produktpass?
Der digitale Produktpass (DPP) ist das übergreifende EU-Konzept für produktbezogene Datensätze, das die Ökodesign-Verordnung ESPR nach und nach für viele Produktgruppen einführt. Der Batteriepass beruht auf einer eigenen Rechtsgrundlage, Art. 77 der Batterieverordnung, und wird ab dem 18.02.2027 verpflichtend. Beide folgen denselben Prinzipien: eindeutige Kennung, maschinenlesbares Format und abgestufte Zugriffsrechte.
Ab wann ist der Batteriepass Pflicht?
Ab dem 18.02.2027. Betroffen sind LMT-Batterien, EV-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität, die ab diesem Datum in der EU in Verkehr gebracht werden. Zum selben Datum greifen die QR-Kennzeichnungspflicht und die Pflicht, den Pass im EU-Register zu registrieren.
Wer sieht welche Daten im Batteriepass?
Anhang XIII teilt die Datenpunkte in drei Zugriffsstufen: öffentliche Angaben für alle, die den QR-Code scannen, eingeschränkte Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse und die Kommission sowie eine Behördenstufe, die zusätzlich nur die Testberichte umfasst. Der Durchführungsakt, der den Nachweis des berechtigten Interesses regelt, ist noch nicht erlassen.
Gibt es ein Siegel oder eine Zertifizierung für Batteriepass-Software?
Nein. Es gibt weder ein offizielles Siegel noch ein Zertifizierungssystem für Batteriepässe oder DPP-Dienstleister. Auch die harmonisierten DPP-Normen erzeugen nur für ESPR-Produktpässe eine Konformitätsvermutung, nicht für den Batteriepass. Seriös ist allein die Aussage, an welchen Normen und Schemas sich eine Lösung ausrichtet, etwa an der EN 18222 oder der DIN SPEC 99100.
Bereit für den ersten Batteriepass?
Konto anlegen, Batterietyp wählen und den ersten Pass im geführten Editor erfassen. Ein Pass ist dauerhaft kostenlos.