Was ist GS1 Digital Link?
Der GS1 Digital Link ist ein internationaler Standard, der Produktidentifikationsnummern wie die Global Trade Item Number (GTIN) in web-fähige URLs umwandelt. Statt einer reinen Ziffernfolge auf einem Barcode entsteht eine strukturierte Internetadresse, die direkt auf digitale Produktinformationen verweist.
Ein klassischer Barcode enthält nur eine Nummer, zum Beispiel 4012345678901. Ein GS1 Digital Link macht aus dieser Nummer eine URL:
https://id.gs1.de/01/04012345678901/21/SN12345
Diese URL enthält zwei Schlüsselinformationen: die GTIN des Produkts (01 = Application Identifier für GTIN) und die Seriennummer des einzelnen Exemplars (21 = Application Identifier für Seriennummer). Damit ist jede einzelne Batterie weltweit eindeutig identifizierbar, und die zugehörigen Daten sind über das Internet abrufbar.
Der entscheidende Unterschied zu einem gewöhnlichen QR-Code: Ein normaler QR-Code verlinkt auf eine beliebige URL ohne standardisierte Struktur. Ein GS1 Digital Link hingegen folgt einem weltweit einheitlichen Aufbau, den Maschinen, Behörden und andere Wirtschaftsakteure automatisch lesen und interpretieren können.
EU-Batterieverordnung: Anforderungen an die Produktkennzeichnung
Die EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) schreibt ab dem 18. Februar 2027 einen digitalen Batteriepass für Industriebatterien über 2 kWh, Elektrofahrzeugbatterien und LMT-Batterien vor. Ein zentrales Element dabei: Der Zugang zum Batteriepass muss über einen QR-Code auf dem Produkt erfolgen.
Artikel 13 der Verordnung regelt die Kennzeichnung: Jede betroffene Batterie muss physisch mit einem maschinenlesbaren Datenträger versehen sein, über den der Batteriepass abrufbar ist. Die DIN SPEC 99100 konkretisiert die technische Umsetzung und verweist dabei explizit auf den GS1 Digital Link als empfohlenen Identifikationsmechanismus.
In der Praxis bedeutet das: Der QR-Code auf Ihrer Batterie darf kein beliebiger Link sein. Er muss eine standardisierte Produktidentifikation enthalten: die GTIN als Produktkennung und die Seriennummer als Einzelstück-Identifikation. Nur so können Behörden, Marktüberwachung, Recycler und andere Akteure den Batteriepass maschinell auffinden und verifizieren.
Die Verordnung schreibt keinen bestimmten Standard vor. Aber der GS1 Digital Link hat sich in der Praxis als De-facto-Standard für die digitale Produktkennzeichnung etabliert, nicht zuletzt, weil er von GS1 in Europe gemeinsam mit dem Battery Pass Konsortium speziell für diesen Anwendungsfall weiterentwickelt wurde.
Wie der GS1 Digital Link im Batteriepass funktioniert
Der GS1 Digital Link im Batteriepass basiert auf drei Bausteinen:
1. Produktidentifikation (GTIN)
Jedes Batteriemodell erhält eine Global Trade Item Number, vergeben über GS1 Germany oder die jeweilige nationale GS1-Organisation. Die GTIN identifiziert den Produkttyp, zum Beispiel ein bestimmtes Batteriemodell eines Herstellers.
2. Einzelstück-Identifikation (Seriennummer)
Jede einzelne Batterie erhält zusätzlich eine Seriennummer (Application Identifier 21). Damit wird nicht nur das Modell, sondern das konkrete Exemplar identifiziert, eine Voraussetzung für den individuellen Batteriepass je Batterie.
3. Resolver
Ein Resolver-Service löst die GS1 Digital Link URL auf und leitet Anfragen an die richtigen Ziele weiter. Der Resolver kennt den Scanner nicht: Er löst nach Link-Typ auf, nicht nach Rolle. Ein und derselbe QR-Code kann deshalb auf verschiedene Ziele verweisen, etwa auf die Produktseite oder auf den maschinenlesbaren Datensatz. Wer welche Felder zu sehen bekommt, entscheidet dagegen die Zugriffsprüfung am Ziel: Anhang XIII Nummer 1 ist öffentlich, die Nummern 2 bis 4 sind es nicht.
Als GS1 Germany Solution Partner validiert DPP Hero GTINs und Seriennummern nach GS1-Standard und kodiert sie als GS1 Digital Link im QR-Code jeder veröffentlichten Batterie. Mehr dazu: die Partnerschaft von DPP Hero mit GS1 Germany. Der QR-Code enthält GTIN und Seriennummer im Format /01/{GTIN}/21/{Seriennummer} und löst über einen Resolver auf die Produktseite auf, genau die maschinenlesbare QR-Code-Kennzeichnung, die die EU-Batterieverordnung ab 2027 vorschreibt und für die die DIN SPEC 99100 den GS1 Digital Link empfiehlt.
GS1 Digital Link vs. proprietäre QR-Codes
Nicht jeder QR-Code auf einer Batterie ist gleich. Der Unterschied zwischen einem GS1 Digital Link und einem proprietären QR-Code hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Investitionssicherheit, Interoperabilität und regulatorische Zukunftsfähigkeit.
Vendor Lock-in bei proprietären Lösungen
Ein proprietärer QR-Code verlinkt typischerweise auf eine Domain des Softwareanbieters, zum Beispiel batteriepass-anbieter.de/produkt/12345. Das funktioniert, solange Sie diesen Anbieter nutzen. Wenn Sie den Anbieter wechseln, brechen alle gedruckten QR-Codes. Die physischen Datenträger auf Ihren bereits ausgelieferten Batterien werden unbrauchbar.
Beim GS1 Digital Link ist die Domain nicht an einen Softwareanbieter gebunden. Die URL folgt einem standardisierten Aufbau, der herstellerunabhängig ist. Wenn Sie den Batteriepass-Anbieter wechseln, konfigurieren Sie lediglich den Resolver um. Die QR-Codes auf Ihren Batterien bleiben gültig.
Interoperabilität
Behörden, Marktüberwachung und Recycler müssen Batteriepässe von tausenden verschiedenen Herstellern verarbeiten. Wenn jeder Hersteller einen anderen QR-Code-Aufbau verwendet, wird das zur Herausforderung. GS1 Digital Link schafft eine einheitliche Struktur: Jeder Akteur in der Wertschöpfungskette kann den QR-Code lesen, die GTIN extrahieren und den Batteriepass abrufen, ohne den spezifischen Softwareanbieter kennen zu müssen.
Zukunftssicherheit über den Batteriepass hinaus
Der GS1 Digital Link wird nicht nur für Batteriepässe verwendet. Die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) wird digitale Produktpässe für zahlreiche weitere Produktkategorien vorschreiben, von Textilien über Elektronik bis hin zu Baumaterialien. Wer heute den GS1 Digital Link für seinen Batteriepass einsetzt, baut auf einen Standard, der auch für kommende Produktpass-Anforderungen gilt. Mehr zum Unterschied zwischen Batteriepass und digitalem Produktpass finden Sie in unserem Vergleichsartikel.
Was bedeutet das für Hersteller?
Wenn Sie einen Batteriepass erstellen müssen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- GTIN beantragen: Falls Sie noch keine Global Trade Item Number für Ihre Batteriemodelle haben, beantragen Sie diese bei GS1 Germany oder Ihrer nationalen GS1-Organisation. Die GTIN ist die Grundlage für den GS1 Digital Link.
- Seriennummern-Vergabe organisieren: Jede einzelne Batterie benötigt eine eindeutige Seriennummer. Stellen Sie sicher, dass Ihre Produktion Seriennummern systematisch vergibt und dokumentiert.
- QR-Code auf Batterie oder Verpackung drucken: Der QR-Code mit dem GS1 Digital Link muss physisch auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht werden. Planen Sie die Integration in Ihre Kennzeichnungsprozesse ein.
- Batteriepass-Daten hinter dem QR-Code bereitstellen: Die URL im QR-Code muss auf eine Seite verweisen, auf der die Pflichtdaten des Batteriepasses strukturiert abrufbar sind.
DPP Hero deckt den letzten Punkt vollständig ab: Wenn Sie Ihr Produkt veröffentlichen, generiert die Plattform automatisch eine öffentliche Pass-Seite mit QR-Code. Die Datenstruktur folgt der DIN SPEC 99100, alle Pflichtfelder sind im geführten 7-Schritt-Editor abgedeckt.
GTIN, GLN, Seriennummer: welche Kennung wofür
Beim Einrichten scheitert es selten am QR-Code und fast immer an den Kennungen dahinter. Drei Stück brauchen Sie, und sie beantworten drei verschiedene Fragen.
- GTIN (Global Trade Item Number): identifiziert das Modell. Alle Batterien desselben Typs teilen sie sich. Meist 13-stellig, es gibt sie auch mit 8, 12 und 14 Stellen.
- GLN (Global Location Number): identifiziert einen Ort, immer 13-stellig. Das kann Ihr Unternehmen als Rechtsträger sein oder ein einzelner Betrieb; wenn Sie an mehreren Standorten fertigen, sind es entsprechend mehrere GLN. Der Batteriepass braucht sie unter anderem für den Erzeugerbetrieb, und die CO₂-Erklärung nennt dessen geografischen Standort ausdrücklich.
- Seriennummer: identifiziert das einzelne Stück. Erst GTIN plus Seriennummer ergibt die eindeutige Kennung, die Artikel 77 Absatz 3 verlangt. In der GS1-Syntax steht sie hinter dem Anwendungsbezeichner 21.
Die Falle, die am meisten Zeit kostet
Eine GLN allein bringt Ihnen keine GTIN. Wer nur die Unternehmensidentifikation bestellt, hat danach eine Nummer für sich selbst, aber keine für seine Produkte, und merkt das erst beim ersten Veröffentlichen. Klären Sie deshalb vor der Bestellung, wie viele GTIN Sie brauchen: eine je Batteriemodell, nicht je produzierter Batterie. Die Preise richten sich bei GS1 Germany nach Paket und Umsatzstaffel und ändern sich; fragen Sie sie dort ab, statt sich auf eine Zahl aus einem Blogbeitrag zu verlassen.
Die Prüfziffer, und warum sie beim Tippen auffällt
Die letzte Stelle von GTIN und GLN ist eine Prüfziffer. Sie entsteht so: Die Ziffern werden von rechts nach links abwechselnd mit 3 und 1 multipliziert, beginnend mit 3; die Produkte werden summiert; die Differenz zur nächsten vollen Zehnerzahl ist die Prüfziffer. Geht die Summe glatt auf, ist sie 0. Der praktische Nutzen: Ein Zahlendreher fällt sofort auf, weil die Prüfziffer nicht mehr passt. Wer Kennungen von Hand pflegt, sollte sie deshalb bei jeder Eingabe nachrechnen lassen.
Für die Serialisierung heißt das in Zahlen: 10.000 gebaute Batterien eines Modells brauchen eine GTIN, eine GLN und 10.000 Seriennummern, also 10.000 Pässe mit 10.000 QR-Codes. Genau diese Multiplikation unterschätzen Projekte, die den Pass als Modell-Datenblatt planen.
Neben GTIN und GLN führt GS1 weitere Schlüssel, die im Batterie-Umfeld auftauchen, aber nicht den Pass selbst identifizieren. Der SSCC (Serial Shipping Container Code) kennzeichnet eine Logistikeinheit wie Karton, Palette oder Paket, der GRAI (Global Returnable Asset Identifier) ein Mehrwegtransportmittel und der GIAI (Global Individual Asset Identifier) ein einzelnes Anlagegut, etwa ein Fahrzeug oder eine Maschine. Für den Batteriepass bleibt es bei der Kombination aus GTIN und Seriennummer; die GLN benennt die Wirtschaftsakteure, die Anhang XIII verlangt.
Was der QR-Code physisch erfüllen muss
Die Verordnung stellt zwei knappe, aber harte Anforderungen. Artikel 13 Absatz 7 verlangt, dass Kennzeichnungen und QR-Code sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie aufgedruckt oder eingraviert werden. Ein Aufkleber, der sich nach zwei Jahren löst, erfüllt das nicht. Lässt die Art oder Größe der Batterie das nicht zu oder rechtfertigt es nicht, dürfen Kennzeichnung und Code auf die Verpackung und die Begleitunterlagen.
Anhang VI Teil C ergänzt die optische Seite: Der Code muss einen starken Farbkontrast zur Hintergrundfarbe aufweisen und so groß sein, dass gängige Leser ihn leicht erfassen, ausdrücklich auch die in Mobiltelefonen eingebauten. Beides zusammen heißt in der Praxis: dunkel auf hell, kein Aufdruck auf spiegelndem oder gemustertem Grund, und eine Größe, die auch nach Alterung und Verschmutzung noch funktioniert.
Hinter beidem stehen drei Normen. Artikel 77 Absatz 3 verlangt wörtlich, dass QR-Code und individuelle Kennung den ISO/IEC-Normen 15459-1:2014 bis 15459-6:2014 oder gleichwertigen Normen entsprechen; diese Reihe regelt eindeutige Kennungen. Für den QR-Code selbst nennt die Verordnung die ISO/IEC-Norm 18004:2015. Der GS1 Digital Link wiederum ist seit 2024 als ISO/IEC 18975 genormt; GS1 schreibt dazu, der eigene Standard sei mit dieser Norm vollständig konform. Wer an diesen drei Nummern entlang arbeitet, erfüllt die Verordnung und bleibt zugleich anschlussfähig an die Systeme des Handels.
Welche Batterie führt auf welches Scan-Ziel
Nicht jeder QR-Code führt auf einen Batteriepass. Artikel 13 Absatz 6 trennt zwei Fälle:
- Pass: LV-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterien führen auf den Batteriepass nach Artikel 77.
- Pflichtinformationen: alle anderen Batterien, also Gerätebatterien, SLI-Batterien und Industriebatterien bis 2 kWh, führen auf die Informationen nach Artikel 13 Absätze 1 bis 5, darunter die EU-Konformitätserklärung.
Der Stichtag ist für beide derselbe: der 18. Februar 2027. Wer Gerätebatterien baut, braucht also einen QR-Code, aber keinen Pass.
Drei Betriebsmodelle für den Resolver
Ein GS1 Digital Link ist eine Web-Adresse, und jede Web-Adresse braucht einen Dienst, der sie beantwortet. Dieser Dienst heißt Resolver. Für den Batteriepass gibt es drei Modelle, und die Entscheidung steht anschließend gedruckt auf der Batterie, weil der Domainname Teil der Adresse ist.
- Der GS1-Resolver unter id.gs1.org: Die kanonische GS1-Digital-Link-Adresse beginnt nach der Syntax-Norm immer mit
https://id.gs1.org. Dieser Resolver gibt ausschließlich Verweise aus, die der Markeninhaber freigegeben hat. - Der Resolver des Anbieters: Ihr Pass-Anbieter betreibt den Dienst unter seiner eigenen Domain. Eine solche Adresse ist nach der Norm gültig, aber nicht kanonisch. Der Resolver-Standard verlangt weder, dass jede Digital-Link-Adresse an einen GS1-konformen Resolver angeschlossen ist, noch dass sie überhaupt umleitet; empfohlen wird die Umleitung aber ausdrücklich.
- Der eigene Resolver: unter Ihrer eigenen Domain. GS1 veröffentlicht dafür eine quelloffene Community Edition unter der Apache-2.0-Lizenz. Jeder Resolver bleibt souverän über seinen eigenen Adressraum und beschreibt seine Fähigkeiten maschinenlesbar unter
/.well-known/gs1resolver.
Die Wahl ist keine Geschmacksfrage. Artikel 78 Buchstabe e verlangt, dass der Pass auch dann verfügbar bleibt, wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht oder seine Tätigkeit in der Union einstellt, und Artikel 77 Absatz 5 verlangt, dass die Daten ohne Anbieterbindung übertragbar sind. Wer die Domain eines Anbieters druckt, klärt deshalb vor dem Druck zwei Punkte vertraglich: wer die Adresse im Ernstfall weiterbetreibt, und was beim Anbieterwechsel mit den bereits gedruckten Codes geschieht.
Sunrise 2027: derselbe Code an der Kasse
Der Batteriepass ist nicht der einzige Grund, warum 2027 ein QR-Code auf die Verpackung kommt. GS1 betreibt unter dem Namen Ambition 2027, verbreitet auch Sunrise 2027 genannt, den Übergang vom linearen Strichcode zum 2D-Code. Das Ziel: Kassenscanner sollen bis Ende 2027 weltweit beide Formen lesen und verarbeiten können.
Für den Handel zulässig sind dabei der QR-Code mit GS1-Digital-Link-Syntax, der DataMatrix-Code mit derselben Syntax und der GS1 DataMatrix. Das ist genau die Syntax, die auch für den Batteriepass in Frage kommt. Wer seinen Passcode nach GS1 Digital Link aufbaut, kann denselben Code später an der Kasse mitnutzen, statt zwei Codes auf dieselbe Packung zu drucken.
Eine Einschränkung gehört dazu: Solange nicht 90 Prozent der Kassenlösungen die GS1-konformen 2D-Codes verarbeiten und mindestens die GTIN erfassen, braucht jedes Produkt mit 2D-Code an der Kasse zusätzlich weiterhin einen linearen Strichcode. Die Doppelnutzung ist also ein Ziel für die Etikettenplanung, noch kein Ersatz.
Häufige Fragen
Brauche ich eine GTIN für den Batteriepass?
Ja. Die GTIN ist die standardisierte Produktidentifikationsnummer, die den GS1 Digital Link aufbaut. Ohne GTIN können Sie keinen standardkonformen QR-Code für Ihren Batteriepass generieren. GTINs werden von der nationalen GS1-Organisation vergeben, in Deutschland ist das GS1 Germany.
Was kostet eine GTIN bei GS1 Germany?
Die Kosten für eine GS1-Mitgliedschaft und GTIN-Vergabe richten sich nach der Unternehmensgröße und dem benötigten Nummernkontingent. GS1 Germany veröffentlicht die aktuellen Konditionen auf der eigenen Website. Für die meisten Batteriehersteller ist die GS1-Mitgliedschaft eine überschaubare Investition im Vergleich zu den Gesamtkosten der Batteriepass-Umsetzung.
Kann ich einen Batteriepass auch ohne GS1 Digital Link erstellen?
Technisch ja, Sie können einen Batteriepass mit einem beliebigen QR-Code bereitstellen. Die EU-Batterieverordnung schreibt keinen bestimmten Standard für den Datenträger vor. Allerdings empfiehlt die DIN SPEC 99100 den GS1 Digital Link, und in der Praxis setzen Behörden, Recycler und die Marktüberwachung auf standardisierte Identifikation. Ein proprietärer QR-Code birgt das Risiko von Interoperabilitätsproblemen und Vendor Lock-in.
Was passiert, wenn ich den Batteriepass-Anbieter wechsle?
Bei einem GS1 Digital Link müssen Sie lediglich den Resolver umkonfigurieren, die QR-Codes auf Ihren bereits ausgelieferten Batterien bleiben gültig. Bei einem proprietären QR-Code, der auf die Domain des alten Anbieters verweist, müssen Sie alle Batterien neu kennzeichnen, in der Praxis oft unmöglich.
Was ist der Unterschied zwischen GS1 Digital Link und einem normalen QR-Code?
Ein normaler QR-Code enthält eine beliebige URL ohne standardisierte Struktur. Ein GS1 Digital Link enthält eine URL mit eingebetteter Produktidentifikation (GTIN, Seriennummer) nach internationalem Standard. Dadurch können Maschinen, Behörden und andere Akteure die enthaltenen Informationen automatisch lesen und verarbeiten, unabhängig davon, welcher Softwareanbieter den Batteriepass erstellt hat.
