LeitfadenNiels van Veen, Founder und CEO von DPP HeroNiels van Veen15. März 202610 min

Batteriepass vs. Digitaler Produktpass

Batteriepass und Digitaler Produktpass werden oft verwechselt. Erfahren Sie die Unterschiede in Rechtsgrundlage, Zeitplan, Datenstandard und Geltungsbereich.

Batteriepass vs. Digitaler Produktpass

Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?

Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein zentrales Instrument der europäischen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), die im Juli 2024 in Kraft getreten ist. Er soll für nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Binnenmarkt eingeführt werden, von Textilien über Elektronik bis hin zu Baumaterialien.

Wie ein Erstellungs-Tool für beide Welten aussieht, zeigt die Seite DPP-Software.

Das Ziel: Verbraucher, Recyclingunternehmen und Behörden erhalten Zugang zu standardisierten Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Reparierbarkeit und Umweltauswirkungen eines Produkts. Der DPP wird über einen maschinenlesbaren Datenträger (z. B. QR-Code) zugänglich gemacht und in einem EU-weiten Registry verknüpft.

Wichtig: Der DPP ist ein Rahmenkonzept. Die konkreten Datenanforderungen werden für jede Produktkategorie separat durch sogenannte Delegated Acts definiert. Das bedeutet: Ein DPP für Textilien wird völlig andere Felder enthalten als ein DPP für Batterien.

Was ist ein Batteriepass?

Der Batteriepass ist die erste und konkreteste Ausprägung des Digitalen Produktpasses. Er wird durch die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 vorgeschrieben und gilt ab 18. Februar 2027 für EV-Batterien, Industriebatterien (> 2 kWh) und LMT-Batterien.

Im Gegensatz zum allgemeinen DPP-Rahmenkonzept sind die Datenanforderungen für den Batteriepass bereits weitgehend definiert, insbesondere durch die DIN DKE SPEC 99100:2025-02, die als technische Vorspezifikation den Datenstandard festlegt.

Der Batteriepass umfasst sieben Datenkategorien: Identifikation, Materialien und Zusammensetzung, CO2-Fußabdruck, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Kreislaufwirtschaft, Performance und Haltbarkeit sowie Kennzeichnung und Konformität. Eine ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Artikel Was ist ein Batteriepass?

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

Obwohl der Batteriepass technisch ein Digitaler Produktpass ist, gibt es wesentliche Unterschiede in Umfang, Zeitplan und Umsetzungsreife:

  • Rechtsgrundlage: Der DPP basiert auf der ESPR (Rahmenverordnung), der Batteriepass auf der EU-Batterieverordnung (sektorspezifisch).
  • Zeitplan: Der Batteriepass wird ab Februar 2027 verpflichtend. Für andere DPP-Produktkategorien gibt es noch keine festen Termine, die ersten Delegated Acts werden frühestens 2028/2029 erwartet.
  • Datenstandard: Der Batteriepass hat mit der DIN SPEC 99100 bereits einen technischen Standard. Für andere Produktkategorien existiert noch kein vergleichbares Datenmodell.
  • Geltungsbereich: Der Batteriepass gilt für Elektrofahrzeugbatterien, LMT-Batterien und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh. Die 2-kWh-Schwelle betrifft nur Industriebatterien, für EV- und LMT-Batterien gibt es keine Kapazitätsgrenze. Der DPP soll langfristig nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt abdecken.
  • Umsetzungswerkzeuge: Für den Batteriepass gibt es bereits spezialisierte Software wie DPP Hero. Für andere DPP-Kategorien haben sich noch keine Werkzeuge etabliert.

Rechtlicher Rahmen: ESPR und EU-Batterieverordnung

Die beiden Verordnungen stehen in einem hierarchischen Verhältnis zueinander:

Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) ist die übergeordnete Rahmenverordnung. Sie definiert das Konzept des Digitalen Produktpasses, legt die Architektur fest (Datenträger, Registry, Zugangsrechte) und ermächtigt die Europäische Kommission, produktspezifische Anforderungen per Delegated Act zu erlassen.

Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) ist sektorspezifisch und wurde bereits vor der ESPR verabschiedet. Sie enthält in den Artikeln 77 und 78 konkrete Vorgaben für den Batteriepass, einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung über einen QR-Code und der Verknüpfung mit dem EU-Registry.

Für Batteriehersteller bedeutet das: Sie müssen sich primär an der EU-Batterieverordnung und deren Zeitplan orientieren. Die ESPR liefert die technische Infrastruktur (Registry, Datenträger-Standards), aber die inhaltlichen Anforderungen kommen aus der Batterieverordnung.

Weitere Produktpässe neben ESPR und Batterie

Der Vergleich „Batteriepass gegen ESPR-Produktpass“ greift inzwischen zu kurz, weil der Gesetzgeber den Pass auch in andere Rechtsakte eingebaut hat. Drei sind schon verabschiedet, einer verweist auf die anderen:

  • Bauprodukte, Verordnung (EU) 2024/3110: schafft ein eigenes Passsystem für Bauprodukte, das laut Verordnungstext „so weit wie möglich dem digitalen Produktpass gemäß der Verordnung (EU) 2024/1781 entspricht“.
  • Spielzeug, Verordnung (EU) 2025/2509: die neue Spielzeugsicherheits-Verordnung arbeitet durchgehend mit dem digitalen Produktpass, bis hin zu der Möglichkeit, Warnhinweise digital darüber bereitzustellen.
  • Detergenzien, Verordnung (EU) 2026/405: verlangt Produktpass und digitales Etikett; die technischen Unterlagen dazu sind zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen aufzubewahren.
  • Verpackungen, Verordnung (EU) 2025/40: schafft keinen eigenen Pass, sondern verweist darauf: Wenn das verpackte Produkt unter die ESPR oder anderes Unionsrecht mit Passpflicht fällt, „sollte dieser digitale Produktpass auch für die Bereitstellung der einschlägigen Informationen im Rahmen dieser Verordnung verwendet werden“.

Für die Praxis heißt das: Die Frage lautet nicht mehr „Batteriepass oder DPP“, sondern „welche Rechtsakte treffen mein Sortiment, und wie viele Pässe entstehen daraus“.

Der Unterschied, der die Systemwahl entscheidet

Zwischen den Regimen liegt ein technischer Unterschied, der oft erst beim Bauen auffällt: Ein ESPR-Produktpass ist anfangs meist ein statischer Datensatz. Er beschreibt das Produkt bei Inverkehrbringen, und danach ändert sich wenig. Der Batteriepass ist von Anfang an anders angelegt.

Anhang XIII Nummer 4 verlangt für die einzelne Batterie Werte, die sich über die Nutzungsdauer verändern: die Leistungs- und Haltbarkeitswerte „wenn die Batterie in Verkehr gebracht wird und wenn sich ihr Status ändert“, den Alterungszustand nach Artikel 14, den Status und die aus der Verwendung resultierenden Daten. Artikel 77 Absatz 4 verlangt zusätzlich, dass die Angaben „auf dem aktuellen Stand“ bleiben.

Wer also ein System auswählt, sollte prüfen, ob es Fortschreibung kann: eine Schnittstelle für nachträgliche Zustandsdaten, eine Versionierung, und Zugriffsstufen, die diese Werte nicht öffentlich zeigen. Ein Werkzeug, das nur einmalig einen Datensatz erzeugt, trägt beim Batteriepass nur bis zum Verkaufstag.

Batteriebetriebene Produkte: zwei Pässe, nicht einer

An der Schnittstelle wird es konkret. Eine eingebaute Batterie bleibt eine Batterie im Sinne der Batterieverordnung, auch wenn sie in einem E-Bike, einem Akkuwerkzeug oder einem Fahrzeug steckt. Sie trägt ihren eigenen Batteriepass, und die Pflicht dafür liegt bei dem Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr gebracht hat.

Das Endprodukt selbst kann später einen eigenen Produktpass nach der ESPR bekommen, sobald ein delegierter Rechtsakt seine Produktgruppe erfasst. Dann existieren zwei Pässe nebeneinander, mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, unterschiedlichen Verantwortlichen und unterschiedlichen Fristen. Artikel 78 Buchstabe a verlangt immerhin, dass der Batteriepass „vollständig interoperabel mit anderen digitalen Produktpässen“ ist, die nach den Ökodesign-Vorschriften vorgeschrieben sind; zusammengelegt werden sie deshalb aber nicht.

Zeitplan: Wann gilt was?

Die Fristen unterscheiden sich erheblich:

Batteriepass (EU-Batterieverordnung):

  • CO2-Fußabdruck-Erklärung: Die Fixdaten 18. Februar 2025 (EV-Batterien) und 18. Februar 2026 (Industriebatterien > 2 kWh) sind verstrichen, ohne die Pflicht auszulösen. Sie gilt erst 12 beziehungsweise 18 Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Dieser Rechtsakt ist bislang nicht erlassen (Stand 21. August 2026).
  • 18. August 2026: CO2-Performance-Klassen für EV-Batterien, sobald der zugehörige delegierte Rechtsakt vorliegt (Stand 21. August 2026: noch nicht erlassen); maximaler CO2-Schwellenwert ab 18. Februar 2028
  • Februar 2027: Vollständiger digitaler Batteriepass wird Pflicht

Digitaler Produktpass (ESPR):

  • Juli 2024: ESPR in Kraft getreten
  • 2025 bis 2027: Ausarbeitung der ersten produktspezifischen Delegated Acts (voraussichtlich Textilien, Elektronik, Stahl/Eisen)
  • 2028 bis 2030: Schrittweise Einführung der ersten DPPs für weitere Produktkategorien
  • 2030+: Breitere Abdeckung über mehr Produktgruppen hinweg

Der Batteriepass ist damit der Vorreiter, er wird mindestens ein bis zwei Jahre vor den meisten anderen DPP-Kategorien verpflichtend.

Welche Daten enthält der Batteriepass?

Die DIN DKE SPEC 99100 definiert sieben Datenkategorien für den Batteriepass:

  1. Identifikation (Abschnitt 6.1): Produktbezeichnung, GTIN, Seriennummer, Hersteller, Fertigungsstätte, Wirtschaftsakteur
  2. Materialien und Zusammensetzung (Abschnitt 6.5): Batteriechemie, Kathodenmaterial, Anodenmaterial, Elektrolyt, Gefahrstoffe, kritische Rohstoffe
  3. CO₂-Fußabdruck (Abschnitt 6.3): Gesamter CO₂-Fußabdruck pro kWh, aufgeschlüsselt nach Lebenszyklusphasen
  4. Sorgfaltspflichten (Abschnitt 6.4): Due-Diligence-Berichte, Auditberichte, Risikobewertung der Lieferkette
  5. Kreislaufwirtschaft (Abschnitt 6.6): Demontageanleitung, Ersatzteilversorgung, Recyclingquoten für Kobalt, Lithium, Nickel, Blei
  6. Performance und Haltbarkeit (Abschnitt 6.7): Nennkapazität, Spannung, Energiegehalt, Zyklenlebensdauer, Innenwiderstand
  7. Kennzeichnung und Konformität (Abschnitt 6.2): EU-Konformitätserklärung, Prüfberichte, CE-Kennzeichnung, Batteriesymbole

Für den allgemeinen DPP unter der ESPR sind vergleichbare Kategorien geplant, aber die konkreten Felder werden erst durch die jeweiligen Delegated Acts definiert. Detaillierte Informationen zum CO2-Fußabdruck finden Sie in unserem Artikel Carbon Footprint im Batteriepass.

Brauchen Sie einen Batteriepass oder einen DPP?

Die Antwort hängt von Ihrem Produkt ab:

Sie brauchen einen Batteriepass, wenn:

  • Sie EV-Batterien, Industriebatterien (> 2 kWh) oder LMT-Batterien herstellen, importieren oder in der EU in Verkehr bringen
  • Ihr Produkt ab dem 18. Februar 2027 erstmals auf den EU-Markt kommt
  • Sie als Wirtschaftsakteur (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur) für die EU-Konformität verantwortlich sind

Sie brauchen (noch) keinen DPP, wenn:

  • Ihr Produkt keine Batterie ist und nicht unter eine bereits verabschiedete Produktkategorie fällt

Die Vorbereitung lohnt sich trotzdem schon jetzt, denn die produktspezifischen Delegated Acts zur ESPR folgen Schritt für Schritt.

Für Batteriehersteller ist der Weg klar: Jetzt mit der Datenstrukturierung beginnen und nicht auf die letzten Monate vor der Deadline warten. Spezialisierte Tools wie DPP Hero bieten die Datenstruktur nach DIN SPEC 99100 bereits vorgefertigt an, ohne monatelanges IT-Projekt.

Datentraeger, Produktgruppen und Rollen: drei Unterschiede im Detail

Der Datenträger. Die Batterieverordnung legt sich fest: Nach Artikel 13 Absatz 6 tragen alle Batterien ab dem 18. Februar 2027 einen QR-Code. Die Ökodesign-Verordnung bleibt offen und definiert den Datenträger als „einen Strichcode, ein zweidimensionales Symbol oder ein anderes automatisches Datenerfassungsmedium, das von einem Gerät gelesen werden kann“. NFC-Tags und RFID sind dort also möglich, beim Batteriepass nicht. Wer beides bedient, plant den QR-Code als kleinsten gemeinsamen Nenner.

Die Produktgruppen. Welche Gruppen die ESPR wann erfasst, steht im Ökodesign-Arbeitsplan 2025 bis 2030 (COM(2025) 187 final vom 16. April 2025): Eisen und Stahl 2026, Textilien und Bekleidung sowie Reifen und Aluminium 2027, Möbel 2028, Matratzen 2029. Dazu zwei horizontale Anforderungen, die Reparierbarkeit 2027 und der Rezyklatanteil samt Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronikgeräten 2029.

Die Rollen. Beide Rechtsakte verteilen die Pflichten nach Rolle, nennen sie aber unterschiedlich. Die ESPR fasst als „Wirtschaftsteilnehmer“ zusammen: den Hersteller, den Bevollmächtigten, den Importeur, den Vertreiber, den Händler und den Fulfilment-Dienstleister. Für Ihre Betroffenheit zählt deshalb nicht, was auf Ihrer Rechnung steht, sondern welche dieser Rollen Sie im konkreten Geschäft einnehmen.

Häufige Fragen

Ist der Batteriepass ein Digitaler Produktpass?

Ja, der Batteriepass ist eine spezifische Ausprägung des Digitalen Produktpasses. Er folgt dem DPP-Rahmen der ESPR, wird aber durch die EU-Batterieverordnung mit eigenen, batterienspezifischen Datenanforderungen definiert.

Wann wird der Digitale Produktpass für andere Produkte Pflicht?

Die ersten DPP-Delegated Acts unter der ESPR werden voraussichtlich 2025 bis 2027 verabschiedet, mit einer schrittweisen Einführung ab 2028 bis 2030. Einen vollständigen Überblick über alle Produktkategorien und Fristen finden Sie in unserem ESPR Zeitplan. Der Batteriepass bleibt der Vorreiter mit Pflicht ab Februar 2027.

Gibt es einen einheitlichen Datenstandard für alle DPPs?

Nein. Jede Produktkategorie wird eigene Datenanforderungen erhalten. Für den Batteriepass gibt es bereits die DIN DKE SPEC 99100 als technischen Standard. Für andere Kategorien arbeiten CEN/CENELEC-Normungsgruppen an vergleichbaren Spezifikationen.

Können Unternehmen sich jetzt schon auf den allgemeinen DPP vorbereiten?

Ja, und das ist sinnvoll. Unternehmen sollten beginnen, ihre Produktdaten zu strukturieren, Lieferketten-Informationen zu dokumentieren und interne Prozesse für die Datenerfassung aufzubauen. Wer heute mit dem Batteriepass startet, hat einen erheblichen Erfahrungsvorsprung für spätere DPP-Anforderungen.

Was passiert, wenn ein Hersteller keinen Batteriepass bereitstellt?

Ab Februar 2027 dürfen betroffene Batterien ohne gültigen Batteriepass nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Verstöße können zu Marktüberwachungsmaßnahmen, Rückrufen und Bußgeldern führen. Die konkreten Sanktionen legen die EU-Mitgliedstaaten fest.

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