Warum Sie jetzt einen Batteriepass erstellen sollten
Ab dem 18. Februar 2027 dürfen EV-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und LMT-Batterien ohne gültigen digitalen Batteriepass nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Das ergibt sich aus der EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542).
Praktische Hilfe bei der Umsetzung: DIN SPEC 99100 Software führt Sie durch alle sieben Datenkategorien als geführten Workflow.
Der Zeitrahmen klingt großzügig, ist er aber nicht. Die Erstellung eines Batteriepasses erfordert die Abstimmung mit Lieferanten, die Erfassung von Materialien, die Berechnung des CO2-Fußabdrucks und die Integration aller Daten in ein standardisiertes Format. Erfahrungsgemäß benötigen Hersteller dafür 6 bis 12 Monate Vorlaufzeit.
Wer heute beginnt, sichert sich den Marktzugang und kann gegenüber Kunden bereits jetzt mit einem vollständigen Produktdatensatz punkten. Einen detaillierten Zeitplan mit allen regulatorischen Meilensteinen finden Sie in unserem Beitrag zur EU-Batterieverordnung 2027.
So erstellen Sie Ihren Batteriepass in 7 Schritten
Die DIN SPEC 99100 gliedert den Batteriepass in 7 Datenkategorien, von der Produktidentifikation bis zur Kennzeichnung. Was genau in diesen Kategorien steckt, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag DIN SPEC 99100 erklärt. Einen kompakten Überblick über alle Pflichtdaten finden Sie auch unter Was ist ein Batteriepass?.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen für jeden der 7 Schritte, wie Sie die Daten konkret erfassen, woher sie kommen und worauf Sie achten müssen.
Schritt 1: Produktidentifikation
Die Produktidentifikation ist das Fundament Ihres Batteriepasses. Hier erfassen Sie die grundlegenden Stammdaten:
- Eindeutige Kennung: Jede Batterie erhält einen individuellen Identifier (z. B. Seriennummer oder UUID)
- Hersteller- und Betreiberinformationen: Name, Adresse, Kontaktdaten, Handelsregisternummer
- Fertigungsstandort: Vollständige Adresse der Produktionsstätte
- Fertigungsdatum und geplantes Inbetriebnahmedatum
- Batteriekategorie: EV, Industriebatterie, LMT oder stationär
- Gewicht der Batterie in Kilogramm
- Garantiezeitraum in Monaten
Diese Daten liegen in der Regel bereits in Ihrem ERP- oder PLM-System vor. Der entscheidende Schritt ist, sie im korrekten Format nach DIN SPEC 99100 zu strukturieren, also nicht als Freitextfeld, sondern als validierbare Datenfelder mit definierten Typen.
Schritt 2: Materialzusammensetzung
In diesem Schritt dokumentieren Sie die chemische Zusammensetzung Ihrer Batterie. Die DIN SPEC 99100 unterscheidet zwischen:
- Kathodenmaterialien: z. B. Nickel, Kobalt, Mangan, Lithium (mit prozentualer Gewichtsangabe)
- Anodenmaterialien: z. B. Graphit, Silizium
- Elektrolyt: Typ und Zusammensetzung
- Gefahrstoffe: REACH- und SVHC-relevante Substanzen mit CAS-Nummern
- Kritische Rohstoffe: gemäß der EU-Verordnung über kritische Rohstoffe
Die größte Herausforderung: Diese Daten kommen nicht von Ihnen allein. Sie müssen Ihre Zelllieferanten einbeziehen, die Ihnen die exakten Materialanteile und Herkunftsnachweise liefern. Planen Sie dafür ausreichend Zeit ein, die Lieferantenabstimmung ist erfahrungsgemäß der zeitintensivste Teil der Passherstellung.
Schritt 3: CO2-Fußabdruck
Der Carbon Footprint ist eines der öffentlich sichtbarsten Felder im Batteriepass. Er wird in kg CO2-Äquivalent pro kWh Nennkapazität angegeben und umfasst den gesamten Lebenszyklus: Rohstoffgewinnung, Verarbeitung, Zellproduktion, Transport und End-of-Life.
Die Berechnungsmethode soll nach Anhang II der EU-Batterieverordnung auf der Product Environmental Footprint (PEF)-Methode der EU-Kommission und den einschlägigen Category Rules (PEFCR) aufbauen. Festgelegt wird sie erst durch einen delegierten Rechtsakt, der bis heute nicht erlassen ist. Dasselbe gilt für die Leistungsklassen: Anhang II Nr. 8 sieht vor, dass die Kommission je Batteriekategorie eine sinnvolle Zahl von Klassen bestimmt, wobei Klasse A die beste ist. Wie viele Klassen es gibt und wo die Schwellen liegen, steht bis zum Erlass dieses Rechtsakts nicht fest.
In der Praxis bedeutet das: Sie benötigen entweder eine eigene Ökobilanz (LCA) oder können auf Branchendurchschnittswerte zurückgreifen, bis produktspezifische Daten verfügbar sind. Wie Sie den CO2-Fußabdruck konkret dokumentieren, erfahren Sie in unserem Beitrag Carbon Footprint im Batteriepass.
Schritt 4: Lieferketten-Sorgfaltspflicht
Die EU-Batterieverordnung verlangt von Herstellern den Nachweis, dass sie Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten. Im Batteriepass wird dies über einen Verweis auf den Due-Diligence-Bericht dokumentiert.
Konkret müssen Sie nachweisen:
- Einhaltung der OECD Due Diligence Guidance für Minerale aus Konfliktgebieten
- Dokumentierte Risikoanalyse Ihrer Rohstofflieferketten
- Audit-Ergebnisse und Maßnahmenpläne bei identifizierten Risiken
- Einen öffentlich zugänglichen Due-Diligence-Bericht (als URL im Pass hinterlegt)
Falls Sie bereits einen Bericht nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erstellen, können Sie diesen als Grundlage verwenden. Eine ausführliche Erklärung der Anforderungen finden Sie in unserem Beitrag Supply Chain Due Diligence.
Schritt 5: Kreislauffähigkeit
In diesem Schritt dokumentieren Sie, wie Ihre Batterie am Lebensende recycelt und wiederverwertet werden kann. Die DIN SPEC 99100 fordert:
- Rezyklatanteil: Anteil von recyceltem Kobalt, Lithium, Nickel und Blei (ab 2031 gelten Mindestquoten)
- Recyclingeffizienz: voraussichtlich erreichbare Rückgewinnungsrate pro Material
- Demontageinformationen: Anleitung für die sichere Zerlegung der Batterie
- Ersatzteilverfügbarkeit: welche Komponenten als Ersatzteile angeboten werden
- Sicherheitshinweise: Hinweise für Transport, Lagerung und den Umgang am Lebensende
Die Recycling-Quoten sind besonders relevant für Hersteller, die ab 2031 Mindestwerte nachweisen müssen. Details zu den Quoten und Berechnungsmethoden finden Sie in unserem Beitrag Recycled Content im Batteriepass.
Schritt 6: Leistung und Haltbarkeit
Die Leistungsdaten geben Aufschluss über die technische Qualität Ihrer Batterie und sind für Käufer ein zentrales Entscheidungskriterium. Folgende Werte werden erfasst:
- Nennkapazität in Ah und Nennenergie in Wh
- Nennspannung und zulässiger Spannungsbereich
- Maximalleistung (Original und aktueller Wert bei Gebrauchtbatterien)
- Erwartete Zyklenlebensdauer unter Referenzbedingungen
- Kapazitätsschwelle für den Energiedurchsatz (Cycle Life Reference Test)
- Selbstentladungsrate und Innenwiderstand
- State of Health (SoH): bei gebrauchten Batterien der aktuelle Zustand
Für neue Batterien basieren diese Werte auf Ihren Testprotokollen und Datenblättern. Für gebrauchte oder wiederaufbereitete Batterien müssen zusätzlich die aktuellen Messwerte erfasst werden.
Schritt 7: Kennzeichnung und Veröffentlichung
Im letzten Schritt bringen Sie alle regulatorisch vorgeschriebenen Kennzeichnungen und Dokumente zusammen:
- Getrenntsammlungssymbol (durchgestrichene Mülltonne)
- Gefahrstoffsymbole für Cadmium (Cd) oder Blei (Pb), falls zutreffend
- CO2-Fußabdruck-Label mit Leistungsklasse
- Löschmittelangabe für den Brandfall
- EU-Konformitätserklärung: als URL zum offiziellen Dokument
- Prüfberichte: Verweise auf durchgeführte Tests und Zertifizierungen
Was genau auf das physische Label gehört, von QR-Code über CE-Zeichen bis Gefahrstoffsymbole, erläutert unser Leitfaden zur Batteriepass-Kennzeichnung.
Nach Abschluss aller 7 Schritte ist Ihr Batteriepass vollständig und bereit zur Veröffentlichung. Der Pass wird über einen QR-Code auf der Batterie zugänglich gemacht und muss über die gesamte Lebensdauer der Batterie abrufbar bleiben.
Vor dem Veroeffentlichen lohnt ein Blick auf die Zugriffsstufen. Anhang XIII trennt vier Gruppen: oeffentliche Modellangaben, Angaben nur fuer Personen mit berechtigtem Interesse und die Kommission, Angaben nur fuer notifizierte Stellen und Marktaufsichtsbehoerden, und die Daten der einzelnen Batterie. Artikel 78 Buchstabe f verlangt, dass Zugang, Aufnahme, Aenderung und Aktualisierung entsprechend beschraenkt sind. Wer erst nach dem Veroeffentlichen merkt, dass eine Angabe auf der falschen Stufe liegt, korrigiert einen bereits abrufbaren Pass.
Der Schritt danach: Registrierung im EU-Register
Mit der Veröffentlichung ist der Pass erstellt, aber noch nicht angemeldet. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 richtet ein zentrales Register der Kommission ein, in dem Wirtschaftsakteure ihre Pässe registrieren müssen; sie ist seit dem 6. August 2026 anwendbar. Das Register speichert dabei keine Passinhalte, sondern ein Verzeichnis aus Kennungen, Warencode und einem Hash.
Ausführen lässt sich der Schritt heute allerdings noch nicht. Es fehlt der Semantik-Katalog der Kommission, der jeden Datenpunkt einheitlich definiert und Voraussetzung dafür ist, dass Batteriepässe überhaupt registriert werden können. Eine Sandbox-Umgebung ist seit dem 20. Juli 2026 erreichbar, der produktive Weg für Batterien nicht.
Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie den Registrierungsschritt ein, aber warten Sie nicht darauf. Wer die Daten sauber strukturiert vorliegen hat, kann registrieren, sobald der Weg offen ist; wer erst dann anfängt, verliert die Zeit doppelt.
Schritt 0: Prüfen, welche Ihrer Batterien überhaupt betroffen sind
Bevor Sie ein einziges Feld erfassen, klären Sie den Umfang. Artikel 77 Absatz 1 nennt drei Gruppen, die ab dem 18. Februar 2027 einen Pass brauchen: LV-Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien. Die 2-kWh-Grenze steht dort ausschließlich bei den Industriebatterien; EV- und LMT-Batterien sind ohne Kapazitätsgrenze erfasst.
Gehen Sie Ihr Sortiment durch und tragen Sie je Artikel ein: Batterietyp, Kapazität, geplantes Inverkehrbringen. Was nicht in die drei Gruppen fällt, braucht keinen Pass, aber ab demselben Datum einen QR-Code auf die Pflichtinformationen nach Artikel 13. Diese eine Tabelle spart Ihnen später die meiste Arbeit, weil sie den Unterschied zwischen Pass-Pflicht und Kennzeichnungspflicht sichtbar macht.
Wer im Unternehmen zuständig ist, und wer rechtlich haftet
Rechtlich ist es der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt (Artikel 77 Absatz 4). Als Importeur sind Sie das selbst, weil Ihr Hersteller im Drittland es nicht sein kann. Und Vorsicht bei der eigenen Marke: Nach Artikel 44 gilt ein Einführer oder Händler als Erzeuger, sobald er die Batterie unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarke in Verkehr bringt, sie konformitätsrelevant verändert oder ihren Verwendungszweck ändert.
Praktisch braucht der Pass Daten aus mindestens vier Ecken: Einkauf liefert Lieferanten- und Materialangaben, Entwicklung die technischen Werte, Qualität die Prüfergebnisse, IT die Anbindung. Benennen Sie eine Person, die den Pass verantwortet, sonst wandert er zwischen den Abteilungen. Die Befugnis, in Ihrem Namen zu handeln, dürfen Sie übertragen, aber nur schriftlich.
Erst die Lücken messen, dann Daten erfassen
Die Kommissions-Guidance vom 28. Juli 2026 listet 71 Datenpunkte, von denen je nach Batterietyp 36 bis 53 verpflichtend sind. Legen Sie diese Liste neben Ihre vorhandenen Systeme und markieren Sie je Feld: liegt vor, liegt teilweise vor, fehlt ganz. Erst dieser Abgleich zeigt, ob Ihr Engpass die IT ist oder die Lieferkette, und das sind völlig verschiedene Projekte. Erfahrungsgemäß liegen die Stammdaten schon irgendwo, während Materialzusammensetzung und Lieferantenangaben neu erhoben werden müssen.
Was der Lieferant liefert, und wie Sie es prüfen
Die Arbeit am Batteriepass liegt selten in der Software, sondern in der Datenbeschaffung. Und der unangenehme Teil beginnt nicht beim Fragen, sondern bei der Antwort: Artikel 77 Absatz 4 verlangt vom Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, dass die Angaben korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand sind. Diese Prüfung schulden Sie, nicht Ihr Zulieferer. Artikel 78 Buchstabe g fordert dazu Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten.
Machen Sie daraus einen festen Ablauf statt einer Mailschleife. Vier Punkte reichen für den Anfang:
- Vollständigkeit maschinell prüfen. Jedes Pflichtfeld, das leer zurückkommt, wird markiert, bevor jemand darauf schaut. Ein Passsystem, das erst beim Veröffentlichen meckert, meldet zu spät.
- Anlagenbezug prüfen. Für den CO2-Teil verlangt Anhang II Nummer 5, dass sich die Tätigkeitsdaten zu Anode, Kathode, Elektrolyt, Separator und Zellgehäuse auf ein bestimmtes Modell aus einer bestimmten Produktionsanlage beziehen. Standardwerte sind nicht zulässig, und Daten mehrerer Anlagen desselben Modells dürfen nicht vermischt werden. Fragen Sie also immer mit, aus welchem Werk die Zahl stammt.
- Auf Widersprüche prüfen. Einheiten, Größenordnungen, Summen: Ein Rezyklatanteil über hundert Prozent, eine Masse in Gramm statt Kilogramm oder eine Zusammensetzung, die sich nicht zu hundert Prozent addiert, findet eine einfache Regel schneller als jede Durchsicht.
- Freigabe dokumentieren. Halten Sie fest, wer welche Angabe wann freigegeben hat und auf welchem Nachweis sie beruht. Das ist der Unterschied zwischen einer geprüften Angabe und einer weitergereichten.
Und die Quellsysteme: Stammdaten kommen aus PIM oder ERP, Stücklisten und Konstruktionsdaten aus PLM, die CO2-Zahlen aus der eigenen Ökobilanz. Wer diese Wege einmal verbindet, zahlt einmal für die Anbindung; wer bei Tabellen bleibt, zahlt bei jedem Modell und bei jeder Pflichtänderung erneut. Rechnen Sie den Aufwand deshalb wie ein Projekt zur Datenanbindung, nicht wie eine Softwarelizenz, und messen Sie ihn am ersten Modell, bevor Sie das ganze Sortiment planen.
Mit einem Modell anfangen, nicht mit dem ganzen Sortiment
Nehmen Sie ein Batteriemodell, führen Sie es einmal komplett durch bis zum veröffentlichten Pass mit QR-Code, und messen Sie dabei, wie lange jeder Schritt wirklich dauert. Danach wissen Sie, was der Rollout über Ihr Sortiment kostet, und Sie haben eine Vorlage. Der umgekehrte Weg, alle Modelle gleichzeitig halb fertig zu machen, endet regelmäßig kurz vor dem Stichtag mit lauter unvollständigen Entwürfen.
Häufige Fehler beim Erstellen vermeiden
Aus der Datenstruktur der DIN SPEC 99100 und den Anforderungen aus Anhang XIII der EU-Batterieverordnung ergeben sich typische Stolperfallen beim ersten Batteriepass:
- Zu spät mit Lieferanten sprechen: Die Materialzusammensetzung und Herkunftsnachweise müssen von Ihren Zelllieferanten kommen. Beginnen Sie die Abstimmung mindestens 6 Monate vor dem geplanten Veröffentlichungsdatum.
- Daten in Freitextfeldern erfassen: Die DIN SPEC 99100 definiert exakte Datentypen und Wertebereiche. Freitext lässt sich nicht validieren und wird bei der Prüfung durchfallen. Warum Tabellen hier versagen, erfahren Sie in Von Excel zum Batteriepass.
- CO2-Fußabdruck auf später verschieben: Die Berechnung nach PEFCR ist aufwändig und erfordert Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette. Frühzeitig beginnen.
- Recycling-Quoten ignorieren: Die Mindestquoten für Recycled Content greifen ab 2031, aber die Dokumentationsgrundlage legen Sie jetzt.
- Nur das Pflichtprogramm machen: Ein vollständiger Batteriepass mit allen optionalen Feldern ist ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Herstellern, die nur das Minimum liefern.
Die Kennung je Einheit: welche Norm gilt
Bevor Sie den ersten Pass anlegen, brauchen Sie ein Nummernsystem. Artikel 77 Absatz 3 gibt vor, woran es sich halten muss: „Der QR-Code und die individuelle Kennung entsprechen den ISO/IEC-Normen 15459-1:2014, 15459-2:2015, 15459-3:2014, 15459-4:2014, 15459-5:2014 und 15459-6:2014 oder gleichwertigen Normen.“
Der wichtigste Punkt daraus ist keine Technik, sondern eine Zahl: Die Kennung gilt je Einheit, nicht je Modell. Jede einzelne Batterie bekommt ihre eigene. Wer im ersten Entwurf mit einer Kennung je Typ plant, muss das Schema spaeter aufbrechen, und zwar ruecklaeufig fuer alles, was bis dahin gelaufen ist. Planen Sie den Nummernraum deshalb so, dass die Stueckzahl der naechsten Jahre hineinpasst.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, einen Batteriepass zu erstellen?
Die reine Dateneingabe dauert wenige Stunden, wenn alle Informationen vorliegen. Den Takt gibt die Lieferantenabstimmung vor: Bis Zelllieferanten Materialanteile, Herkunftsnachweise und CO2-Daten in der geforderten Tiefe liefern, vergehen in aller Regel mehrere Monate. Rechnen Sie für den Gesamtprozess inklusive interner Prüfung deshalb mit 6 bis 12 Monaten.
Muss jede einzelne Batterie einen eigenen Pass haben?
Ja. Die EU-Batterieverordnung fordert nach Art. 77 Abs. 1 einen individuellen Batteriepass pro in Verkehr gebrachter Batterie. Jeder Pass erhält eine eindeutige Kennung und einen eigenen QR-Code.
Was passiert, wenn mein Batteriepass unvollständig ist?
Batterien ohne gültigen oder vollständigen Batteriepass dürfen ab Februar 2027 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Es drohen Marktzugangssperren und bei Verstößen Bußgelder nach nationalem Recht.
Kann ich einen Batteriepass nachträglich aktualisieren?
Ja, der Batteriepass ist als lebendiges Dokument konzipiert. Bestimmte Felder wie der State of Health oder der Batteriestatus werden im Laufe des Lebenszyklus aktualisiert, etwa bei Wiederaufbereitung oder Zweitnutzung.
Welche Software brauche ich für den Batteriepass?
Sie benötigen eine Software, die die Datenstruktur der DIN SPEC 99100 abbildet, Pflichtfelder validiert und den Pass als standardkonformen Datensatz exportiert. DPP Hero bildet alle 7 Schritte als geführten Workflow ab, von der Produktidentifikation bis zur Veröffentlichung. Eine Übersicht über die Anforderungen an Ihre Vorbereitung finden Sie in unserer Batteriepass Checkliste 2027.
