Batteriepass-Software
für die EU-Batterieverordnung
Batteriepass-Daten nach DIN SPEC 99100 erfassen, verwalten und exportieren, veröffentlichen mit QR-Code und öffentlicher Produktseite. Ohne IT-Projekt, reiner Self-Service.
Sieben Kategorien im Editor
Battery Passport Data Attributes: Ausgabe 2025-02
- 1
Identifikation
Stammdaten, Hersteller und Identifikatoren
- 2
Materialien
Chemie, kritische Rohstoffe und gefährliche Stoffe
- 3
CO₂-Fußabdruck
Gesamtbilanz und Lebenszyklusphasen
- 4
Sorgfaltspflicht
Sorgfaltspflichtbericht gemäß EU-Verordnung
- 5
Kreislaufwirtschaft
Recycling, Ersatzteile und End-of-Life
- 6
Leistung & Haltbarkeit
Energie, Spannung, Lebensdauer und Temperatur
- 7
Kennzeichnung
EU-Konformitätserklärung, Testberichte und Labels
Was die EU-Batterieverordnung verlangt
Ab 18. Februar 2027 braucht jede neu in der EU in Verkehr gebrachte EV-, Industrie- (> 2 kWh) und LMT-Batterie einen digitalen Batteriepass mit QR-Code. Die komplette Einordnung: Was ist ein Batteriepass?.
Rechtsgrundlage
EU 2023/1542
Artikel 77 der EU-Batterieverordnung, plus delegierte Rechtsakte
Betroffen
EV, Industrie, LMT
Industriebatterien über 2 kWh; Portable und SLI ausgenommen
Zugang
QR-Code je Batterie
Öffentliche Produktseite mit rollenbasierten Zugriffsebenen
Verantwortlich
Wirtschaftsakteur
Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter
Der Editor: sieben Schritte bis zum fertigen Pass
Sie arbeiten sich nicht durch eine Spezifikation, sondern durch ein Formular. Jeder Schritt zeigt nur die Felder, die für Ihren Batterietyp gelten, und erklärt jedes einzelne davon.
Identifikation
GTIN, Seriennummern, Herstellerdetails und Produktionsstandort, kompatibel mit GS1 Digital Link.
Materialien
Batteriechemie, kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel sowie gefährliche Stoffe.
CO₂-Fußabdruck
Bilanz, Leistungsklasse und Lebenszyklusphasen Ihrer LCA-Studie, strukturierte Eingabe statt PDF-Anhang.
Sorgfaltspflicht
Sorgfaltspflichtbericht und Nachweise gemäß EU-Batterieverordnung, als Dokumente hinterlegt.
Kreislaufwirtschaft
Recycled Content, Ersatzteile, Demontageinformationen und End-of-Life.
Leistung & Haltbarkeit
Kapazität, Spannung, Zyklenlebensdauer und Temperaturbereiche, vollständig zur Spezifikation gemappt.
Kennzeichnung
Konformitätserklärung, Testberichte und Etiketten als Dateien anhängen, dann veröffentlichen: Pass-Seite und QR-Code entstehen dabei von selbst.
Wenn sich Regulierung bewegt, zieht die Software nach
BatteryPass Data Model, Data Attribute Longlist, CEN/CLC JTC 24 und EU-Delegated-Acts: DPP Hero verfolgt Entwicklungen aktiv und setzt Änderungen nach Veröffentlichung um.
Regulierungs-Status ansehenWas Sie damit am ersten Tag tun können
DPP Hero ist ein Erstellungs- und Verwaltungstool für digitale Produktpässe: Konto anlegen, Produkt erfassen, veröffentlichen. Gehostet in deutschen Rechenzentren.
Geführter Editor mit typgenauen Feldern
Fünf Batterietypen, je Typ eigene Pflichtfelder, sieben Schritte mit Erklärung an jedem Feld.
- Auto-Save mit Konflikterkennung
- Zulieferer-Links: Partner tragen Daten selbst ein
- CSV-Import und REST-API für ganze Kataloge
Export in Ihren Formaten
JSON nach dem Battery Passport Data Model, DIN-SPEC-JSON und PDF: Ihre Daten kommen jederzeit vollständig wieder heraus.
- JSON nach BatteryPass Data Model
- PDF für interne Dokumentation
- Daten jederzeit exportierbar
QR-Code und öffentliche Pass-Seite
Jeder veröffentlichte Pass bekommt eine öffentliche URL, einen QR-Code zum Download und eine Signatur, die jeder nachrechnen kann.
- GS1 Digital Link als Identifikations-Standard
- QR-Code als PNG oder SVG
- Hosting und Produktseiten in allen Plänen enthalten
Was eine Batteriepass-Software leisten muss
Die Regeln für den Batteriepass stehen in Kapitel IX der Batterieverordnung, also in den Artikeln 77 und 78. Den Datenumfang legt Anhang XIII fest, und zwar in drei Zugriffsstufen: öffentliche Felder, die jede Person über den QR-Code einsehen kann, eingeschränkte Felder für Personen mit berechtigtem Interesse und die Kommission, und eine Behördenstufe für Testberichte. Eine Batteriepass-Software muss diese Stufen technisch sauber trennen. Ein Feld nur optisch auszublenden reicht nicht, wenn es im Quelltext oder in einer API-Antwort trotzdem auftaucht.
Der zweite Baustein ist der Zugang: Auf der Batterie ist ein QR-Code Pflicht, der zum Pass führt. Verantwortlich für Inhalt und Verfügbarkeit des Passes ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, also Sie als Hersteller oder Importeur. Die Software nimmt Ihnen Datenstruktur, Validierung und den Betrieb der Pass-Seite ab. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten bleibt bei Ihnen, das kann Ihnen keine Software abnehmen.
Für den Einstieg ins Thema: Der Ratgeber Was ist ein Batteriepass? erklärt die Grundlagen, und die Übersichtsseite Batteriepass: der komplette Überblick bündelt alle Leitfäden, Fristen und Werkzeuge an einem Ort.
Das kann die Software konkret
Typgenauer Editor für fünf Batterietypen
Kern von DPP Hero ist eine Feld-Registry mit fünf Batterietypen: EV, LMT, Industrie, stationäre Speicher und Batterien ohne BMS. Für jeden Typ sind Pflichtfelder und Sichtbarkeiten einzeln hinterlegt, denn eine EV-Batterie braucht andere Angaben als ein stationärer Heimspeicher. Der Editor führt Sie in sieben Schritten durch alle Datenkategorien und folgt dabei der Gliederung der DIN SPEC 99100, dem deutschen Leitfaden für den Batteriepass. Sie arbeiten also nie in einem Einheitsformular, in dem Sie selbst raten müssen, welche Felder für Ihren Typ überhaupt gelten.
Export mit blockierender Schema-Validierung
Ihre Daten exportieren Sie als JSON im Battery Passport Data Model v2.0. Vor jedem Export läuft eine blockierende Schema-Validierung gegen die fünf GEFEG-Kategorie-Schemas des Datenmodells: Ein Export mit Schema-Fehlern kommt gar nicht erst zustande, Sie sehen stattdessen, welches Feld nicht passt. Daneben gibt es ein DIN-SPEC-JSON und PDF-Ausgaben in Deutsch und Englisch. Zur Einordnung: Diese Validierung prüft Ihre Daten gegen die veröffentlichten Schemas. Ein offizielles Siegel oder eine Zertifizierung für Batteriepass-Software existiert nicht, bei keinem Anbieter.
Öffentliche Pass-Seite mit QR-Code
Jeder veröffentlichte Pass bekommt eine öffentliche Seite, erreichbar ohne Login und ohne Kosten für die Betrachter. Eingeschränkte Daten werden serverseitig gar nicht erst selektiert und können deshalb nicht versehentlich in der öffentlichen Ansicht landen. Die kanonische Pass-URL ist ein GS1 Digital Link. Den QR-Code exportieren Sie als SVG oder PNG, für Serien als Bulk-ZIP mit bis zu 500 Codes. Ein Pre-Print-Lock und eine eingefrorene QR-Domain stellen sicher, dass bereits gedruckte Codes dauerhaft funktionieren, und auf Wunsch läuft die Pass-Seite über Ihre eigene Domain. Jeder Pass wird signiert, ein öffentlicher Verify-Endpunkt rechnet Hash und Signatur live nach, und veröffentlichte Pässe sind versioniert. Jede Änderung bleibt damit nachvollziehbar.
API und CSV-Import
Für die Anbindung an Ihre Systeme gibt es zwei Wege. Der CSV-Import arbeitet mit einem Schema, das direkt aus der Feld-Registry erzeugt wird. Spalten und Pflichtfelder passen dadurch immer zum aktuellen Stand des Editors. Die REST-API ist an den Methoden der kommenden API-Norm EN 18222 ausgerichtet, etwa dem Abruf eines Passes über die Produktkennung oder dem Stand eines Passes zu einem Datum in der Vergangenheit. Auch hier der klare Stand: Die finale DIN-Fassung der EN 18222 liegt noch nicht vor, und die vollständige Konformitätsprüfung unserer API steht aus. An der Norm ausgerichtet ist die korrekte Aussage, mehr behaupten wir nicht.
Zuarbeit von Zulieferern ohne Login
Viele Passdaten liegen nicht bei Ihnen, sondern bei Zellherstellern und Zulieferern. Dafür gibt es Share-Links. Ihr Zulieferer trägt seine Sektion ohne eigenes Konto ein und sieht nur seinen Ausschnitt. Eingeschränkte Werte aus anderen Bereichen erscheinen für ihn nur als Status. Sie behalten die Kontrolle darüber, wer was zuliefert. Die Erhebung ist einstufig: Sie laden Ihren direkten Lieferanten ein. Eine mehrstufige Kette über Tier-2 und Tier-3 gibt es nicht. Wer die Vorkette braucht, holt die Angaben beim direkten Lieferanten ein.
Publish-Gate: Vollständigkeit vor der Veröffentlichung
Veröffentlichen lässt sich ein Pass erst, wenn er vollständig ist. Das Publish-Gate prüft die Pflichtdaten Ihrer Organisation, alle sieben Editor-Schritte, die GLN des Produktionsstandorts und die Prüfziffer der GTIN. GS1-Kennungen sollten Sie deshalb rechtzeitig vor dem geplanten Veröffentlichungstermin klären: Die Kennungen beschaffen Sie direkt bei GS1, die Software prüft sie beim Veröffentlichen. So geht kein Pass mit Platzhaltern oder Zahlendrehern in der Kennung live. Was zuletzt dazugekommen ist, steht im Changelog.
Alterungszustand und Nutzungsdaten: der Teil, der nach dem Verkauf weiterläuft
Ein verbreitetes Missverständnis: Der Pass sei mit dem Inverkehrbringen fertig. Anhang XIII führt neben den Modellangaben einen vierten Block mit Daten zur einzelnen Batterie. Dieser Block verändert sich über die gesamte Nutzungsdauer. Fragen Sie bei der Software-Auswahl deshalb nicht nur, wie gut sich der Pass anlegen lässt. Fragen Sie auch, wie er über Jahre gepflegt wird.
Was das Batteriemanagementsystem liefern muss
Artikel 14 Absatz 1 verlangt seit dem 18. August 2024 aktuelle Daten im Batteriemanagementsystem. Betroffen sind stationäre Speicher, LMT-Batterien und EV-Batterien. Gefordert sind die Parameter für Alterungszustand und voraussichtliche Lebensdauer nach Anhang VII. Teil A nennt für Elektrofahrzeugbatterien den zertifizierten Zustand SOCE. Für stationäre Speicher und LMT-Batterien nennt er die verbleibende Kapazität, gegebenenfalls Leistungskapazität und Round-Trip-Wirkungsgrad, die Entwicklung der Selbstentladung und gegebenenfalls den ohmschen Widerstand. Teil B kommt für die Lebensdauer dazu: Erzeugungsdatum, gegebenenfalls Inbetriebnahme, Energie- und Kapazitätsdurchsatz. Dazu die Nachverfolgung schädlicher Ereignisse wie Tiefentladungen und Zeit unter extremen Temperaturen. Und die Anzahl vollständiger äquivalenter Zyklen. Nach Absatz 2 muss jeder rechtmäßige Erwerber diese Parameter jederzeit lesen können.
Wer diese Daten sehen darf
Hier wird es für die Software konkret. Anhang XIII Nummer 4 stellt die Einzelbatterie-Daten unter eine Zugriffsbeschränkung. Sie sind „nur Personen mit einem berechtigten Interesse zugänglich“. Dazu gehört der Alterungszustand nach Artikel 14. Dazu der Status der Batterie. Und die Daten aus der Verwendung: Ladezyklen, negative Ereignisse, Betriebstemperatur, Ladezustand. Eine Software, die diese Werte öffentlich zeigt, verletzt die Verordnung. Eine Ausnahme wird leicht übersehen. Der Round-Trip-Wirkungsgrad steht in Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe n. Er gehört damit in den öffentlichen Block.
Wer sie aktuell hält
Artikel 77 Absatz 4 ist eindeutig: „Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, stellt sicher, dass die im Batteriepass enthaltenen Informationen korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind.“ Er kann anderen Akteuren schriftlich die Befugnis erteilen, in seinem Namen zu handeln. Die Verantwortung bleibt bei ihm. Wird eine Batterie zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet, umgenutzt oder wiederaufgearbeitet, geht die Pflicht nach Absatz 7 über. Sie trifft dann den, der die veränderte Batterie in Verkehr bringt. Diese Batterie braucht einen neuen Pass, verknüpft mit dem ursprünglichen. Für Second-Life-Anwendungen heißt das zweierlei. Die Umnutzung erzeugt einen eigenen Pass. Und der Restwert hängt an dessen Vorgeschichte.
In DPP Hero ist der Batteriezustand ein eigener Bereich mit 21 Feldern. Sie stammen aus derselben Feld-Registry wie der übrige Pass. Jedes Feld trägt seine Zugriffsstufe mit sich: 20 sind auf das berechtigte Interesse beschränkt, eines steht öffentlich. Das ist der eben genannte Round-Trip-Wirkungsgrad. Für die laufende Pflege gibt es einen eigenen Zustands-Endpunkt in der API, lesend und schreibend. Das schreibende PATCH führt gesendete und vorhandene Felder zusammen. So kann ein Diagnosesystem einzelne Messwerte nachreichen, ohne den Rest zu überschreiben. Jede Änderung erzeugt einen Versionsstand und einen Eintrag im Prüfprotokoll. Den Status führt ein Feld mit genau den fünf Werten aus Anhang XIII Nummer 4 Buchstabe c.
CO₂-Fußabdruck: berechnen lassen oder im Pass führen?
In Ausschreibungen steht oft die Erwartung, die Passsoftware solle den CO₂-Wert selbst ausrechnen. Meist fällt dabei das Stichwort PCF. Das trifft die Aufgabenteilung nicht. Ein Blick in Anhang II zeigt, warum.
Was die Verordnung unter Berechnung versteht
Anhang II legt fest, dass die künftige Methode auf der PEF-Methode und den PEFCR-Kategorieregeln aufbaut. Gerechnet wird „anhand der Stückliste, der Energie und der Hilfsmaterialien“ eines bestimmten Erzeugerbetriebs für ein bestimmtes Modell. Elektronische Bauteile wie die Batteriemanagementeinheit und die Kathodenmaterialien müssen genau ausgewiesen werden. Sie können den größten Beitrag leisten. Grundlage sind unternehmensspezifische Primärdaten aus den Werken. Das ist eine Ökobilanz mit Werksdaten, kein Formularfeld. Sie entsteht dort, wo Stückliste und Energieverbräuche liegen, nicht in der Passsoftware.
Was am Ende in den Pass gehört
Artikel 7 Absatz 1 nennt die Ergebnisgrößen. Das sind der CO₂-Fußabdruck in Kilogramm CO₂-Äquivalent je Kilowattstunde über die Lebensdauer und die Aufschlüsselung nach den Lebenszyklusphasen aus Anhang II. Dazu die Kennnummer der EU-Konformitätserklärung, der Standort des Erzeugerbetriebs und ein Weblink auf die öffentliche Fassung der Studie. Nach Absatz 2 kommt die Leistungsklasse hinzu. Diese Werte führt DPP Hero als eigene Felder, samt Link auf die Studie. Solange Methodik- und Formatakt fehlen, bleiben sie optional. Kurz: Rechnen lassen Sie dort, wo die Primärdaten sind. Führen und veröffentlichen tun Sie hier.
Für wen sich die Software eignet
DPP Hero richtet sich an Hersteller und Importeure, deren Batterien ab dem 18. Februar 2027 passpflichtig sind. Das betrifft drei Gruppen: LMT-Batterien, also Akkus für E-Bikes, E-Scooter und andere leichte Verkehrsmittel, Industriebatterien über 2 kWh einschließlich stationärer Energiespeicher, und EV-Batterien. Für zwei dieser Gruppen gibt es eigene Leitfäden: Batteriepass für Energiespeicher und Batteriepass für E-Bikes und E-Scooter. Importeure, die Batterien aus Drittländern in die EU bringen, finden ihre Sonderfragen im Leitfaden Batteriepass für Importeure.
Auch ohne vollständige Daten können Sie anfangen. Der Editor zeigt je Batterietyp, welche Felder fehlen. Über Share-Links sammeln Sie die Zulieferer-Anteile schrittweise ein. Wer über Batterien hinaus auf die ESPR blickt, findet die Einordnung auf DPP Software. Ihre Rolle in der Kette entscheidet nicht über die Pflicht. Sie trifft den Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt (Artikel 77 Absatz 4). Je nach Aufbau ist das der Zellhersteller, der Pack-Assembler, der OEM, der Speicherbetreiber oder der Importeur. Recycler, Reparaturbetriebe und Second-Life-Betreiber schulden den Pass nicht. Sie lesen ihn auf der Stufe „berechtigtes Interesse“. Wer eine Batterie umnutzt oder wiederaufarbeitet, braucht allerdings einen neuen Pass (Artikel 77 Absatz 7).
Vor der Entscheidung: die sieben Prüfpunkte
Der Markt für Batteriepass-Software ist jung: Abgeschlossene Pflicht-Umsetzungen kann es vor Februar 2027 bei keinem Anbieter geben. Sieben Punkte lassen sich trotzdem schon heute selbst nachprüfen, von typgenauen Pflichtfeldern über die blockierende Schema-Validierung und die Trennung der Zugriffsstufen bis zur Testbarkeit ohne Verkaufstermin. Ausformuliert, mit den vier Anbieter-Typen und passenden Entscheidungsfragen, stehen sie im Batteriepass-Software im Vergleich.
Eigenbau oder Batteriepass-Software?
Rechtlich schreibt Ihnen niemand eine bestimmte Software vor. Die Verordnung verlangt einen Pass mit den Daten aus Anhang XIII, erreichbar über einen QR-Code, mit sauber getrennten Zugriffsstufen. Das können Sie grundsätzlich selbst bauen, und für ein einzelnes Modell mit stabilen Daten sieht ein Eigenbau anfangs überschaubar aus.
Die eigentlichen Kosten stecken in der Pflege. Das Datenmodell entwickelt sich weiter. Die Wechsel von v1.2 auf v1.3 und von v1.3 auf v2.0 (August 2026) haben wir mitvollzogen. Register-APIs und Semantik-Katalog sind laut EC-Helpdesk erst für Q4 2026 angekündigt. Die finale DIN-Fassung der EN 18222 steht ebenfalls aus. Ein Eigenbau muss jede Bewegung selbst beobachten und nachziehen. Das kostet Entwicklerzeit und trägt ein eigenes Terminrisiko. Eine spezialisierte Software übernimmt die Pflege zentral. Dazu kommen Aufgaben, die im Eigenbau selten mitgedacht werden. Das sind Signatur und Versionierung veröffentlichter Pässe, eingeschränkte Felder in API-Antworten und die Stabilität gedruckter QR-Codes.
Die ausführliche Gegenüberstellung beider Wege steht im Leitfaden Batteriepass selbst erstellen oder Software nutzen. Eine nüchterne Rechenhilfe bietet der Ratgeber Batteriepass-Kosten, und wie der Weg zum ersten Pass konkret aussieht, zeigt die Anleitung: Batteriepass erstellen.
Was regulatorisch noch offen ist
Zu einer ehrlichen Kaufentscheidung gehört der Blick auf das, was noch fehlt. Vier Punkte sollten Sie kennen:
EU-Register
Die Register-Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 ist seit dem 6. August 2026 in Kraft, die Sandbox des EU-Registers läuft seit dem 20. Juli 2026. Die Registrierung von Batteriepässen ist EU-seitig aber noch gesperrt, weil der Semantik-Katalog fehlt. Laut EC-Helpdesk kommen Katalog und Register-APIs in Q4 2026, die erste Registrierungspflicht greift zum 18. Februar 2027. Hintergründe im Ratgeber EU-Batteriepass-Register.
CO₂-Fußabdruck
Die CO₂-Pflichten sind noch nicht ausgelöst, weil die Durchführungsakte zu Methodik und Format fehlen. Die Guidance der Kommission vom 15. August 2026 stellt das für CO₂-Deklaration, CO₂-Label und Responsible Sourcing ausdrücklich klar. Diese Punkte sind ab Februar 2027 zunächst nicht zu befüllen und nicht anzuzeigen. Darstellungen, die Ihnen heute eine geltende CO₂-Deklarationspflicht verkaufen, geben die Rechtslage falsch wieder.
Harmonisierte Normen
Der Beschluss (EU) 2026/1736 harmonisiert sechs DPP-Normen unter der ESPR. Die damit verbundene Konformitätsvermutung gilt für ESPR-Produktpässe, nicht für den Batteriepass. Die Nutzung der Normen bleibt freiwillig.
Berechtigtes Interesse
Der Durchführungsakt zum Zugriff auf eingeschränkte Felder (Artikel 77 Absatz 9) liegt trotz verstrichener Frist noch nicht vor. Die Planung der Kommission nennt Q4 2026.
DPP Hero geht mit diesen Lücken offen um: Betroffene Felder sind im Editor entsprechend gekennzeichnet, und wenn sich die Regulierung bewegt, zieht die Software nach, ohne dass Sie ein eigenes Update-Projekt starten müssen.
Wer die Einhaltung prüft und was ein Verstoß kostet
Der Pass ist kein Selbstzweck, sondern eine Marktzugangsbedingung. Dahinter steht eine Behörde. Wer eine Software auswählt, sollte wissen, wonach im Ernstfall gefragt wird.
Was die Marktaufsicht anordnen kann
Artikel 79 beschreibt das Verfahren. Halten die Marktüberwachungsbehörden eine Batterie für nicht konform, setzen sie eine Frist. In dieser Frist muss der Wirtschaftsakteur Korrekturmaßnahmen ergreifen, die Batterie vom Markt nehmen oder zurückrufen. Bleibt das aus, treffen die Behörden selbst vorläufige Maßnahmen. Sie untersagen oder beschränken dann die Bereitstellung. In Deutschland ist das Umweltbundesamt zuständig.
Was die Bußgelder wirklich betragen
Artikel 93 überlässt die Höhe den Mitgliedstaaten. Verlangt sind nur wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen. In Deutschland staffelt § 60 Absatz 3 BattDG drei Stufen: bis 500.000, bis 100.000 und bis 10.000 Euro. Die höchste Stufe trifft die Sorgfaltspflichten und bestimmte missachtete Anordnungen. Der Batteriepass steht in § 60 Absatz 2 Nummer 29 und fällt unter die übrigen Fälle, also bis 10.000 Euro. Die fehlende Registrierung nach Nummer 23 liegt dagegen bei 100.000 Euro. Ausführlich im Beitrag zu den Strafen bei Nichteinhaltung.
Teurer als das Bußgeld ist meist die Anordnung. Ein Rückruf oder Verkaufsstopp trifft die Auslieferung sofort. Für die Software heißt das zweierlei. Sie muss belegen können, welcher Stand wann veröffentlicht war. Und sie muss Korrekturen schnell in den ausgelieferten Pass bringen, ohne neue Etiketten.
Das Umfeld: Datenträger, Datenräume und Leitfäden
Um die Passpflicht herum ist ein Feld aus Normen, Datenräumen und Leitfäden entstanden. Vieles davon ist nützlich, wenig davon verpflichtend. Diese Grenze wird in Ausschreibungen oft verwischt.
Datenträger: QR-Code ist vorgeschrieben, NFC und RFID sind es nicht
Artikel 13 Absatz 6 verlangt ab dem 18. Februar 2027 für alle Batterien einen QR-Code nach Anhang VI Teil C, und Artikel 77 Absatz 3 macht den Pass über genau diesen QR-Code abrufbar, verknüpft mit einer individuellen Kennung nach den ISO/IEC-Normen 15459-1 bis 15459-6. NFC-Chips oder RFID-Etiketten daneben verbietet die Verordnung nicht, viele Hersteller bringen sie für die Werkstatt an. Als Ersatz für den QR-Code taugen sie nicht.
Datenräume und Verwaltungsschale
Im Automobilumfeld läuft der Austausch zunehmend über Catena-X, den Branchen-Datenraum des Catena-X Automotive Network e. V., dessen Referenz-Bausteine im Eclipse-Projekt Tractus-X offen liegen. Auch die Verwaltungsschale nach IEC 63278-1:2023 wird als Träger diskutiert. Beides ist eine Option, keine Pflicht: Artikel 77 Absatz 5 verlangt offene Standards und ein interoperables Format, das ohne Anbieterbindung übertragbar, maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar ist. Genau daran messen Sie einen Anbieter, nicht an der Zugehörigkeit zu einem Ökosystem.
Leitfäden, Normen und was daneben noch kommt
Das Battery-Pass-Konsortium hat die Anhang-XIII-Felder ausformuliert, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Die Content Guidance erschien zuletzt im Dezember 2023, eine Technical Guidance 2024, dazu ein Software-Demonstrator. Daraus ging im Januar 2025 die DIN DKE SPEC 99100 hervor. Das Projekt endete im März 2025. Verbindlich ist davon nichts. Es sind Leitfäden; verbindlich sind die Verordnung, Anhang XIII und die Rechtsakte der Kommission. Der Arbeitsplan der Kommission vom 16. April 2025, COM(2025) 187, nennt Eisen und Stahl für 2026. Aluminium, Textilien und Reifen folgen 2027, Möbel 2028 und Matratzen 2029. Denselben Weg zeigt der Rückblick auf die Hannover Messe.
Was kostet eine Batteriepass-Software?
Unsere Preise stehen öffentlich auf der Preisseite, ohne Anfrageformular und ohne Vertriebsgespräch. Der Einstieg ist kostenlos: Sie legen ein Konto an, erfassen Ihre erste Batterie und prüfen den Editor mit Ihren eigenen Daten. Was die Umsetzung des Batteriepasses insgesamt kostet, also über die Softwarekosten hinaus, ordnet der Ratgeber Batteriepass-Kosten ein.
Häufige Fragen
Was ist Battery Passport Software?
Ein Erstellungs- und Verwaltungstool, mit dem Wirtschaftsakteure Batteriepass-Daten strukturiert erfassen, verwalten und exportieren. Für digitale Produktpässe über Batterien hinaus: DPP Software.
Welche Batterien brauchen einen Pass?
Ab 18. Februar 2027: EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien, die neu in der EU in Verkehr gebracht werden. Details im Beitrag Batteriepass-Pflicht: Ab wann und für wen?.
Was ist DIN SPEC 99100?
Eine im PAS-Verfahren erstellte DIN SPEC vom Februar 2025. Sie definiert die Datenstruktur für den digitalen Batteriepass in sieben Kategorien. Alle Details auf DIN SPEC 99100 Software.
Was passiert, wenn die EU-Delegated-Acts veröffentlicht werden?
DPP Hero setzt Änderungen nach Veröffentlichung um. Bereits erfasste Daten bleiben erhalten und werden in die aktualisierte Struktur überführt.
Was kostet das?
Starten Sie kostenlos mit 1 Produkt und allen Kernfunktionen. Bezahlte Pläne beginnen bei 49 € pro Monat. Alle Details auf der Preise-Seite.
Erstellen Sie Ihren ersten Batteriepass
Konto anlegen, ein Produkt anlegen und den Pass bis zur öffentlichen Seite durchspielen. Der erste Pass bleibt dauerhaft kostenlos, alle Kernfunktionen inklusive.