Was ist ein Digitaler Produktpass (DPP)?
Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein zentrales Instrument der europäischen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), die im Juli 2024 in Kraft getreten ist. Er soll für nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Binnenmarkt eingeführt werden — von Textilien über Elektronik bis hin zu Baumaterialien.
Das Ziel: Verbraucher, Recyclingunternehmen und Behörden erhalten Zugang zu standardisierten Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Reparierbarkeit und Umweltauswirkungen eines Produkts. Der DPP wird über einen maschinenlesbaren Datenträger (z.B. QR-Code) zugänglich gemacht und in einem EU-weiten Registry verknüpft.
Wichtig: Der DPP ist ein Rahmenkonzept. Die konkreten Datenanforderungen werden für jede Produktkategorie separat durch sogenannte Delegated Acts definiert. Das bedeutet: Ein DPP für Textilien wird völlig andere Felder enthalten als ein DPP für Batterien.
Was ist ein Batteriepass?
Der Batteriepass ist die erste und konkreteste Ausprägung des Digitalen Produktpasses. Er wird durch die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 vorgeschrieben und gilt ab 18. Februar 2027 für EV-Batterien, Industriebatterien (> 2 kWh) und LMT-Batterien.
Im Gegensatz zum allgemeinen DPP-Rahmenkonzept sind die Datenanforderungen für den Batteriepass bereits weitgehend definiert — insbesondere durch die DIN DKE SPEC 99100:2025-02, die als technische Vorspezifikation den Datenstandard festlegt.
Der Batteriepass umfasst sieben Datenkategorien: Identifikation, Materialien und Zusammensetzung, CO2-Fußabdruck, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Kreislaufwirtschaft, Performance und Haltbarkeit sowie Kennzeichnung und Konformität. Eine ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Artikel Was ist ein Batteriepass?
Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Obwohl der Batteriepass technisch ein Digitaler Produktpass ist, gibt es wesentliche Unterschiede in Umfang, Zeitplan und Umsetzungsreife:
- Rechtsgrundlage: Der DPP basiert auf der ESPR (Rahmenverordnung), der Batteriepass auf der EU-Batterieverordnung (sektorspezifisch).
- Zeitplan: Der Batteriepass wird ab Februar 2027 verpflichtend. Für andere DPP-Produktkategorien gibt es noch keine festen Termine — die ersten Delegated Acts werden frühestens 2028/2029 erwartet.
- Datenstandard: Der Batteriepass hat mit der DIN SPEC 99100 bereits einen technischen Standard. Für andere Produktkategorien existiert noch kein vergleichbares Datenmodell.
- Geltungsbereich: Der Batteriepass gilt für Batterien ab 2 kWh. Der DPP soll langfristig nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt abdecken.
- Umsetzungstools: Für den Batteriepass gibt es bereits spezialisierte Software wie DPP Hero. Für andere DPP-Kategorien existiert noch kein etabliertes Tooling.
Rechtlicher Rahmen: ESPR und EU-Batterieverordnung
Die beiden Verordnungen stehen in einem hierarchischen Verhältnis zueinander:
Die ESPR (Verordnung (EU) 2024/1781) ist die übergeordnete Rahmenverordnung. Sie definiert das Konzept des Digitalen Produktpasses, legt die Architektur fest (Datenträger, Registry, Zugangsrechte) und ermächtigt die Europäische Kommission, produktspezifische Anforderungen per Delegated Act zu erlassen.
Die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) ist sektorspezifisch und wurde bereits vor der ESPR verabschiedet. Sie enthält in den Artikeln 77 und 78 konkrete Vorgaben für den Batteriepass — einschließlich der Pflicht zur Bereitstellung über einen QR-Code und der Verknüpfung mit dem EU-Registry.
Für Batteriehersteller bedeutet das: Sie müssen sich primär an der EU-Batterieverordnung und deren Zeitplan orientieren. Die ESPR liefert die technische Infrastruktur (Registry, Datenträger-Standards), aber die inhaltlichen Anforderungen kommen aus der Batterieverordnung.
Zeitplan: Wann gilt was?
Die Fristen unterscheiden sich erheblich:
Batteriepass (EU-Batterieverordnung):
- August 2025: Verpflichtende CO2-Fußabdruck-Erklärung für EV- und Industriebatterien > 2 kWh
- Februar 2027: Vollständiger digitaler Batteriepass wird Pflicht
- August 2028: CO2-Performance-Klassen und Grenzwerte treten in Kraft
Digitaler Produktpass (ESPR):
- Juli 2024: ESPR in Kraft getreten
- 2025–2027: Ausarbeitung der ersten produktspezifischen Delegated Acts (voraussichtlich Textilien, Elektronik, Stahl/Eisen)
- 2028–2030: Schrittweise Einführung der ersten DPPs für weitere Produktkategorien
- 2030+: Breitere Abdeckung über mehr Produktgruppen hinweg
Der Batteriepass ist damit der Vorreiter — er wird mindestens ein bis zwei Jahre vor den meisten anderen DPP-Kategorien verpflichtend.
Welche Daten enthält der Batteriepass?
Die DIN DKE SPEC 99100 definiert sieben Datenkategorien für den Batteriepass:
- Identifikation (Abschnitt 6.1): Produktbezeichnung, GTIN, Seriennummer, Hersteller, Fertigungsstätte, Wirtschaftsakteur
- Materialien und Zusammensetzung (Abschnitt 6.5): Batteriechemie, Kathodenmaterial, Anodenmaterial, Elektrolyt, Gefahrstoffe, kritische Rohstoffe
- CO2-Fußabdruck (Abschnitt 6.3): Gesamter CO2-Fußabdruck pro kWh, aufgeschlüsselt nach Lebenszyklusphasen
- Sorgfaltspflichten (Abschnitt 6.4): Due-Diligence-Berichte, Auditberichte, Risikobewertung der Lieferkette
- Kreislaufwirtschaft (Abschnitt 6.6): Demontageanleitung, Ersatzteilversorgung, Recyclingquoten für Kobalt, Lithium, Nickel, Blei
- Performance und Haltbarkeit (Abschnitt 6.7): Nennkapazität, Spannung, Energiegehalt, Zyklenlebensdauer, Innenwiderstand
- Kennzeichnung und Konformität (Abschnitt 6.2): EU-Konformitätserklärung, Prüfberichte, CE-Kennzeichnung, Batteriesymbole
Für den allgemeinen DPP unter der ESPR sind vergleichbare Kategorien geplant, aber die konkreten Felder werden erst durch die jeweiligen Delegated Acts definiert. Detaillierte Informationen zum CO2-Fußabdruck finden Sie in unserem Artikel Carbon Footprint im Batteriepass.
Brauchen Sie einen Batteriepass oder einen DPP?
Die Antwort hängt von Ihrem Produkt ab:
Sie brauchen einen Batteriepass, wenn:
- Sie EV-Batterien, Industriebatterien (> 2 kWh) oder LMT-Batterien herstellen, importieren oder in der EU in Verkehr bringen
- Ihr Produkt ab dem 18. Februar 2027 erstmals auf den EU-Markt kommt
- Sie als Wirtschaftsakteur (Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur) für die EU-Konformität verantwortlich sind
Sie brauchen (noch) keinen DPP, wenn:
- Ihr Produkt keine Batterie ist und nicht unter eine bereits verabschiedete Produktkategorie fällt
- Allerdings: Die Vorbereitung lohnt sich jetzt schon, denn die ESPR-Delegated Acts kommen
Für Batteriehersteller ist der Weg klar: Jetzt mit der Datenstrukturierung beginnen und nicht auf die letzten Monate vor der Deadline warten. Spezialisierte Tools wie DPP Hero bieten die Datenstruktur nach DIN SPEC 99100 bereits vorgefertigt an — ohne monatelanges IT-Projekt.
Häufige Fragen
Ist der Batteriepass ein Digitaler Produktpass?
Ja, der Batteriepass ist eine spezifische Ausprägung des Digitalen Produktpasses. Er folgt dem DPP-Rahmen der ESPR, wird aber durch die EU-Batterieverordnung mit eigenen, batterienspezifischen Datenanforderungen definiert.
Wann wird der Digitale Produktpass für andere Produkte Pflicht?
Die ersten DPP-Delegated Acts unter der ESPR werden voraussichtlich 2025–2027 verabschiedet, mit einer schrittweisen Einführung ab 2028–2030. Der Batteriepass bleibt der Vorreiter mit Pflicht ab Februar 2027.
Gibt es einen einheitlichen Datenstandard für alle DPPs?
Nein. Jede Produktkategorie wird eigene Datenanforderungen erhalten. Für den Batteriepass gibt es bereits die DIN DKE SPEC 99100 als technischen Standard. Für andere Kategorien arbeiten CEN/CENELEC-Normungsgruppen an vergleichbaren Spezifikationen.
Können Unternehmen sich jetzt schon auf den allgemeinen DPP vorbereiten?
Ja — und das ist sinnvoll. Unternehmen sollten beginnen, ihre Produktdaten zu strukturieren, Lieferketten-Informationen zu dokumentieren und interne Prozesse für die Datenerfassung aufzubauen. Wer heute mit dem Batteriepass startet, hat einen erheblichen Erfahrungsvorsprung für spätere DPP-Anforderungen.
Was passiert, wenn ein Hersteller keinen Batteriepass bereitstellt?
Ab Februar 2027 dürfen betroffene Batterien ohne gültigen Batteriepass nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Verstöße können zu Marktüberwachungsmaßnahmen, Rückrufen und Bußgeldern führen. Die konkreten Sanktionen legen die EU-Mitgliedstaaten fest.
