Warum Sie sich jetzt vorbereiten sollten
Ab dem 18. Februar 2027 dürfen EV-Batterien, Industriebatterien (> 2 kWh) und LMT-Batterien ohne gültigen Batteriepass nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Das klingt nach ausreichend Zeit, ist es aber nicht. Die Datenerfassung, Lieferkettenabstimmung und technische Implementierung erfordern Monate an Vorlaufzeit.
Hersteller, die erst 2027 beginnen, riskieren Marktzugangssperren, Rückrufe und Bußgelder. Wer heute startet, hat einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, sowohl regulatorisch als auch gegenüber Kunden, die Transparenz zunehmend als Einkaufskriterium nutzen.
Schritt 1: Prüfen Sie, ob Ihre Batterien betroffen sind
Nicht alle Batterien fallen unter die Batteriepass-Pflicht. Betroffen sind:
- Elektrofahrzeug-Batterien (EV): Traktionsbatterien für E-Autos, E-Motorräder, Quads
- Industriebatterien > 2 kWh: Stationäre Speicher, USV-Anlagen, Energiespeichersysteme
- LMT-Batterien: Batterien für E-Bikes, E-Scooter, E-Rollstühle und ähnliche leichte Verkehrsmittel
Nicht betroffen: Gerätebatterien (AA, AAA), klassische Starterbatterien (SLI) und Industriebatterien unter 2 kWh. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Produkt betroffen ist, lesen Sie unseren Vergleich Batteriepass vs. Digitaler Produktpass.
Schritt 2: Klären Sie die Verantwortlichkeiten
Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt, ist für den Batteriepass verantwortlich. Das kann sein:
- Hersteller: Wenn Sie Batterien selbst produzieren und in der EU verkaufen
- Importeur: Wenn Sie Batterien aus Drittstaaten in die EU einführen
- Bevollmächtigter: Wenn ein Nicht-EU-Hersteller Sie als Vertreter benennt
Klären Sie frühzeitig, wer in Ihrer Organisation oder Lieferkette die Datenhoheit über den Batteriepass hat. Bei komplexen Lieferketten empfiehlt sich die Benennung eines Batteriepass-Verantwortlichen im Unternehmen.
Schritt 3: Machen Sie sich mit dem Datenstandard vertraut
Die DIN DKE SPEC 99100:2025-02 definiert die Datenstruktur des Batteriepasses in sieben Kategorien:
- Identifikation (Hersteller, GTIN, Seriennummer, Fertigungsstätte)
- Materialien und Zusammensetzung (Chemie, Gefahrstoffe, kritische Rohstoffe)
- CO₂-Fußabdruck (Gesamtwert pro kWh, Lebenszyklusphasen)
- Sorgfaltspflichten (Due Diligence, Auditberichte)
- Kreislaufwirtschaft (Demontage, Recyclingquoten, Ersatzteile)
- Performance und Haltbarkeit (Kapazität, Zyklen, Innenwiderstand, dynamische BMS-Daten)
- Kennzeichnung und Konformität (CE, EU-Konformitätserklärung)
Spezialisierte Software wie DPP Hero bildet die gesamte DIN SPEC 99100 Datenstruktur bereits ab, mit allen sieben Kategorien, Pflichtfeldern und Validierung. Sie müssen die Spezifikation nicht selbst lesen oder interpretieren, sondern werden Schritt für Schritt durch die Dateneingabe geführt.
Schritt 4: Führen Sie eine Dateninventur durch
Bevor Sie ein Tool einsetzen, müssen Sie wissen, welche Daten Sie bereits haben und welche fehlen. Erstellen Sie eine Gap-Analyse:
- Vorhanden: Produktbezeichnungen, GTIN, Nennkapazität, Spannung: Diese Daten existieren meist schon in ERP- oder PLM-Systemen
- Teilweise vorhanden: Materialzusammensetzung, Lieferanteninformationen: oft in verschiedenen Abteilungen verstreut
- Fehlt meist: CO₂-Fußabdruck pro kWh, Recyclingquoten, Demontageanleitung, Due-Diligence-Berichte
Bei der Dateninventur zeigt sich meist, dass ein erheblicher Teil der erforderlichen Daten bereits existiert, aber in Excel-Tabellen, PDFs und E-Mail-Anhängen verstreut ist. Unser Artikel Von Excel zum Batteriepass zeigt, wie Sie diese Daten strukturiert zusammenführen.
Schritt 5: Binden Sie Ihre Lieferkette ein
Viele Batteriepass-Daten, insbesondere zu Materialien, CO₂-Fußabdruck und Sorgfaltspflichten, kommen nicht aus Ihrem eigenen Unternehmen, sondern von Zulieferern. Beginnen Sie frühzeitig:
- Identifizieren Sie Tier-1- und Tier-2-Lieferanten für kritische Rohstoffe (Kobalt, Lithium, Nickel)
- Fordern Sie Materialdeklarationen und CO₂-Daten an
- Etablieren Sie standardisierte Datenformate für den Datenaustausch
- Nutzen Sie Tools mit Supplier-Share-Funktionen, um Lieferanten direkt einzubinden
Die größte Verzögerung bei der Batteriepass-Implementierung ist erfahrungsgemäß nicht die Technik, sondern die Datenbeschaffung aus der Lieferkette. Planen Sie dafür mindestens 6 bis 12 Monate ein.
Schritt 5b: Klären Sie, ob die Sorgfaltspflichten Sie überhaupt treffen
Schritt 5 sammelt die Lieferkettendaten. Ob Sie die vollen Sorgfaltspflichten der Artikel 48 bis 52 erfüllen müssen, entscheidet dagegen eine Umsatzschwelle. Artikel 47 nimmt Wirtschaftsakteure aus, die „im vorletzten Geschäftsjahr einen Nettoumsatz von weniger als 40 Mio. EUR erzielt haben und keiner ... Gruppe angehören, die den Grenzwert von 40 Mio. EUR auf konsolidierter Basis überschreitet“. Ausgenommen sind außerdem Batterien, die vor der Wiederverwendung, Umnutzung oder Wiederaufarbeitung bereits in Verkehr waren.
Der Termin dafür ist der 18. August 2027: Artikel 48 galt ursprünglich ab dem 18. August 2025, die Verordnung (EU) 2025/1561 hat ihn um zwei Jahre verschoben. Wenn Sie über der Schwelle liegen, gehören Strategie, Überprüfung durch eine notifizierte Stelle und der jährliche Bericht nach Artikel 52 Absatz 3 in Ihre Planung; liegen Sie darunter, sparen Sie sich diesen Block, brauchen aber trotzdem den Sorgfaltspflichtbericht als Passfeld, sobald er von Ihrem Lieferanten kommt.
Schritt 6: Berechnen Sie Ihren CO₂-Fußabdruck
Der CO₂-Fußabdruck ist eine der anspruchsvollsten Datenanforderungen. Die in Art. 7 Abs. 1 der EU-Batterieverordnung genannten Fixdaten (18. Februar 2025 für EV-Batterien, 18. Februar 2026 für Industriebatterien über 2 kWh) sind verstrichen, ausgelöst ist die Erklärungspflicht damit aber noch nicht. Die Pflicht beginnt erst zwölf beziehungsweise achtzehn Monate nach Inkrafttreten des delegierten Methodik-Rechtsakts und des Durchführungsrechtsakts zum Format, je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist, und beide Rechtsakte sind bis heute nicht erlassen. Die Vorarbeit lohnt sich trotzdem jetzt:
- Den Carbon Footprint pro kWh über den gesamten Lebenszyklus berechnen
- Vier Phasen abdecken: Rohstoffgewinnung, Produktion, Distribution, End-of-Life
- Die Berechnung gemäß den von der EU definierten Methoden durchführen
Details zu den Berechnungsmethoden und Grenzwerten finden Sie in unserem Artikel Carbon Footprint im Batteriepass. Wenn Sie keine eigene LCA-Expertise haben, ziehen Sie einen spezialisierten Berater hinzu.
Schritt 7: Wählen Sie ein geeignetes Tool
Ein Batteriepass lässt sich nicht sinnvoll in Excel verwalten: Die Komplexität der Datenstruktur, die Aktualisierungspflichten und die technischen Anforderungen (QR-Code, maschinenlesbare Formate) erfordern eine spezialisierte Softwarelösung.
Achten Sie bei der Tool-Auswahl auf:
- DIN SPEC 99100 Datenstruktur: Sind alle 7 Kategorien und Pflichtfelder abgebildet?
- Export-Formate: JSON-Export für maschinelle Verarbeitung, PDF für Dokumentation
- QR-Code-Generierung: Automatische Erstellung mit Link zur gehosteten Produktseite
- Lieferanten-Einbindung: Share-Links oder Zugänge für Zulieferer
- Zugangsrechte: Unterscheidung zwischen öffentlichen, behördlichen und eingeschränkten Daten
Tools wie DPP Hero bieten die DIN SPEC 99100 Datenstruktur bereits vorgefertigt an, Sie können sofort mit der Dateneingabe beginnen, ohne monatelanges Setup.
Schritt 8: Planen Sie den QR-Code und Datenträger
Jede betroffene Batterie muss einen maschinenlesbaren Datenträger tragen, in der Praxis einen QR-Code, der auf den digitalen Batteriepass verlinkt. Der empfohlene Standard dafür ist der GS1 Digital Link. Beachten Sie:
- Der QR-Code muss dauerhaft und lesbar auf der Batterie oder dem Gehäuse angebracht sein
- Er verlinkt auf eine gehostete Produktseite mit den Passdaten, nicht auf eine zentrale EU-Datenbank
- Jede einzelne Batterie erhält einen eigenen QR-Code mit individueller Seriennummer
- Die Hosting-Lösung muss über die gesamte Lebensdauer der Batterie erreichbar sein
Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Produktion und Verpackungsabteilung ab, um den QR-Code in bestehende Kennzeichnungsprozesse zu integrieren.
Schritt 8b: Prüfen Sie die Kennzeichnung, die nicht am Pass hängt
Der QR-Code aus Schritt 8 ist nicht die einzige Kennzeichnungspflicht, und zwei davon haben eigene Termine. Für eine Checkliste 2027 gehören beide auf die Liste, weil ihre Vorbereitung im selben Produktionsprozess passiert.
- Symbol für getrennte Sammlung: gilt bereits. Seit dem 18. August 2025 tragen alle Batterien das Symbol nach Artikel 13 Absatz 4 in Verbindung mit Anhang VI Teil B. Es muss mindestens 3 Prozent der größten Seitenfläche einnehmen, höchstens 5 mal 5 cm; bei zylindrischen Zellen gilt eine eigene Vorgabe. Prüfen Sie, ob Ihre laufende Produktion das erfüllt, bevor Sie an 2027 denken.
- Allgemeine Kennzeichnung: Termin steht, Pflicht noch nicht. Artikel 13 Absätze 1 bis 3 verlangen die Angaben nach Anhang VI Teil A sowie Kapazität und Mindestbetriebsdauer „ab dem 18. August 2026 oder 18 Monate nach dem Tag des Inkrafttretens des in Absatz 10 genannten Durchführungsrechtsakts, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist“. Dieser Akt ist nicht erschienen; die Pflicht ist damit nicht ausgelöst, kommt aber mit 18 Monaten Vorlauf, sobald er erscheint. Halten Sie den Platz auf dem Etikett frei.
Schritt 9: Führen Sie einen Testlauf durch
Bevor die Pflicht greift, sollten Sie einen Pilot-Batteriepass für ein reales Produkt erstellen. Dieser Testlauf hilft Ihnen:
- Datenlücken frühzeitig zu identifizieren
- Den internen Prozess von der Datenerfassung bis zum QR-Code zu validieren
- Lieferanten an den Datenlieferprozess zu gewöhnen
- Die Qualität und Vollständigkeit der Daten zu überprüfen
Idealerweise starten Sie Ihren Testlauf mindestens 6 Monate vor dem Stichtag. Stand August 2026 bleiben bis zum 18. Februar 2027 noch rund sechs Monate, der Pilot gehört also in die kommenden Wochen.
Schritt 10: Erstellen Sie Ihren internen Zeitplan
Basierend auf den bisherigen Schritten empfehlen wir folgenden Zeitrahmen (Stand August 2026):
- Sofort (August/September 2026): Geltungsbereich prüfen, Verantwortlichkeiten klären, DIN SPEC lesen, Dateninventur und Gap-Analyse starten
- Oktober 2026: Lieferanten einbinden, fehlende Nachweise anfordern
- November 2026: Tool auswählen und einrichten, erste Daten eingeben
- Dezember 2026: Pilot-Batteriepass erstellen, QR-Code-Integration testen
- Januar 2027: Puffer für Korrekturen und Optimierungen
- Optional, parallel: CO₂-Fußabdruck vorbereiten, solange die Pflicht dazu noch nicht ausgelöst ist
- 18. Februar 2027: Pflicht tritt in Kraft
Einen detaillierten Überblick über alle regulatorischen Fristen finden Sie in unserem Artikel EU-Batterieverordnung 2027: Zeitplan und Pflichten.
Schritt 11: Die Stoffpflichten mitdenken, die parallel laufen
Der Pass ist nicht die einzige Frist im Kalender. Artikel 8 Absatz 2 verlangt ab dem 18. August 2031 Mindestanteile an wiedergewonnenem Material in Industriebatterien über 2 kWh, Elektrofahrzeug- und Starterbatterien: 16 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 6 Prozent Lithium und 6 Prozent Nickel. Absatz 3 hebt die Werte zum 18. August 2036 an. Nachzuweisen sind sie über die technischen Unterlagen nach Anhang VIII, und zwar je Batteriemodell, je Jahr und je Erzeugerbetrieb.
Davon zu trennen sind die Quoten, die Recyclingunternehmen treffen: Anhang XII Teil B verlangt Recyclingeffizienzen, Teil C die stoffliche Verwertung einzelner Metalle. Für Sie als Hersteller zählt daraus vor allem die Verfügbarkeit: Ohne ausreichend Sekundärmaterial am Markt sind die Rezyklatquoten nicht zu erfüllen. Wer Lieferverträge über 2031 hinaus schließt, sollte den Rezyklatanteil dort heute schon festschreiben.
Schritt 12: Prüfung und Audit vorbereiten, nicht erst beim Termin
Die Passdaten sind keine Selbstauskunft. Anhang VIII verlangt technische Unterlagen, aus denen die Werte hervorgehen, und zwar nachvollziehbar je Modell, Jahr und Erzeugerbetrieb. Praktisch heißt das drei Dinge: Jede Zahl braucht eine Quelle, jede Quelle ein Datum, und jede Änderung eine Spur, wer sie wann vorgenommen hat.
Legen Sie deshalb früh fest, in welchem Format Sie Nachweise für die Verifizierung ablegen und wie Sie sie als Prüfbericht an eine benannte Stelle übergeben. Ein Ordner mit PDF-Dateien ohne Versionsstand ist im Prüfungsfall wertlos. Sinnvoll ist ein Ablageschema je Batteriemodell mit den Rohdaten der Lieferanten, den Berechnungen darauf und dem veröffentlichten Passstand, jeweils mit Datum.
Schritt 13: Den Pass als lebenden Datensatz planen
Mit der Veröffentlichung ist der Pass nicht fertig. Für stationäre Speicher, LV- und Elektrofahrzeugbatterien hält Artikel 14 Absatz 1 seit dem 18. August 2024 aktuelle Zustandsdaten im Batteriemanagementsystem vor; sie gehören über Anhang XIII in den Pass und ändern sich über die Lebensdauer. Dazu kommen Statuswechsel: Eine Batterie geht in die Wiederverwendung, wird umgenutzt oder erreicht das Ende ihres Lebens.
Klären Sie deshalb vor dem ersten Pass, wer die Daten später aktualisiert und woher sie kommen. Die Verordnung beschränkt Zugang, Aufnahme, Änderung und Aktualisierung auf die Rechte nach Anhang XIII und dem Rechtsakt zu Artikel 77 Absatz 9. Wer diese Rollen erst nach dem Inverkehrbringen verteilt, hat später einen Pass, den niemand pflegt.
Schritt 14: Die Serialisierung als Aufwandstreiber einplanen
Der größte Mengeneffekt steckt in einem einzigen Satz. Artikel 77 Absatz 1 verlangt ab dem 18. Februar 2027 für jede in Verkehr gebrachte LV-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie eine eigene elektronische Akte. Absatz 2 trennt dabei ausdrücklich die Angaben zum Batteriemodell von den Angaben zur einzelnen Batterie.
Wer 10.000 Einheiten im Jahr ausliefert, braucht also 10.000 Pässe, nicht einen je Modell. Die Modelldaten pflegen Sie einmal, Seriennummer und QR-Code gehören zu jeder Einheit. Klären Sie früh, woher die Seriennummern kommen, ob sie in Ihrem ERP schon eindeutig sind, und wie sie in die Passerstellung gelangen: über eine Datei, über die Schnittstelle oder von Hand. Von Hand skaliert nicht.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Implementierung eines Batteriepasses?
Je nach Unternehmensgröße und Datenreife rechnen Sie mit 6 bis 12 Monaten. Die größten Zeitfresser sind die Lieferkettenabstimmung und die CO₂-Fußabdruck-Berechnung. Die rein technische Einrichtung in einem spezialisierten Tool dauert dagegen oft nur wenige Tage.
Was kostet die Batteriepass-Implementierung?
Die Kosten variieren stark: Spezialisierte SaaS-Tools wie DPP Hero bieten Einstiegspläne ab 49 €/Monat. Große Enterprise-Projekte mit Blockchain-Integration, IoT-Anbindung und ERP-Konnektoren können deutlich teurer werden. Für die meisten KMU ist ein SaaS-Ansatz die kosteneffizienteste Lösung.
Müssen bestehende Batterien nachträglich einen Batteriepass erhalten?
Nein. Die Pflicht gilt nur für Batterien, die ab dem 18. Februar 2027 erstmals in der EU in Verkehr gebracht werden. Bereits auf dem Markt befindliche Batterien sind nicht betroffen.
Kann ich den Batteriepass selbst erstellen oder brauche ich einen Dienstleister?
Mit einem geeigneten Software-Tool können Sie den Batteriepass selbst erstellen. Sie brauchen keinen externen Dienstleister für die Dateneingabe, nur für spezialisierte Aufgaben wie die LCA-Berechnung (CO₂-Fußabdruck) kann externe Expertise sinnvoll sein.
Was passiert, wenn ich die Deadline verpasse?
Batterien ohne gültigen Batteriepass dürfen nicht mehr in der EU verkauft werden. Verstöße können zu Marktüberwachungsmaßnahmen, Verkaufsverboten, Rückrufen und Bußgeldern führen. Die konkreten Sanktionen werden von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt.
